Common use of Nutzungsausfall der Immobilie Clause in Contracts

Nutzungsausfall der Immobilie. Dieser umfasst mit Ausnahme von Betriebsausfällen: ◼ die Unmöglichkeit für den Eigentümer oder den unentgeltlichen Bewohner, die Immobilie zu nutzen, wobei als Nutzungsausfall der Mietwert der nachstehend aufgeführten Gebäude veranlagt wird; ◼ den Mietverlust zuzüglich der dem Vermieter entstehenden Nebenkosten, sofern die nachstehend aufgeführten Gebäude zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich vermietet waren; ◼ die Vertragshaftung des Versicherten für die vorgenannten Schäden. Der Nutzungsausfall der Immobilie ist auf die Gebäude oder Gebäudeteile beschränkt, die tatsächlich beschädigt oder durch den Schadensfall unbrauchbar geworden sind. Er beschränkt sich auf die normale Instandsetzungszeit, die ab dem Datum des Schadensfalls ein Jahr nicht überschreiten darf. Diese Entschädigung darf für denselben Zeitraum und dieselbe beschädigte Wohnung nicht mit der Garantie bezüglich der Kosten einer vorläufigen Unterbringung kumuliert werden.

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