Nutzung im EU-Ausland Musterklauseln

Nutzung im EU-Ausland. Die Inhalte werden grundsätzlich für den Abruf in Deutschland zur Verfügung gestellt und kann auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt (z.B.Urlaubs-/ Geschäftsreise, Lernmobilität) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union genutzt werden, wenn der Kunde, der Verbraucher ist und seinen ständigen Wohnsitz nachweislich in Deutschland hat. congstar führt zum Nachweis des ständigen Wohnsitzes von Gesetzes wegen bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung ein Prüfverfahren durch, sofern der Nachweis nicht bereits auf andere Weise erbracht ist (z.B. als Telefon-/ Internet-Anschlusskunde). Die Zurverfügungstellung des Angebots erfolgt im EU-Ausland in derselben Art und Weise wie in Deutschland. Die Qualität kann jedoch – bedingt durch die Qualität des lokalen Internet-Zugangs – geringer sein als bei Nutzung in Deutschland.