Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke Musterklauseln

Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Als Versicherungsort gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Anmeldung auch neu hinzu- kommende Betriebsgrundstücke. Die Entschädigung ist je- doch je Grundstück und Versicherungsfall auf den vereinbar- ten Betrag begrenzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflich- tet, jährlich ein Verzeichnis dieser Grundstücke einzurei- chen. Bei nicht ausreichender Versicherungssumme sind die Bestimmungen über Unterversicherung anzuwenden. Die Prämie ändert sich entsprechend der Gefahrenlage bei den neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken. Soweit nicht anders vereinbart, gilt diese Vereinbarung nicht für die Einbruchdiebstahlversicherung sowie die Versiche- rung weiterer Elementargefahren.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Soweit dies vereinbart ist, gelten neu hinzukommende Betriebsgrundstücke im Rahmen des bestehenden Vertra- ges mitversichert.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke a) Als Versicherungsort gelten auch neu hinzukommende Betriebs- grundstücke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu sechs Monaten nach deren Hinzukommen. Darüberhinausgehender Versi- cherungsschutz muss beantragt werden.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Für die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung gilt:
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Soweit dies vereinbart ist, gelten neu hinzukommende Betriebsgrundstücke im Rahmen des bestehenden Vertrages mitversichert.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke a) Als Versicherungsort gelten auch – ohne be- sondere Anmeldung – Gebäude oder Räume von Gebäuden auf neu hinzukommenden Be- triebsgrundstücken gleichartiger Nutzung inner- halb der Bundesrepublik Deutschland bis zu sechs Monaten nach deren Hinzukommen. Versicherungsschutz besteht – ausgenommen sind Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vanda- lismus nach einem Einbruch sowie Raub – bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 EUR auf Erstes Risiko. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vanda- lismus nach einem Einbruch sowie Raub gilt ei- ne Versicherungssumme von 50.000 EUR auf Erstes Risiko.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. A1-14.2.1 Sofern dies in der Pauschaldeklaration und im Versi- cherungsschein genannt ist, gelten als Versiche- rungsort auch Gebäude auf neu hinzukommenden Betriebsgrundstücken gleichartiger Nutzung inner- halb der Bundesrepublik Deutschland bis zur nächs- ten Hauptfälligkeit, mindestens jedoch für 6 Monate nach deren Hinzukommen.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke gel­ ten im Rahmen des bestehenden Vertrages für den Zeitraum von einem Monat mitversichert. Als Versicherungsort gelten innerhalb der Bun­ desrepublik Deutschland ohne besondere An­ meldung auch neu hinzukommende Betriebs­ grundstücke. Die Entschädigung ist jedoch je Grundstück und Versicherungsfall auf den ver­ einbarten Betrag begrenzt. Für die Umwelthaftpflichtversicherung und die Umweltschadensversicherung gelten beson­ dere Bestimmungen gemäß dem Abschnitt III Teil D und Abschnitt IV Teil E.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Als Versicherungsort gelten innerhalb Deutschlands ohne besondere Anmeldung auch neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Die Entschädigung ist jedoch je Grundstück und Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jährlich ein Verzeichnis dieser Grundstücke einzureichen. Im Rahmen der Elementarversicherung - besteht Versicherungsschutz nur, sofern in den letzten 10 Jahren keine Vorschäden eingetreten sind und sich das neue Risiko in der Gefährdungsklasse 1, 2 oder 3 gemäß Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) befindet.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. 2.1.1 Als Versicherungsort gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Anmeldung auch neu hinzukommende Betriebsgrundstücke. Die Entschädigung ist je- doch je Betriebsgrundstück und Versicherungsfall auf max. 500.000 Euro begrenzt.