Name und Zweck der Stiftung. 1. Die „Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband“ (PK SAV) ist eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB, Artikel 331 ff. OR und Artikel 44 und 48 BVG, mit Sitz in Bern. 2. Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge gemäss BVG, auch über die obligatorischen Leis- tungen hinaus, für a. dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) angeschlossene selbständigerwerbende An- wälte, b. Anwaltsgesellschaften, welche die Anforderungen des Schweizerischen Anwaltsverbandes erfüllen, c. selbständigerwerbende Angehörige verwandter Berufsgruppen, insbesondere Notare, d. deren Arbeitnehmer und Hinterlassene. 3. Die Stiftung gewährleistet in jedem Fall die obligatorischen Mindestleistungen gemäss BVG und ist im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen. Sie untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA). 4. Der Anhang ist ein Bestandteil dieses Reglements.
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Name und Zweck der Stiftung. 1. Die „Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband“ (PK SAV) ist 1 Unter dem Namen «Sulzer Vorsorgeeinrichtung» besteht eine Stiftung im Sinne von Artikel 80 ff. ZGB, Artikel 331 ff. OR und Artikel 44 und 48 BVG, ff. BVG mit Sitz in BernWin- terthur.
2. 2 Die Stiftung Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) bezweckt die berufliche Vorsorge gemäss BVGfür die Arbeitnehmer der angeschlossenen Firmen (Firma) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Xxxxx, auch über Invalidität und Tod. Sie führt die obligatorischen Leis- tungen hinaus, für
a. dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) angeschlossene selbständigerwerbende An- wälte,
b. Anwaltsgesellschaften, welche die Anforderungen obligatorische berufliche Vorsorge im Rahmen des Schweizerischen Anwaltsverbandes erfüllen,
c. selbständigerwerbende Angehörige verwandter Berufsgruppen, insbesondere Notare,
d. deren Arbeitnehmer und Hinterlassene.
3. Die Stiftung gewährleistet in jedem Fall die obligatorischen Mindestleistungen gemäss BVG und seiner Ausführungsbestimmungen durch und ist zu diesem Zweck im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen.
3 Die SVE gewährt in jedem Fall mindestens die gesetzlichen Leistungen gemäss BVG. Sie untersteht der Bernischen BVG- führt zu diesem Zweck für jeden Versicherten ein «Kontrollkonto» (Schattenrechnung), aus dem das gebildete BVG-Altersguthaben und Stiftungsaufsicht (BBSA)die ge- setzlichen Mindestansprüche hervorgehen.
44 Die SVE wird von einem Stiftungsrat geführt (vgl. Der Anhang ist ein Bestandteil dieses Reglements.Art. 60).
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