Common use of MECHANISCHE ODER ELEKTRISCHE AUSFÄLLE Clause in Contracts

MECHANISCHE ODER ELEKTRISCHE AUSFÄLLE. Sofern nicht an anderer Stelle in den Versicherungsbedingungen oder in der Polizze ausdrücklich gedeckt, sind Schäden durch mechanische oder elektrische Ausfälle, Störungen oder Defekte, einschließlich Verlust elektronischer Daten nicht versichert. Deckung besteht jedoch wenn dadurch ein Schaden aufgrund einer versicherten Gefahr (zum Beispiel Feuer, Leitungswasser) verwirklicht wird.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, durchblicker.at