Common use of Mehrwertschutz Clause in Contracts

Mehrwertschutz. 27.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge (nachfolgend Fremdversicherung genannt), so können Sie bei uns eine Hausratversicherung mit Mehrwertschutz abschließen. Der Versicherungsschutz aus den Fremdversicherungen geht bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz unseres Vertrages vor (subsidiäre Deckung). Dies berücksichtigen wir durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt die Regelung in Ihrem Versicherungsschein. 27.2 Sie erhalten Versicherungsschutz über den bei uns bestehenden Vertrag, wenn eine Entschädigungsleistung aus den Fremdversicherungen abgelehnt oder gekürzt oder die Versicherungssumme/Ersatzleistung ausgeschöpft wurde und dieser Schaden im Rahmen und Umfang unseres Vertrages versichert ist (Mehrwertschutz). Die in unserem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für den Mehrwertschutz. Die erbrachten Leistungen der Fremdversicherungen werden bei der Berechnung unserer Entschädigungsleistung abgezogen. Erhalten Sie aus der Fremdversicherung keine Leistung oder wird diese gekürzt, weil Sie mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die subsidiäre Versicherungsleistung aus unserem Vertrag nicht vergrößert. Es besteht bis zum Versicherungsumfang des Fremdversicherers kein Versicherungsschutz. 27.3 Sind Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fremdversicherung vereinbart, sind diese über den Mehrwertschutz nicht erstattungsfähig. 27.4 Eine nach Abschluss dieses Vertrages vorgenommene Änderung der Fremdversicherungen bewirkt keine Erweiterung des Mehrwertschutzes. 27.5 Ein Schaden ist uns nach der Entscheidung des Fremdversicherers über eine Ablehnung der Entschädigungsleistung/Entschädigungskürzung oder nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der Fremdversicherungen unverzüglich zu melden. Zur Prüfung unserer Leistungspflicht und des Leistungsumfanges müssen Sie uns entsprechende Nachweise der Fremdversicherungen einreichen. 27.6 Der Mehrwertschutz und die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen enden zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Ablauf der Fremdversicherungen. Ab diesem Termin besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. 27.7 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung der Fremdversicherungen besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns über die vorzeitige Vertragsbeendigung informieren. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. Es gelten die Klauseln, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. A. Rückreisekosten aus dem Urlaub A.1 Wir ersetzen Ihnen Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen. A.2 Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. A.3 Als Urlaubsreise gilt Ihre privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. A.4 Wir ersetzen Ihnen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. A.5 Soweit es die Verhältnisse zulassen, übernehmen wir auch die Organisation der Reise. A.6 Ist aufgrund eines Versicherungsfalles gemäß A.1 ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden wir - soweit möglich - die erforderlichen Maßnahmen einleiten und etwaige Kosten ersetzen. A.7 Sie sind verpflichtet - soweit es die Umstände erlauben - vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. A.8 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Mehrwertschutz. 27.1 24.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge Wohngebäudeversicherungsverträge für dieselbe Gefahr (nachfolgend Fremdversicherung Fremdversicherungen genannt), so können Sie bei uns eine Hausratversicherung mit Wohngebäudeversicherung inklusive Mehrwertschutz abschließen. Der Versicherungsschutz aus den Fremdversicherungen geht bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz unseres Vertrages vor (subsidiäre Deckung). Dies berücksichtigen wir durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt die Regelung in Ihrem Versicherungsschein. 27.2 24.2 Sie erhalten Versicherungsschutz über den bei uns bestehenden Vertrag, wenn eine Entschädigungsleistung aus den Fremdversicherungen abgelehnt oder gekürzt oder die Versicherungssumme/Ersatzleistung ausgeschöpft wurde und dieser Schaden im Rahmen und Umfang unseres Vertrages versichert ist (Mehrwertschutz). Die in unserem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für den Mehrwertschutz. Die erbrachten Leistungen der Fremdversicherungen werden bei der Berechnung unserer Entschädigungsleistung abgezogen. Erhalten Sie aus der Fremdversicherung den Fremdversicherungen keine Leistung oder wird diese gekürzt, weil Sie mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die subsidiäre Versicherungsleistung aus unserem Vertrag nicht vergrößert. Es besteht bis zum Versicherungsumfang des Fremdversicherers der Fremdversicherungen kein Versicherungsschutz. 27.3 24.3 Sind Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fremdversicherung Fremdversicherungen vereinbart, sind diese über den Mehrwertschutz nicht erstattungsfähig. 27.4 24.4 Eine nach Abschluss dieses Vertrages vorgenommene Änderung der Fremdversicherungen bewirkt keine Erweiterung des Mehrwertschutzes. 27.5 24.5 Ein Schaden ist uns nach der Entscheidung des Fremdversicherers der Fremdversicherungen über eine Ablehnung der Entschädigungsleistung/Entschädigungskürzung oder nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der Fremdversicherungen unverzüglich zu melden. Zur Prüfung unserer Leistungspflicht und des Leistungsumfanges müssen Sie uns entsprechende Nachweise der Fremdversicherungen einreichen. 27.6 24.6 Der Mehrwertschutz und die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen enden zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Ablauf der Fremdversicherungen. .Ab diesem Termin besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.124.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. 27.7 24.7 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung der Fremdversicherungen Fremdversicherung besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns über die vorzeitige Vertragsbeendigung informieren. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.124.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. Es gelten die Klauseln, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. A. Rückreisekosten aus dem UrlaubFreistehende, privat genutzte Nebengebäude, bauliche Grundstücksbestandteile und sonstiges Gebäudezubehör A.1 Wir ersetzen Ihnen FahrtmehrkostenIn Erweiterung von Ziffer 1.2.4 WGB F versichern wir auf Ihrem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück A.1.1 freistehende, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen müssennicht mit dem Hauptgebäude verbundene, um an privat genutzte Nebengebäude, welche dem Hauptgebäude räumlich und funktional zugeordnet und der Größe nach (umbauter Raum) erkennbar untergeordnet sind (z. B. Gewächs-, Geräte- und Gartenhäuser). Die Versicherung von Garagen und Carports regelt sich jedoch nach Ziffer 1.2.1 WGB F; A.1.2 Grundstückseinfriedungen. Für natürliche Grundstückseinfriedungen (z. B. Hecken) besteht Versicherungsschutz ausschließlich für den Schadenort Abtransport und die Entsorgung, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu reisenerwarten ist. Sonstige Bäume, Sträucher und Pflanzen sind nicht mitversichert; A.1.3 Hof- und Gehwegbefestigungen, bauliche Grundstücksbestandteile sowie sonstiges Gebäudezubehör. Als bauliche Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen (z. X. Xxxxxx- und Freileitungen, Schwimmbecken im Freien, Müllboxen, Briefkastenanlagen). A.2 Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. A.3 Als Urlaubsreise gilt Ihre privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. A.4 Wir ersetzen Ihnen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. A.5 Soweit es die Verhältnisse zulassen, übernehmen wir auch die Organisation der Reise. A.6 Ist aufgrund eines Versicherungsfalles gemäß A.1 ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden wir - soweit möglich - die erforderlichen Maßnahmen einleiten und etwaige Kosten ersetzen. A.7 Sie sind verpflichtet - soweit es die Umstände erlauben - vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. A.8 Je Versicherungsfall leisten entschädigen wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag. Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2 WGB F werden darüber hinaus in unbegrenzter Höhe erstattet.

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Mehrwertschutz. 27.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge für dieselbe Gefahr (nachfolgend Fremdversicherung genannt), so können Sie bei uns kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Hausratversicherung mit Mehrwertschutz abschließen. Der Versicherungsschutz aus den Fremdversicherungen geht bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz unseres des vorliegenden Vertrages vor (subsidiäre Deckung). Dies berücksichtigen wir berücksichtigt der Versicherer durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt die Regelung in Ihrem im Versicherungsschein. 27.2 Sie erhalten Der Versicherungsnehmer erhält Versicherungsschutz über den bei uns mit dem Versicherer bestehenden Vertrag, wenn eine Entschädigungsleistung aus den Fremdversicherungen abgelehnt oder gekürzt oder die Versicherungssumme/Ersatzleistung ausgeschöpft wurde und dieser Schaden im Rahmen und Umfang unseres des vorliegenden Vertrages versichert ist (Mehrwertschutz). Die in unserem im Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für den Mehrwertschutz. Die erbrachten Leistungen der Fremdversicherungen werden bei der Berechnung unserer der Entschädigungsleistung abgezogen. Erhalten Sie Erhält der Versicherungsnehmer aus der Fremdversicherung den Fremdversicherungen keine Leistung oder wird diese gekürzt, weil Sie der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die subsidiäre Versicherungsleistung aus unserem dem vorliegenden Vertrag nicht vergrößert. Es besteht bis zum Versicherungsumfang des Fremdversicherers der Fremdversicherungen kein Versicherungsschutz. 27.3 Sind Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fremdversicherung Fremdversicherungen vereinbart, sind diese über den Mehrwertschutz nicht erstattungsfähig. 27.4 Eine nach Abschluss dieses des vorliegenden Vertrages vorgenommene Änderung der Fremdversicherungen bewirkt keine Erweiterung des Mehrwertschutzes. 27.5 Ein Schaden ist uns dem Versicherer nach der Entscheidung des Fremdversicherers der Fremdversicherungen über eine Ablehnung der Entschädigungsleistung/Entschädigungskürzung oder nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der Fremdversicherungen unverzüglich zu melden. Zur Prüfung unserer der Leistungspflicht und des Leistungsumfanges müssen Sie uns muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer entsprechende Nachweise der Fremdversicherungen einreichen. 27.6 Der Mehrwertschutz und die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen enden zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Ablauf der Fremdversicherungen. Ab diesem Termin besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertragesdes vorliegenden Vertrags. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß nach Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. 27.7 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung der Fremdversicherungen besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres des vorliegenden Vertrages ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns der Versicherungsnehmer den Versicherer über die vorzeitige Vertragsbeendigung informiereninformiert. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß nach Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. Es gelten die Klauseln, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. A. Rückreisekosten aus dem Urlaub A.1 Wir ersetzen Ihnen Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen. A.2 Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. A.3 Als Urlaubsreise gilt Ihre privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. A.4 Wir ersetzen Ihnen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. A.5 Soweit es die Verhältnisse zulassen, übernehmen wir auch die Organisation der Reise. A.6 Ist aufgrund eines Versicherungsfalles gemäß A.1 ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden wir - soweit möglich - die erforderlichen Maßnahmen einleiten und etwaige Kosten ersetzen. A.7 Sie sind verpflichtet - soweit es die Umstände erlauben - vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. A.8 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Mehrwertschutz. 27.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge für dieselbe Gefahr (nachfolgend Fremdversicherung genannt), so können Sie bei uns kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Hausratversicherung mit Mehrwertschutz abschließen. Der Versicherungsschutz aus den Fremdversicherungen geht bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz unseres Vertrages des vorliegenden Vertrags vor (subsidiäre Deckung). Dies berücksichtigen wir berücksichtigt der Versicherer durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt die Regelung in Ihrem im Versicherungsschein. 27.2 Sie erhalten Der Versicherungsnehmer erhält Versicherungsschutz über den bei uns mit dem Versicherer bestehenden Vertrag, wenn eine Entschädigungsleistung aus den Fremdversicherungen abgelehnt oder gekürzt oder die Versicherungssumme/Ersatzleistung ausgeschöpft wurde und dieser Schaden im Rahmen und Umfang unseres Vertrages des vorliegenden Vertrags versichert ist (Mehrwertschutz). Die in unserem im Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für den Mehrwertschutz. Die erbrachten Leistungen der Fremdversicherungen werden bei der Berechnung unserer der Entschädigungsleistung abgezogen. Erhalten Sie Erhält der Versicherungsnehmer aus der Fremdversicherung den Fremdversicherungen keine Leistung oder wird diese gekürzt, weil Sie der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren war oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die subsidiäre Versicherungsleistung aus unserem dem vorliegenden Vertrag nicht vergrößert. Es besteht bis zum Versicherungsumfang des Fremdversicherers der Fremdversicherungen kein Versicherungsschutz. 27.3 Sind Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fremdversicherung Fremdversicherungen vereinbart, sind diese über den Mehrwertschutz nicht erstattungsfähig. 27.4 Eine nach Abschluss dieses Vertrages des vorliegenden Vertrags vorgenommene Änderung der Fremdversicherungen bewirkt keine Erweiterung des Mehrwertschutzes. 27.5 Ein Schaden ist uns dem Versicherer nach der Entscheidung des Fremdversicherers der Fremdversicherungen über eine Ablehnung der Entschädigungsleistung/Entschädigungskürzung oder nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der Fremdversicherungen unverzüglich zu melden. Zur Prüfung unserer der Leistungspflicht und des Leistungsumfanges müssen Sie uns muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer entsprechende Nachweise der Fremdversicherungen einreichen. 27.6 Der Mehrwertschutz und die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen enden zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Ablauf der Fremdversicherungen. Ab diesem Termin besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertragesdes vorliegenden Vertrags. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß nach Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. 27.7 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung der Fremdversicherungen besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages des vorliegenden Vertrags ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns der Versicherungsnehmer den Versicherer über die vorzeitige Vertragsbeendigung informiereninformiert. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß nach Ziffer 27.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. Es gelten die Klauseln, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. A. Rückreisekosten aus dem Urlaub A.1 Wir ersetzen Ihnen Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen. A.2 Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. A.3 Als Urlaubsreise gilt Ihre privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. A.4 Wir ersetzen Ihnen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. A.5 Soweit es die Verhältnisse zulassen, übernehmen wir auch die Organisation der Reise. A.6 Ist aufgrund eines Versicherungsfalles gemäß A.1 ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden wir - soweit möglich - die erforderlichen Maßnahmen einleiten und etwaige Kosten ersetzen. A.7 Sie sind verpflichtet - soweit es die Umstände erlauben - vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. A.8 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Mehrwertschutz. 27.1 24.1 Bestehen für versicherte Sachen noch weitere Hausratversicherungsverträge Wohngebäudeversicherungsverträge für dieselbe Gefahr (nachfolgend Fremdversicherung Fremdversicherungen genannt), so können Sie bei uns eine Hausratversicherung mit Wohngebäudeversicherung inklusive Mehrwertschutz abschließen. Der Versicherungsschutz aus den Fremdversicherungen geht bis zu deren Ablauf dem Versicherungsschutz unseres Vertrages vor (subsidiäre Deckung). Dies berücksichtigen wir durch eine entsprechende Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen. Für den Umfang der Beitragsanrechnung gilt die Regelung in Ihrem Versicherungsschein. 27.2 24.2 Sie erhalten Versicherungsschutz über den bei uns bestehenden Vertrag, wenn eine Entschädigungsleistung aus den Fremdversicherungen abgelehnt oder gekürzt oder die Versicherungssumme/Ersatzleistung ausgeschöpft wurde und dieser Schaden im Rahmen und Umfang unseres Vertrages versichert ist (Mehrwertschutz). Die in unserem Vertrag vereinbarten Entschädigungsgrenzen, Selbstbeteiligungen und Versicherungsbedingungen bilden den Rahmen für den Mehrwertschutz. Die erbrachten Leistungen der Fremdversicherungen werden bei der Berechnung unserer Entschädigungsleistung abgezogen. Erhalten Sie aus der Fremdversicherung den Fremdversicherungen keine Leistung oder wird diese gekürzt, weil Sie mit der Zahlung des Beitrags in Verzug waren oder eine Obliegenheit verletzt wurde, wird dadurch die subsidiäre Versicherungsleistung aus unserem Vertrag nicht vergrößert. Es besteht bis zum Versicherungsumfang des Fremdversicherers der Fremdversicherungen kein Versicherungsschutz. 27.3 24.3 Sind Selbstbeteiligungen im Rahmen der Fremdversicherung Fremdversicherungen vereinbart, sind diese über den Mehrwertschutz nicht erstattungsfähig. 27.4 24.4 Eine nach Abschluss dieses Vertrages vorgenommene Änderung der Fremdversicherungen bewirkt keine Erweiterung des Mehrwertschutzes. 27.5 24.5 Ein Schaden ist uns nach der Entscheidung des Fremdversicherers der Fremdversicherungen über eine Ablehnung der Entschädigungsleistung/Entschädigungskürzung oder nach Ausschöpfung der Versicherungssumme der Fremdversicherungen unverzüglich zu melden. Zur Prüfung unserer Leistungspflicht und des Leistungsumfanges müssen Sie uns entsprechende Nachweise der Fremdversicherungen einreichen. 27.6 24.6 Der Mehrwertschutz und die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen enden zu dem im Versicherungsschein dokumentierten Ablauf der Fremdversicherungen. .Ab diesem Termin besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.124.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. 27.7 24.7 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung der Fremdversicherungen Fremdversicherung besteht vollumfänglicher Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unseres Vertrages ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie uns über die vorzeitige Vertragsbeendigung informieren. Ab diesem Zeitpunkt endet die Anrechnung der Beiträge der Fremdversicherungen gemäß Ziffer 27.124.1. Der Beitrag wird in vollem Umfang fällig. Es gelten die Klauseln, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. A. Rückreisekosten aus dem UrlaubFreistehende, privat genutzte Nebengebäude, bauliche Grundstücksbestandteile und sonstiges Gebäudezubehör A.1 Wir ersetzen Ihnen Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig Ihre Urlaubsreise abbrechen müssen, um an den Schadenort zu reisen. A.2 Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort notwendig macht. A.3 Als Urlaubsreise gilt Ihre privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort In Erweiterung von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen. A.4 Wir ersetzen Ihnen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. A.5 Soweit es die Verhältnisse zulassen, übernehmen Ziffer 1.2.4 WGB F versichern wir auch die Organisation der Reise. A.6 Ist aufgrund eines Versicherungsfalles gemäß A.1 ein Reiseruf über den Rundfunk notwendig, werden wir - soweit möglich - die erforderlichen Maßnahmen einleiten und etwaige Kosten ersetzen. A.7 Sie sind verpflichtet - soweit es die Umstände erlauben - vor Antritt der Reise an den Schadenort bei uns Weisungen einzuholen. A.8 Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem auf Ihrem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag.bezeichneten Grundstück

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