Schulung Musterklauseln

Schulung. 21 Leistungserbringer § 22
Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern § 20 Information und Schulung von Versicherten § 21 Bildung und Aufgaben bzw. Aufgabenerweiterung der Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V
Schulung. Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: Lfd. Nr. Anzahl der Schu­lungen Art der Schulung (NZ/AD/MP/S)1 Inhalt der Schulung Schu­lungstage pro Schulung Ort2 Maximale Anzahl Teilneh­mer pro Schulung Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
Schulung. 18 Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Keine 19 Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen Ja / Nein / War aktuell nicht möglich / Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
Schulung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der AN nicht verpflichtet, den AG in die Verwendung der gelieferten Vertragsprodukte einzuweisen oder ihn zu schulen. Fordert der AG eine entsprechende Einweisung und Schulung, sind die hieraus entstehenden angemessenen Kosten gemäß Angebot vom AG gesondert zu tragen. Wenn im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Schulung/Einweisung in der Regel in den Räumlichkeiten des AN.
Schulung. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Schulung. Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 beziehungsweise deren Betreuungspersonen erhalten Zugang zu strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Die Schulungen können als Gruppen- oder Einzelschulung erfolgen und sollen den jeweiligen individuellen Schulungsstand berücksichtigen. Die krankheitsspezifische Beratung und Diabetesschulung in der Pädiatrie soll das Ziel verfolgen, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen und in besonderem Maße auch die ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes sind zu berücksichtigen.
Schulung. (1) Soweit anwendbar, hat die Auftragnehmerin das Personal der Auftraggeberin ohne zusätzliche Kosten hinsichtlich der anwendungsspezifischen Funktionen des Leistungsgegenstandes zu instruieren. Insbesondere hat die Auftragnehmerin eine bestmögliche selbständige Inbetriebnahme, Benutzung und allfällige Wartung durch die Auftraggeberin und ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.