Offene Angebote Musterklauseln

Offene Angebote. Angebote im Rahmen der Freizeitnutzung des Gruppenraums als Stätte der Kommunikation an der Schule in Verbindung mit eigenen Angeboten (im kleinen Maßstab zu betrachten) • Mitwirkung an Projekten (Schulfest, Veranstaltungen, Projekttage) der Schule • Unterstützung der Schülermitwirkung
Offene Angebote. Das Kernangebot des Treffs sind die Offenen Angebote. Es bedarf keiner Voranmeldung und die Kinder und Jugendlichen können selbst entscheiden, wann sie kommen und gehen. Es gibt keine Vorbedingungen für die Nutzung und die Angebote sind kostenfrei. Offen sind die Angebote auch in ihren Inhalten. Der Kinder- & Jugendtreff bietet für Kinder Offene Spielnachmittage und einen Offenen Spielplatztreff im Stadtteil an. Spielen als sich selbst genügende Beschäftigung mit sich und anderen eignet sich zum Einüben von Fertigkeiten, als Ausdrucksmöglichkeit und schafft Spaß und Freude. Durch das Anbieten und Schaffen von Spielmöglichkeiten werden die Besucher*innen dazu angeregt. Kinder, die sich miteinander freuen, gemeinsam lachen, sich bewegen oder genießen können, erfahren ein bejahendes und zuversichtliches Lebensgefühl, mit dem sie ihren Alltag befriedigend erleben. Mit dem Offenen Spielplatztreff kommen die Angebote in die Lebenswelt der Kinder. Im Jugendbereich gibt es jeweils einen Offenen Treff für Teenys (10 bis 14 Jahre) und für Jugendliche (12 - max. 27 Jahre). Diese bieten Gleichaltrigen einen Ort der Begegnung und Kommunikation, an dem soziales Lernen stattfindet und soziale Beziehungen geknüpft werden. Den jungen Menschen werden Räume geboten, in denen sie sich jenseits der „Elternwelt“ treffen und aufhalten können. Zur Vorbereitung auf die Arbeitswelt können Jugendliche im Thekendienst Aufgaben im Offenen Treff übernehmen und dadurch ihre Rechen- und Organisationskompetenzen ausbauen sowie Qualitäten wie Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Verantwortung einüben. Um den teils unterschiedlichen Themen und Bedürfnissen gerecht zu werden und um Schutzraum für die Besprechung persönlicher Themen anzubieten, gibt es für die verschiedenen Altersgruppen zusätzlich spezifische Mädchen*- und Jungen*-Treffs. Innerhalb der Offenen Angebote kommt besonders die Beziehungsarbeit zum Tragen. Die Fachkräfte stehen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung und informieren sich über Belange und Themen der Kinder und Jugendlichen. Bei Fragen, Anliegen oder Sorgen gehen sie mit den jungen Menschen ins Gespräch. Bei Konflikten übernehmen sie schlichtende und moderierende Funktion. Im Auseinandersetzungsprozess mit Werten und Normen bieten sich die Mitarbeitenden als Gesprächspartner*innen für Diskurse mit den Kindern und Jugendlichen an. Die Fachkräfte geben Orientierung und Impulse zur Lebensgestaltung und unterstützen bei der alltäglichen Lebensbewältigung.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.