Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte Musterklauseln

Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte. Der Reiseveranstalter ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der perso- nenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwe- cke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Da- ten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise ver- arbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte wei- tergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass der Reise- veranstalter nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentations-pflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber-hinausge- hende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbe- zogenen Daten folgende Betroffenenrechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS- GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Auf- sichts-behörde gem. Art. 77 DS-GVO. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx. In Fragen des Datenschutzes können Sie sich an die unten angegebene Adresse des Reise- veranstalters wenden. Reiseveranstalter: RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx Sitz der Gesellschaft: München Registergericht München: HRB Xx. 00000 Xxx.Xx.-Xx.: DE-129 445 408 Xxxxxxxxxxxxx 0x-00 00000 Xxxxxxx Tel.: +00 00 0000 0000 Fax: +00 00 0000 0000 E-Mail: xxxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx Niederlassung Leipzig: Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Tel.: +00 000 000000 0 Fax: +00 000 000000 00 E-Mail: xxxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx Informationspflichten – Häufig gestellte Fragen Wer auf Reisen geht, wird reich belohnt. Kaum etwas erweitert den persönlichen Horizont so stark, wie das unmittelbare Kennenlernen anderer Xxxxxx und Länder sowie deren Kulturschätze und Na- turjuwelen. Damit der Urlaub auch wirklich zum gänzlichen Reisevergnügen wird, ist eine entspre- chende Reisevorbereitu...
Datenschutz / Auskunftserteilung an Dritte. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge auch Reisevertrag genannt, den Sie als Buchender mit AtourO GmbH (kurz: AtourO) entweder direkt, schriftlich, fern(mündlich) oder unter In- anspruchnahme eines Vermittlers schließen. Wir legen grundsätzlich diese gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBE- DINGUNGEN für den Abschluss des Reisevertrages mit Ihnen zugrunde. Abweichungen sind in allen unseren detaillierten Werbeunterlagen gemäß den Bestimmungen des §§ 651a-y BGB ersichtlich gemacht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.