Common use of Maler- und Lackiererhandwerk Clause in Contracts

Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- und -verlege- und Terrazzoarbeiten.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-Asbestbeschich- tungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten Asbestsanierungs- arbeiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen Boden- belägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- Mosaikansetz- und -verlege- und Terrazzoarbeiten.

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Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- Fahr- zeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- Entrostungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-Wärmedämmver- bundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-Asbestbeschichtungs-, Fahrbahnmarkierungs- Fahrbahnmar- kierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer bedeut- samer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang Zu- sammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten Asbestsanierungsarbeiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen ande- ren baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- Mosaikansetz- und -verlege- und Terrazzoarbeiten.

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Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-Asbestbeschich- tungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten Asbestsanierungsar- beiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- Mosaikansetz- und -verlege- und Terrazzoarbeiten.

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Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-Asbestbeschich- tungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten Asbestsanierungs- arbeiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen Bodenbe- lägen in Verbindung mit anderen baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- Mosaikansetz- und -verlege- -ver- lege- und Terrazzoarbeiten.

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Maler- und Lackiererhandwerk. 1. Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbständige selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schildermaler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entros- tungs- Entrostungs- und Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbest- beschichtungs-Asbestbeschichtungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten ausführen. Mit Beton- schutz- Betonschutz- und Oberflächensanierungsarbeiten Ober- flächensanierungsarbeiten sind nicht gemeint Arbeiten zur Beseitigung statisch bedeutsamer Betonschäden; mit Asbestbeschichtungen sind nicht gemeint Arbeiten, die im Zusammenhang mit anderen As- bestsanierungsarbeiten Asbestsanierungsarbeiten erfolgen. Zu den Bodenbeschichtungs- und -belagsarbeiten gehören nicht das Verlegen von Bodenbelägen in Verbindung Ver- bindung mit anderen baulichen Leistungen sowie Estrich-, Fliesen-, Platten-, Mosaik- ansetz- Mosaikansetz- und -verlege- und TerrazzoarbeitenTer- razzoarbeiten.

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