Common use of Nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen Clause in Contracts

Nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen. 6.1 Die Vertragsparteien erarbeiten geeignete politische und rechtliche Maßnahmen, welche die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft fördern und erhalten diese aufrecht. 6.2 Die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft kann Maßnahmen umfassen, wie z.B. a) die Verfolgung einer gerechten Landwirtschaftspolitik, die gegebenenfalls die Entwicklung und Erhaltung vielfältiger landwirtschaftlicher Betriebssysteme fördert, welche die nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Biodiversität und anderer natürlicher Ressourcen verbessern; b) Intensivierung der Forschung zur Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Maximierung der intra- und interspezifischen Variation zugunsten der Bauern, insbesondere solcher Bauern, die ihre eigenen Sorten erzeugen und nutzen und ökologische Grundsätze bei der Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens und der Bekämpfung von Krankheiten, Unkraut und Schädlingen anwenden; c) gegebenenfalls Förderung von pflanzenzüchterischen Bemühungen, die, unter Beteiligung der Bauern, insbesondere in Entwicklungsländern, die Kapazitäten zur Entwicklung von Sorten ausbauen, die besonders an soziale, ökonomische und ökologische Bedingungen angepasst sind, wozu auch marginale Standorte zählen; d) Erweiterung der genetischen Basis von Kulturpflanzen und Ausweitung der Variationsbreite genetischer Vielfalt, die den Bauern zur Verfügung steht; e) gegebenenfalls Förderung der erweiterten Nutzung lokaler und lokal angepasster Kulturpflanzen, Sorten und unzureichend genutzter Arten; f) gegebenenfalls Unterstützung der breiteren Nutzung der Vielfalt an Sorten und Arten bei der On-farm-Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Kulturpflanzen und Schaffung enger Verbindungen mit der Pflanzenzüchtung und der landwirtschaftlichen Entwicklung, um die Anfälligkeit der Kulturpflanzen und die Generosion zu verringern und eine höhere Weltnahrungsmittelproduktion zu fördern, die mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht; und g) Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Züchtungsstrategien und der Vorschriften zur Sortenzulassung und Saatgutverteilung.

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Samples: International Agreement on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, International Agreement on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture

Nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen. 6.1 Die Vertragsparteien erarbeiten geeignete politische und rechtliche Maßnahmen, welche die nachhaltige Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft fördern und erhalten diese Maßnahmen aufrecht. 6.2 Die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft kann zum Beispiel folgende Maßnahmen umfassen, wie z.B.: a) die Verfolgung einer gerechten Landwirtschaftspolitik, die gegebenenfalls die Entwicklung und Erhaltung vielfältiger landwirtschaftlicher Betriebssysteme fördert, welche die nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Biodiversität biologischen Vielfalt und anderer natürlicher Ressourcen verbessern; b) die Intensivierung der Forschung zur Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Maximierung der intra- und interspezifischen Variation zugunsten der Bauern, insbesondere solcher Bauern, die ihre eigenen Sorten erzeugen und nutzen und ökologische Grundsätze bei der Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens und der Bekämpfung von Krankheiten, Unkraut und Schädlingen anwenden; c) gegebenenfalls die Förderung von pflanzenzüchterischen Bemühungen, die, durch die unter Beteiligung der Bauern, Bauern insbesondere in Entwicklungsländern, Entwicklungsländern die Kapazitäten zur Entwicklung von Sorten ausbauenausgebaut werden, die besonders an soziale, ökonomische und ökologische Bedingungen Bedingungen, auch an marginalen Standorten angepasst sind, wozu auch marginale Standorte zählen; d) die Erweiterung der genetischen Basis von Kulturpflanzen und die Ausweitung der Variationsbreite genetischer Vielfalt, die den Bauern zur Verfügung steht; e) gegebenenfalls die Förderung der erweiterten Nutzung lokaler und lokal angepasster Kulturpflanzen, Sorten und unzureichend genutzter Arten; f) gegebenenfalls die Unterstützung der breiteren Nutzung der Vielfalt an Sorten und Arten bei der On-farm-Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Kulturpflanzen und die Schaffung enger Verbindungen mit der Pflanzenzüchtung und der landwirtschaftlichen Entwicklung, um die Anfälligkeit der Kulturpflanzen und die Generosion zu verringern und eine höhere Weltnahrungsmittelproduktion zu fördern, die mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht; und; g) die Prüfung und gegebenenfalls die Anpassung der Züchtungsstrategien und der Vorschriften zur Sortenzulassung und Saatgutverteilung.

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Samples: International Agreement on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture, International Agreement on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture

Nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen. 6.1 Die Vertragsparteien erarbeiten geeignete politische und rechtliche Maßnahmen, welche die nachhaltige Massnah- men zur Förderung der nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft fördern und erhalten diese Massnahmen aufrecht. 6.2 Die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft kann Maßnahmen zum Beispiel folgende Massnahmen umfassen, wie z.B.: a) die Verfolgung einer gerechten Landwirtschaftspolitik, die gegebenenfalls die Entwicklung und Erhaltung vielfältiger landwirtschaftlicher Betriebssysteme Betriebs- systeme fördert, welche die nachhaltige Nutzung der landwirtschaftlichen Biodiversität biologischen Vielfalt und anderer natürlicher Ressourcen verbessern; b) die Intensivierung der Forschung zur Förderung und Erhaltung der biologischen biologi- schen Vielfalt durch Maximierung der intra- und interspezifischen Variation zugunsten der Bauern, insbesondere solcher Bauern, die ihre eigenen Sorten erzeugen und nutzen und ökologische Grundsätze bei der Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens und der Bekämpfung von Krankheiten, Unkraut und Schädlingen anwenden; c) gegebenenfalls die Förderung von pflanzenzüchterischen Bemühungen, die, durch die unter Beteiligung der Bauern, Bauern insbesondere in Entwicklungsländern, Entwicklungslän- dern die Kapazitäten zur Entwicklung von Sorten ausbauenausgebaut werden, die besonders be- sonders an soziale, ökonomische und ökologische Bedingungen Bedingungen, auch an marginalen Standorten, angepasst sind, wozu auch marginale Standorte zählen; d) die Erweiterung der genetischen Basis von Kulturpflanzen Nutzpflanzen und Ausweitung die Auswei- tung der Variationsbreite genetischer Vielfalt, die den Bauern zur Verfügung steht; e) gegebenenfalls die Förderung der erweiterten Nutzung lokaler und lokal angepasster Kulturpflanzenan- gepasster Nutzpflanzen, Sorten und unzureichend genutzter Arten; f) gegebenenfalls die Unterstützung der breiteren Nutzung der Vielfalt an Sorten Sor- ten und Arten bei der On-farm-Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von Kulturpflanzen Nutzpflanzen und die Schaffung enger Verbindungen mit der Pflanzenzüchtung und der landwirtschaftlichen Entwicklung, um die Anfälligkeit Anfäl- ligkeit der Kulturpflanzen Nutzpflanzen und die Generosion zu verringern und eine höhere Weltnahrungsmittelproduktion zu fördern, die mit einer nachhaltigen Entwicklung Ent- wicklung im Einklang steht; und; g) die Prüfung und gegebenenfalls die Anpassung der Züchtungsstrategien und der Vorschriften zur Sortenzulassung und Saatgutverteilung.

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Samples: International Treaty