Meldungen der Krankenkassen. Die Datenstelle pflegt die DMP-Fälle unter dem Aspekt, dass die Krankenkassen ihre Ände- rungen zum DMP-Fall über die abgestimmten Verfahren melden. Die Meldungen werden fall- oder dokumentationsbezogen übermittelt. Die Datenstelle verar- beitet die Meldungen der Krankenkassen innerhalb von 5 Arbeitstagen. 4.4.1 Meldung der Krankenkasse bei einem Wechsel der Kostenträ- gerkennung
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Samples: Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag, Datenstellenvertrag
Meldungen der Krankenkassen. Die Datenstelle pflegt die DMP-Fälle unter dem Aspekt, dass die Krankenkassen ihre Ände- rungen zum DMP-Fall über die abgestimmten Verfahren melden. Die Meldungen werden in der Regel fall- oder und nur im Ausnahmefall dokumentationsbezogen übermittelt. Die Datenstelle verar- beitet verarbeitet die Meldungen der Krankenkassen innerhalb von 5 Arbeitstagen.
4.4.1 Meldung der Krankenkasse bei einem Wechsel der Kostenträ- gerkennungKosten- trägerkennung
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Meldungen der Krankenkassen. Die Datenstelle pflegt die DMP-Fälle unter dem Aspekt, dass die Krankenkassen ihre Ände- rungen zum DMP-Fall über die abgestimmten Verfahren melden. Die Meldungen werden fall- oder dokumentationsbezogen übermittelt. Die Datenstelle verar- beitet ver- arbeitet die Meldungen der Krankenkassen innerhalb von 5 Arbeitstagen.
4.4.1 Meldung der Krankenkasse bei einem Wechsel der Kostenträ- gerkennungKosten- trägerkennung
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Samples: Datenstellenvertrag
Meldungen der Krankenkassen. Die Datenstelle pflegt die DMP-Fälle unter dem Aspekt, dass die Krankenkassen ihre Ände- rungen zum DMP-Fall über die abgestimmten Verfahren melden. Die Meldungen werden fall- oder dokumentationsbezogen übermittelt. Die Datenstelle verar- beitet die Meldungen der Krankenkassen innerhalb von 5 Arbeitstagen.
4.4.1 Meldung der Krankenkasse bei einem Wechsel der Kostenträ- gerkennungKosten- trägerkennung
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Samples: Datenstellenvertrag
Meldungen der Krankenkassen. Die Datenstelle pflegt die DMP-Fälle unter dem Aspekt, dass die Krankenkassen ihre Ände- rungen zum DMP-Fall über die abgestimmten Verfahren melden. Die Meldungen werden fall- oder dokumentationsbezogen übermittelt. Die Datenstelle verar- beitet die Meldungen der Krankenkassen innerhalb von 5 ArbeitstagenAlle in diesem Zu- sammenhang übermittelten Angaben sind zu berücksichtigen und zu übernehmen.
4.4.1 Meldung der Krankenkasse bei einem Wechsel der Kostenträ- gerkennungKosten- trägerkennung
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