Nutzung im Ausland Musterklauseln

Nutzung im Ausland. Wenn Sie außerhalb Deutschlands sind, können Sie die V-Sim in diesen Ländern ohne zusätzliche Kosten nutzen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Republik Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal , Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich (UK). V-Sim ist außerhalb dieser Länder nicht nutzbar. Zudem können einige Geräte das gesamte globale Roaming aus technischen Gründen nicht unterstützen. Da sich die Verfügbarkeit von Zeit zu Zeit ändern kann, überprüfen Sie bitte vor einer Reise die Verfügbarkeit bei dem Drittanbieter Ihres Gerätes oder in der V-App.
Nutzung im Ausland. 5.1 Für eine einwandfreie Funktion im Ausland, z.B. bei mobilen Alarmierungs-Systemen, müssen Sie bzw. die Helfer, die im Ausland einen Alarm empfangen sollen, mit Ihrem Telekommunikations-Anbieter mindestens ein Telefon-Roaming vereinbart haben und der Telekommunikations-Anbieter muss einen lokalen Roaming-Partner anbieten. In einigen Fällen ist auch ein Data-Roaming notwendig. 5.2 Sie müssen das easierLife-System bei Nutzung im Ausland zunächst durch Abgabe eines Probealarms testen, um festzustellen, welche Einstellungen auf Ihren Geräten bzw. auf den Smartphones notwendig sind. Die Nutzung von Data-Roaming oder der Alarmierung aus dem Ausland ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden als das Abgeben eines Alarms in Deutschland. In Ländern, in denen Ihr Telekommunikations-Anbieter und dessen lokaler Partner keine Verbindung herstellen können, ist die Nutzung des easierLife-Systems nicht möglich.
Nutzung im Ausland. Eine Nutzung von congstar Homespot ist im Ausland nicht möglich. congstar überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Mobilfunk-Anschluss für Internet- und Netzleistungen sofern diese im jeweiligen Vertrag enthalten sind. Diese Leistungsbeschreibung gilt nicht für congstar Prepaid und congstar Homespot. Zwischen Buchung und Aktivierung einer zusätzlichen Leistung / Option können bis zu 24 Stunden ab Zugang der Auftragsbestätigung liegen. Der Kunde kann unter xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx den Status der Aktivierung einsehen. Für die Nutzung des Mobilfunk-Anschlusses sind geeignete Endgeräte erforderlich. Die Überlassung dieser Endgeräte ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Signalisierungskanal dient in erster Linie der Übermittlung von Informationen zur Steuerung des Verbindungsaufbaus, des Verbindungsabbaus und der technischen Einrichtungen in den Netzknoten des Mobilfunknetzes. Eine Übermittlung von Nutzdaten über den Signalisierungskanal (z.B. durch eine Verlängerung der Zielrufnummer) ist nur im Rahmen einer von congstar speziell hierfür angebotenen Netzdienstleistung zulässig. Kann der Kunde über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus kostenlos Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch congstar für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. congstar überlässt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss und teilt ihm – außer im Falle des Imports einer Mobilfunk–Rufnummer – eine Rufnummer zu. congstar überlässt dem Kunden zur Nutzung dieser Mobilfunkleistungen eine SIM–Karte oder soweit technisch möglich ein eSIM- Profil, welche mit der Identifikationsnummer PIN („Personal Identification Number“) und der Entsperrnummer PUK („Personal Unblocking Key“) codiert sind. Die SIM–Karte bzw. das eSIM-Profil enthält die Zugangsberechtigung zum Mobilfunk–Dienst von congstar und ermöglicht die Speicherung individueller Verzeichnisse (z.B. Rufnummernverzeichnis). Die voraussichtliche Dauer bis zur Freischaltung der überlassenen SIM-Karte oder des eSIM-Profils (Leistungsbereitstellung) beträgt bis zu 24 Stunden. Die SIM- Karte sowie das eSIM-Profil wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von congstar angebotenen Mobilfunknetze und zur Nu...
Nutzung im Ausland. (1) Die Bank verwendet für die im Rahmen von Konto-SMS-Service zu übermitteln- den Daten eine 128-Bit-Verschlüsselung. Einige Staaten haben im Rahmen ihrer je- weiligen Rechtsordnung die Nutzung von Verschlüsselungstechniken mit einem der- artigen Verfahren entweder von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht oder sogar unter Strafandrohung ganz verboten. Bevor der Teilnehmer Konto-SMS- Service aus dem Ausland heraus nutzt, muss er sich zur Vermeidung eigener Nach- teile über die jeweils an seinem Aufenthaltsort geltende Rechtslage informieren. (2) Der Empfang von SMS im Ausland kann zusätzliche Gebühren beim jeweiligen Netzbetreiber beziehungsweise Internet-Provider hervorrufen. Um diese zu vermei- den, besteht die Möglichkeit, den Konto-SMS-Service für die Kreditkarte oder das jeweilige Bankkonto für diese Zeit zu deaktivieren, ohne dass das angelegte Profil gelöscht wird.
Nutzung im Ausland. Die Benutzung des Fahrzeuges ist innerhalb Europas und in Norwegen gestattet. Es gilt ein Verbot für Krisenländer, z. B. bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder! Die ungefähr geplante Route des Mieters wird im Mietvertrag festgehalten.
Nutzung im Ausland. Die Benutzung des Fahrzeugs ist innerhalb Europas und in Norwegen gestattet. In den Ländern Albanien, Baltische Republiken, Bulgarien, Griechenland, Island, Kanaren, Madeira, Malta, Mazedonien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Türkei, Ungarn und Zypern ist die Benutzung untersagt. Nach Polen und Tschechien darf nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Genehmigung von DeinTourBus mit dem Mietfahrzeug eingereist werden.
Nutzung im Ausland. Wenn MyStream zu Ihrem Tarif aktiviert wurde, so gilt abweichend von den Entgeltbestimmungen des Tarifes die unten angeführte Nutzungsbeschränkung für Datenroamingdienste in der EU/EWR. Das für die teilnehmenden Streaming Dienste nutzbare unlimitierte Datenvolumen steht im österreichischen Drei Netz zur Verfügung, und kann im Umfang einer angemessenen Nutzung bei Anwendbarkeit bzw. Gültigkeit der EU- Roamingverordnung im unten angeführten Umfang EU weit genutzt werden. Die Möglichkeit der Nutzung der Dienste im Ausland richtet sich grundsätzlich nach deren Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes.

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  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx