Arbeitsfreie Tage Musterklauseln

Arbeitsfreie Tage. 7.2.1 Ruhe und Ausgleichstage
Arbeitsfreie Tage. Die Mitarbeitenden haben, sofern es die betrieblichen Umstände zulassen, Anspruch auf 115 arbeitsfreie Tage bzw. 63 Ruhetage und 52 sogenannte Ausgleichstage pro Jahr. Den Mitarbeitenden mit einer Fünftagewoche werden die arbeitsfreien Tage jährlich im Voraus schriftlich bekannt gegeben. Als gesetzliche Feiertage gel- ten: 1. Januar, 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. Dezember und 26. Dezember. Bei Absenzen infolge Krankheit oder Unfall verfallen die gesetzlichen Feiertage. Mitarbeitenden im Betriebsdienst werden die arbeitsfreien Tage im Rah- men des Dienstplans zugeteilt. Bei Abwesenheit infolge Krankheit, Unfall, Mutterschaft und Zivildienst, Militär- oder Zivilschutzdienst sowie unbe- zahlten Urlaubs wird der Anspruch auf arbeitsfreie Tage nach folgender Formel herabgesetzt: (63 + Anz. Ausgleichstage) x (Anz. Absenztage – 5 Tage)
Arbeitsfreie Tage. 8.3.1 An Sonntagen, kantonalen Feier- und öffentlichen Ruhetagen sowie an Samstagen und am 1. August wird nicht gearbeitet. 8.3.2 In begründeten Fällen kann an arbeitsfreien Tagen nach Art. 8.3.1 gearbeitet werden. Der Betrieb hat der zuständigen paritätischen Berufskommission mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn Mitteilung zu machen. 8.3.3 Alle an einem Samstag gearbeiteten Stunden geben Anspruch auf einen Geldzuschlag von 25 %. Allfällige höhere, vertraglich vereinbarte Zuschläge (An- hänge) bleiben vorbehalten. 1 Regelung der Schichtarbeit siehe Art. 11.4 in diesem Vertrag.
Arbeitsfreie Tage. 0Xxx Xxxxxxxxxxxxx infolge von Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, schweizerischem obligatorischem Dienst, unbezahltem Urlaub, teilweise oder voll bezahltem Weiterbildungsurlaub, Arbeitsenthebung oder Freisetzung zählen die in die Abwesenheit fallenden Samstage und Sonn- und Feiertage als bezogene arbeitsfreie Tage.
Arbeitsfreie Tage. An der Basler Fasnacht wird der Betrieb normal fortgeführt und die Mitarbeiter erhalten dafür eine Kompensation in Form eines zusätzlichen Ferientags.
Arbeitsfreie Tage. Als arbeitsfreie Tage gelten, soweit sie nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen: Neujahr, Berchtoldstag, Güdismontag, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Bundesfeiertag, Xxxxx Xxxxxxxxxxx, Leodegarstag, Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxxx, Weihnachten und Stephanstag.
Arbeitsfreie Tage. Der 24. und 31. Dezember sind bezahlte. arbeitsfreie Tage.
Arbeitsfreie Tage. 63 Arbeitsfreie Tage (Kurzabsenzen)
Arbeitsfreie Tage. ANSPRUCH
Arbeitsfreie Tage