Monatsgehalt. (4) Das 14. Monatsgehalt ist bei Antritt eines gesetzli- chen Urlaubes auszuzahlen. Werden im Kalenderjahr
Monatsgehalt. (5h) Während des Durchrechnungszeitraumes ge- bührt das vereinbarte Monatsgehalt. Zusätzliche Ent- geltteile (zB Reisekosten, Reiseaufwandsentschädi- gungen) sind im Folgemonat nach den tatsächlich er- brachten Leistungen abzurechnen.
Monatsgehalt. Gestrichen6
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Monatsgehalt. Während des Durchrechnungszeitraumes gebührt das vereinbarte Monatsgehalt.
Monatsgehalt. Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen 13. Monatslohn in der Höhe des durchschnittlichen Monatslohns. Dieser wird in der Regel im November ausbe- zahlt.
Monatsgehalt. Lernende erhalten das 13. Monatsgehalt.
Monatsgehalt. Den Mitarbeitenden wird pro Jahr zusätzlich ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Wird das Anstellungsver- hältnis innerhalb der Probezeit gekündigt, entfällt die Anspruchsberechtigung. Das 13. Monatsgehalt bemisst sich als Anteil des in der massgebenden Berechnungsperiode ausbezahl- ten Grundgehalts, ohne Berücksichtigung allfälliger Zulagen. Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn bemisst sich die Höhe des 13. Monatsgehaltes nach der effektiv geleisteten Arbeitszeit. Die Auszahlung des 13. Monatsgehaltes erfolgt je zur Hälfte per 30. Juni und 31. Dezember des Jahres. Bei Beginn und Beendigung des Anstellungsverhältnisses während des Jahres wird das 13. Monatsgehalt anteilmässig ausbezahlt.
Monatsgehalt. Die Höhe des einem Angestellten gebührenden Mindestgrundgehaltes ist der Mindestgrundgehaltstafel zu entnehmen. Welcher der darin verzeichneten Mindestgrundgehälter im Einzelnen gebührt, richtet sich
Monatsgehalt. (1) Neben dem 13. Monatsgehalt (Weihnachtsremune- ration) gemäß § 11 gebührt allen Angestellten einmal in einem Kalenderjahr ein 14. Monatsgehalt. Lehrlinge erhalten als 14. Zahlung einen Betrag in der Höhe des monatlichen Lehrlingseinkommens. Bei Angestellten, die während des Kalenderjahres ihre Lehrzeit vollen- den, setzt sich das 14. Monatsgehalt aus dem aliquo- ten Teil der monatlichen Lehrlingsentschädigung und aus dem aliquoten Teil des Angestelltengehaltes zusammen.