Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus: 1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. 2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE „ACC“ ANTEILE „DIS“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE „ACC“ ANTEILE „DIS“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE „ACC“ ANTEILE „DIS“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung Thesaurierend (Verbuchung nach der Methode der angefallenen vereinnahmten Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung - verluste Thesaurierend (Verbuchung nach der Methode der angefallenen vereinnahmten Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der Die Verwaltungsgesellschaft entscheidet über die Verwaltungsgesellschaft: Die jährliche Auszahlung Aufteilung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des GeschäftsjahresBeträge. Die vierteljährliche Auszahlung der Bei den Anteilen wird das Thesaurierungsverfahren angewendet, d.h. sämtliche ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartalswerden den Rücklagen zugeführt.
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE Ausschüttungsfähige Beträge Anteile „ACCAcc“ ANTEILE Anteile „DISdis“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt, Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE Ausschüttungsfähige Beträge Anteile „ACCAcc“ ANTEILE Anteile „DISdis“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) angefallenen Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: nach Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung Ausschüttung oder Vortrag nach Nettogewinne oder nach der Methode der angefallenen Ermessen der -verluste Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE Ausschüttungsfähige Beträge Anteile „ACC“ ANTEILE „DISAcc“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung Thesaurierend (Verbuchung nach der Methode der angefallenen vereinnahmten Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung Thesaurierend (Verbuchung nach der Methode der angefallenen vereinnahmten Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der Die Verwaltungsgesellschaft entscheidet über die Verwaltungsgesellschaft: Die jährliche Auszahlung Aufteilung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des GeschäftsjahresBeträge. Die vierteljährliche Auszahlung der Bei den Anteilen wird das Thesaurierungsverfahren angewendet, d.h. sämtliche ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartalswerden den Rücklagen zugeführt.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE Ausschüttungsfähige Beträge Anteile „ACCacc“ ANTEILE Anteile „DISdis“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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Samples: Investment Fund Prospectus, Investment Fund Prospectus
Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE Ausschüttungsfähige Beträge Anteile „ACC“ ANTEILE „DISAcc“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der Die Verwaltungsgesellschaft entscheidet über die Verwaltungsgesellschaft: Die jährliche Auszahlung Aufteilung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des GeschäftsjahresBeträge. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden KalenderquartalsBei den Anteilen wird das Thesaurierungsverfahren angewendet, d.h. sämtliche Erträge werden den Rücklagen zugeführt.
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Modalitäten für die Verwendung der ausschüttungsfähigen Beträge. Die ausschüttungsfähigen Beträge bestehen aus:
1. dem Nettoergebnis des Geschäftsjahres, erhöht um die Vorträge auf neue Rechnung und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
2. dem im Geschäftsjahr verzeichneten realisierten Wertzuwachs minus dem realisierten Wertverlust (jeweils nach Abzug der Kosten), erhöht um den entsprechenden Netto-Wertzuwachs der vorhergehenden Geschäftsjahre, der weder ausgeschüttet noch thesauriert wurde, und erhöht bzw. vermindert um die abgegrenzten Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die in den beiden vorstehenden Punkten 1. und 2. genannten Beträge können ganz oder teilweise unabhängig voneinander ausgeschüttet werden. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE ANTEILE „ACC“ ANTEILE „DISINC“ Verwendung der Nettoerträge Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Verwendung der realisierten Nettogewinne oder -verluste Thesaurierung (Verbuchung nach der Methode der angefallenen Erträge) Ausschüttung oder Vortrag nach Ermessen der die Verwaltungsgesellschaft: Verwaltungsgesellschaft Die jährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb von fünf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Die vierteljährliche Auszahlung der ausschüttungsfähigen Beträge erfolgt innerhalb eines Monats nach Ende eines jeden Kalenderquartals.
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