Krankenhaustagegeld Musterklauseln

Krankenhaustagegeld. 1. Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. 2. Krankenhaustagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungs- heimen und Kuranstalten.
Krankenhaustagegeld. Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären Entbindung oder Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 13 EUR für jeden Tag, für den die GKV leistet, gezahlt, längstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.
Krankenhaustagegeld. 2.4.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalles in medizi- nisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. 2.4.2 Höhe und Dauer der Leistung: Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Krankenhaustagegeld. Im Falle einer medizinisch notwendigen vollstationären Krankenhausbehandlung einer versicherten Person wegen - unerwarteter und akut während des Auslandsaufenthaltes aufgetretener Krankheit (einschließlich Krankheitssymptomen), - Unfall, - Komplikationen in der natürlichen Schwangerschaft, - Entbindung, erbringt der Versicherer nach Ablauf der Wartezeit für jeden Tag des vollstationären Aufenthaltes ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 20,– EUR. Der Tag der Einlieferung und der Tag der Entlassung werden jeweils als ein voller Tag gerechnet. Das Krankenhaustagegeld wird für maximal 20 Tage je angefangenes Versicherungsjahr erbracht. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von 12 Monaten, gerechnet ab Versicherungsbeginn des Erstvertrages einschließlich aller Anschlussverträge. Im Falle einer unterjährigen Vertragsdauer reduziert sich die maximale Dauer, in der das Krankenhaustagegeld erbracht wird - auf 15 Tage bei einer Laufzeit von mehr als sechs und weniger als 12 Monaten und - auf 10 Tage bei einer Dauer von 6 Monaten.
Krankenhaustagegeld. Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld • für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls. • für 3 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Krankenhaustagegeld. Kosten für kosmetische Operationen einschließlich Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten sowie für plastische Brustoperationen infolge Brustkrebs (Modell 3)
Krankenhaustagegeld. Voraussetzung Höhe der Leistung
Krankenhaustagegeld. A.4.7.1 Voraussetzung für die Zahlung des Krankenhaustagegelds ist, dass sich die versicherte Person wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger voll- stationärer Heilbehandlung befindet. Rehabilitationsmaßnahmen (mit Ausnahme von Anschlussheilbehandlun- gen) sowie Aufenthalte in Sanatorien, Kuranstalten und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. A.4.7.2 Wir zahlen das Krankenhaustagegeld in Höhe der versicherten Summe für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls an gerechnet.