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Schulung Musterklauseln

Schulung. Leistungen nach der Systemlieferung*
Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des Disease- Management-Programms Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind RSAV- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 RSAV einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von Disease- Management-Programmen in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der Anlage 13 „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der RSAV widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erha...
Schulung. 19 Information und Schulung von Leistungserbringern (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmenden Vertragsärzte gemäß § 3 umfassend über die Ziele und Inhalte des DMP Diabetes mellitus Typ 1. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Vertragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 5. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach § 3 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungsunterlagen sind DMP-A-RL- konform und zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität (Anlage 1-3) geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß Anlage 7 DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Kenntnisse über Schulungsbestandteile, die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern erworben wurden, müssen nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkasse informiert insbesondere anhand der in den Anlagen 10 und 11 enthaltenden „Patienteninformation“ ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2) Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Die Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein und dient der eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist grundsätzlich zu berücksichtigen. In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte gemäß § 9 einzubeziehen. Weiterhin muss bei den Schulungen auf Inhalte, die der DMP-A- RL widersprechen, verzichtet werden. (3) Kinder und Jugendliche (bei Bedarf mit deren Bezugspersonen) erhalten gleichf...
Schulung. Projektmanagement Sonstige Leistungen  
Schulung. Art und Umfang der Schulungen Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: Lfd. Nr. Anzahl der Schu­lungen Art der Schulung (NZ/AD/MP/S)1 Inhalt der Schulung Schu­lungstage pro Schulung Ort2 Maximale Anzahl Teilneh­mer pro Schulung Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig Summe 1 NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
Schulung. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der AN nicht verpflichtet, den AG in die Verwendung der gelieferten Vertragsprodukte einzuweisen oder ihn zu schulen. Fordert der AG eine entsprechende Einweisung und Schulung, sind die hieraus entstehenden angemessenen Kosten gemäß Angebot vom AG gesondert zu tragen. Wenn im Angebot nicht anders angegeben, erfolgt die Schulung/Einweisung in der Regel in den Räumlichkeiten des AN.
Schulung. Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Keine 19 Empfohlene Schulung(en) wahrgenommen Ja / Nein / War aktuell nicht möglich / Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
Schulung. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten. 2. Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich die Kosten der Schulung aufgeführt wurden, werden diese zusätzlich nach unserer aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
Schulung. Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 beziehungsweise deren Betreuungspersonen erhalten Zugang zu strukturierten, nach Möglichkeit evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die in geeigneten Abständen durchgeführt werden. Die Schulungen können als Gruppen- oder Einzelschulung erfolgen und sollen den jeweiligen individuellen Schulungsstand berücksichtigen. Die krankheitsspezifische Beratung und Diabetesschulung in der Pädiatrie soll das Ziel verfolgen, das eigenverantwortliche Krankheitsmanagement der Kinder und Jugendlichen und in besonderem Maße auch die ihrer Betreuungspersonen zu fördern und zu entwickeln. Das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes sind zu berücksichtigen.
Schulung. Jedes Geschäftsfeld führt ein Schulungsprogramm durch, das auf seine geschäftlichen Aktivitäten und die geografische Region, in denen es aktiv ist, zugeschnitten ist. Dieses Programm besteht aus: • Einem obligatorischen Online-Schulungsmodul für alle Mitarbeiter. Gegenstand dieses Moduls sind die Verhaltensregeln und die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung. • Einem speziellen individuellen Schulungsmodul als Präsenzveranstaltung für Führungskräfte und Mitarbeiter, die den Gefahren der Korruption und der unerlaubten Einflussnahme stärker ausgesetzt sind1. Jedes Geschäftsfeld muss die Verträge ermitteln, in die unbedingt Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung aufgenommen werden müssen. Bestimmungen dieser Art müssen mindestens in folgenden Dokumenten enthalten sein: