Neue BK-Kabel des Leistungsnehmers. Vorbehaltlich Ziffer 2.3 ist die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen für nach dem Änderungsstichtag neu verlegte BK-Kabel nicht Gegenstand dieses Term Sheets. Für nach dem Änderungsstichtag vom Leistungsnehmer neu verlegte BK-Kabel gestattet der Leistungsgeber dem Leistungsnehmer die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen allein nach Maßgabe des Term Sheets Nr. 2 und des § 51 TKG.