Common use of Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte Clause in Contracts

Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte. (1) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, müssen Sie diese Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Ein Dritter ist beispielsweise ein Unfallgegner. Die Pflicht zur Abtretung besteht bis zu der Höhe, in der Sie von uns Ersatz erhalten. Mit Ersatz meinen wir die Erstattung von Kosten sowie Sach- und/oder Dienstleis- tungen. Diese Regelung gilt unabhängig von dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG). (2) Sie oder die versicherte Person müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienen- des Recht wahren. Dabei müssen Sie die geltenden Formen und Fristen beachten und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche wenn nötig unterstützen. Ein Beispiel: Sie haben einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge Heilbehandlungskosten entstehen. Sie dürfen nicht ohne Rücksprache mit uns auf Ihre Ansprüche verzichten. Ihre Ansprüche können zum Beispiel Schadener- satzansprüche gegen den Unfallgegner sein. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch in folgenden Fällen entsprechend: Sie oder eine versicherte Person haben einen Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten, weil: • Sie an einen Leistungserbringer ohne rechtlichen Grund gezahlt und • dafür von uns vertraglich vereinbarte Leistungen erhalten haben.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung

Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte. (1) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, müssen Sie diese Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Ein Dritter ist beispielsweise ein Unfallgegner. Die Pflicht zur Abtretung besteht bis zu der Höhe, in der Sie von uns Ersatz erhalten. Mit Ersatz meinen wir die Erstattung von Kosten sowie Sach- und/oder Dienstleis- tungen. Diese Regelung gilt unabhängig von dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG).VVG).‌‌ (2) Sie oder die versicherte Person müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienen- des Recht wahren. Dabei müssen Sie die geltenden Formen und Fristen beachten und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche wenn nötig unterstützen. Ein Beispiel: Sie haben einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge Heilbehandlungskosten entstehen. Sie dürfen nicht ohne Rücksprache mit uns auf Ihre Ansprüche verzichten. Ihre Ansprüche können zum Beispiel Schadener- satzansprüche gegen den Unfallgegner sein. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch in folgenden Fällen entsprechend: Sie oder eine versicherte Person haben einen Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten, weil: • Sie an einen Leistungserbringer ohne rechtlichen Grund gezahlt und • dafür von uns vertraglich vereinbarte Leistungen erhalten haben.

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Samples: Private Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung

Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte. (1) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, müssen Sie diese Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Ein Dritter ist beispielsweise ein Unfallgegner. Die Pflicht P昀氀icht zur Abtretung besteht bis zu der Höhe, in der Sie von uns Ersatz erhalten. Mit Ersatz meinen wir die Erstattung von Kosten sowie Sach- und/oder Dienstleis- tungen. Diese Regelung gilt unabhängig von dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § 86 Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG). (2) Sie oder die versicherte Person müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienen- des Recht wahren. Dabei müssen Sie die geltenden Formen und Fristen beachten und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche wenn nötig unterstützen. Ein Beispiel: Sie haben einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge Heilbehandlungskosten entstehen. Sie dürfen nicht ohne Rücksprache mit uns auf Ihre Ansprüche verzichten. Ihre Ansprüche können zum Beispiel Schadener- satzansprüche gegen den Unfallgegner sein. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch in folgenden Fällen entsprechend: Sie oder eine versicherte Person haben einen Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten, weil: • Sie an einen Leistungserbringer ohne rechtlichen Grund gezahlt und • dafür von uns vertraglich vereinbarte Leistungen erhalten haben.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Kranken Zusatzversicherung, Kranken Zusatzversicherung

Obliegenheiten bei Ansprüchen gegen Dritte. (1) Haben Sie oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, müssen Sie diese Ansprüche schriftlich an uns abtreten. Ein Dritter ist beispielsweise ein Unfallgegner. Die Pflicht zur Abtretung besteht bis zu der Höhe, in der Sie von uns Ersatz erhalten. Mit Ersatz meinen wir die Erstattung von Kosten sowie Sach- Sach­ und/oder Dienstleis- tungenDienstleistungen. Diese Regelung gilt unabhängig von dem gesetzlichen Forderungsübergang nach § §86 Versicherungsver- tragsgesetzes Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). (2) Sie oder die versicherte Person müssen einen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienen- des dienendes Recht wahren. Dabei müssen Sie die geltenden Formen und Fristen beachten und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche wenn nötig unterstützen. Ein Beispiel: Sie haben einen unverschuldeten Unfall, in dessen Folge Heilbehandlungskosten entstehen. Sie dürfen nicht ohne Rücksprache mit uns auf Ihre Ansprüche verzichten. Ihre Ansprüche können zum Beispiel Schadener- satzansprüche Schadenersatzansprüche gegen den Unfallgegner sein. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch in folgenden Fällen entsprechend: Sie oder eine versicherte Person haben einen Anspruch auf Rückzahlung von Entgelten, weil: • Sie an einen Leistungserbringer ohne rechtlichen Grund gezahlt und • dafür von uns vertraglich vereinbarte Leistungen erhalten haben.

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Samples: Kranken Zusatzversicherung