Mitteilung von Mängeln. Der Kunde (Reisende) hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, Eurotours unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit Eu- rotours, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem Kunden (Reisenden) zusammen mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden (Reisenden). Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden Schadenersatzansprüche schmälern. Eurotours muss den Kunden (Reisenden) aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde (Reisende) gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Hinweis: Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder Eurotours direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mitteilung von Mängeln. Der Kunde (Reisende) hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während wäh- rend der Reise feststellt, Eurotours unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt di- rekt mit Eu- rotoursEurotours, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem Kunden (Reisenden) zusammen mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden (ReisendenReisen- den). Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden Schadenersatzansprüche schmälern. Eurotours muss den Kunden (Reisenden) aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde (Reisende) gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet an- gerechnet werden kann. Hinweis: Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder Eurotours direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mitteilung von Mängeln. Der Kunde (Reisende) hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststelltfest- stellt, Eurotours unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne nennenswerte Mühe unverzüglich unver- züglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit Eu- rotoursEurotours, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem Kunden (Reisenden) zusammen zu- sammen mit den Reiseunterlagen bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden (Reisenden). Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden Schadenersatzansprüche Schadener- satzansprüche schmälern. Eurotours muss den Kunden (Reisenden) aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde (Reisende) gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Hinweis: Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder Eurotours direkt über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
Mitteilung von Mängeln. Der Kunde (Reisende) hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, Eurotours unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters oder dem Reisebüro iSt §13 PRG, welches verpflichtet ist, die Beschwerde unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterzuleiten, mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit Eu- rotours, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen Kontaktdaten werden dem Kunden (Reisenden) zusammen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebenerreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts zwar nicht an den unter 5.1. beschriebenen grundsätzlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden (Reisenden)Kunden, ist jedoch entsprechend zu berücksichtigen. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Eurotours Der Veranstalter muss den Kunden (Reisenden) aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde (Reisende) gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine grundsätzlichen Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Hinweis: Es Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder Eurotours direkt den Veranstalter bzw. den Reisevermittler über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
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Samples: Geschäfts Und Auftragsbedingungen