Schulung. 21 Leistungserbringer
(1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmen- den Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Über- weisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die gelten- den Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Ver- tragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6.
(2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Er- reichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schu- lungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, ab.
(3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiter- bildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbil- dungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizini- schen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arz- neimitteltherapie gemäß Anlage 1 der DMP-A-RL einbezogen werden.
(4) Die Schulung der Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme muss richtlinienkonform gemäß der DMP-A-RL erfol- gen. Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer ver- mittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Pro- grammen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.
Schulung. Leistungen nach der Systemlieferung*
Schulung. Projektmanagement Sonstige Leistungen
Schulung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der AN nicht verpflichtet, den AG in die Verwendung der gelieferten Vertragsprodukte einzuweisen oder ihn zu schulen. Fordert der AG eine entsprechende Einweisung und Schulung, sind die hieraus entstehenden angemessenen Kosten gemäß Angebot vom AG gesondert zu tragen. Wenn im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Schulung/Einweisung in der Regel in den Räumlichkeiten des AN.
Schulung. Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: Lfd. Nr. Anzahl der Schulungen Art der Schulung (NZ/AD/MP/S)1 Inhalt der Schulung Schulungstage pro Schulung Ort2 Maximale Anzahl Teilnehmer pro Schulung Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
Schulung. 21 Leistungserbringer
(1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Dise- ase-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsre- geln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapie- empfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestäti- gen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6.
(2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Errei- chung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab.
(3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 1 RSAV in der bis 31.12.2011 geltenden Fassung einbezogen werden.
(4) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.
Schulung. Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Keine 19 Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen Ja / Nein / War aktuell nicht möglich / Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
Schulung. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
2. Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich die Kosten der Schulung aufgeführt wurden, werden diese zusätzlich nach unserer aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
Schulung. Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 beziehungsweise deren Betreuungspersonen erhalten Zugang zu strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Die Schulungen können als Gruppen- oder Einzelschulung erfolgen und sollen den jeweiligen individuellen Schulungsstand berücksichtigen. Die krankheitsspezifische Beratung und Diabetesschulung in der Pädiatrie soll das Ziel verfolgen, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen und in besonderem Maße auch die ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes sind zu berücksichtigen.
Schulung. Jedes Geschäftsfeld führt ein Schulungsprogramm durch, das auf seine geschäftlichen Aktivitäten und die geografische Region, in denen es aktiv ist, zugeschnitten ist. Dieses Programm besteht aus: • Einem obligatorischen Online-Schulungsmodul für alle Mitarbeiter. Gegenstand dieses Moduls sind die Verhaltensregeln und die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung. • Einem speziellen individuellen Schulungsmodul als Präsenzveranstaltung für Führungskräfte und Mitarbeiter, die den Gefahren der Korruption und der unerlaubten Einflussnahme stärker ausgesetzt sind1. Jedes Geschäftsfeld muss die Verträge ermitteln, in die unbedingt Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung aufgenommen werden müssen. Bestimmungen dieser Art müssen mindestens in folgenden Dokumenten enthalten sein: