Schulung Musterklauseln

Schulung. 21 Leistungserbringer § 22
Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern § 20 Information und Schulung von Versicherten § 21 Bildung und Aufgaben bzw. Aufgabenerweiterung der Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V
Schulung. 18 Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Keine 19 Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen Ja / Nein / War aktuell nicht möglich / Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
Schulung. Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 beziehungsweise deren Betreuungspersonen erhalten Zugang zu strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Die Schulungen können als Gruppen- oder Einzelschulung erfolgen und sollen den jeweiligen individuellen Schulungsstand berücksichtigen. Die krankheitsspezifische Beratung und Diabetesschulung in der Pädiatrie soll das Ziel verfolgen, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen und in besonderem Maße auch die ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes sind zu berücksichtigen.
Schulung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der AN nicht verpflichtet, den AG in die Verwendung der gelieferten Vertragsprodukte einzuweisen oder ihn zu schulen. Fordert der AG eine entsprechende Einweisung und Schulung, sind die hieraus entstehenden angemessenen Kosten gemäß Angebot vom AG gesondert zu tragen. Wenn im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Schulung/Einweisung in der Regel in den Räumlichkeiten des AN.
Schulung. 2.11.1 Sind Schulungen vereinbart, führt der Auftragnehmer diese in eigener Verantwortung durch. Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Schulungen in deutscher Sprache durchzuführen. Schulungen finden beim Auftraggeber statt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Soweit Schulungen nicht beim Auftraggeber stattfinden, ist der Auftragnehmer für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der entsprechenden Schulungsinfrastruktur verantwortlich. Ein Schulungstag umfasst acht Unterrichts- stunden à 45 Minuten sowie angemessene Pausen. Die Schulungsvergütung beinhaltet die ange- messene Vorbereitung der Schulung sowie die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen.
Schulung. 19 Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte § 20 Versicherte
Schulung. (1) Soweit anwendbar, hat die Auftragnehmerin das Personal der Auftraggeberin ohne zusätzliche Kosten hinsichtlich der anwendungsspezifischen Funktionen des Leistungsgegenstandes zu instruieren. Insbesondere hat die Auftragnehmerin eine bestmögliche selbständige Inbetriebnahme, Benutzung und allfällige Wartung durch die Auftraggeberin und ihre Mitarbeiter zu gewährleisten.