Common use of Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Clause in Contracts

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.

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Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen.. Versicherungsvertragsgesetz [VVG]

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Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Hauptversicherte oder Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Hauptversicherten oder Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.

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Samples: www.hallesche.de, www.hallesche.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde Be- schwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschie- denheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Aufsichtsbe- hörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtFinanz- dienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wendenwen- den, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. z.B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen.

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Samples: www.al-h.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen.. Anhang - Gesetzestexte‌ Versicherungsvertragsgesetz [VVG ]

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Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen.. Anhang - Gesetzestexte‌ Versicherungsvertragsgesetz [VVG]

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Samples: www.al-h.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflege- versicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen Versicherungs- unternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.. Anhang Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

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Samples: media.barmenia.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. KVu-400-2022-01 16/16 Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer Ver- sicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen Versicherungs- unternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.Rechtsweg

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Samples: ws.huvecdn.com

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige un- abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteilzu- nehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegever- sicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung Vertragsabwick- lung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer Ver- sicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.. Pflege­/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung Stand: 01. Januar 2022 HMV-Nummer HMV-Nummer

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige un- abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteilzu- nehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegever- sicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung Vertragsabwick- lung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer Ver- sicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen.. Pflege­/Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung Stand: 01. Januar 2023 HMV-Nummer HMV-Nummer

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. KVu-400-2022-01 16/16 Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer Ver- sicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen Versicherungs- unternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer der Rechtsweg offen. Soweit nicht in den AVB Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die für den Versicherungsnehmer wichtigsten Bestimmungen aus dem VVG und anderer Gesetze sind nachfolgend gedruckt.

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Samples: www.todentta.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende SchlichtungsstelleSchlichtungs- stelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. KVu-400-2022-01 16/16 Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer Ver- sicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen Versicherungs- unternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer der Rechtsweg offen.. Auszug aus Gesetzestexten Soweit nicht in den AVB Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die für den Versicherungsnehmer wichtigsten Bestimmungen aus dem VVG und anderer Gesetze sind nachfolgend gedruckt. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) § 55 Leistungsanspruch

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Samples: ws.huvecdn.com

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen habenabgeschlossen ha- ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xxxxxx. eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen Ver- sicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbind- lich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg offen. KVB-070 11.19 stattung unter Anrechnung des von der GKV bezahlten Betrages und anderweitiger Versicherungsleistungen auf 100 % des Rechnungsbetrages begrenzt.

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Samples: www.testsieger-zahnzusatzversicherung.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen.. Versicherungsvertragsgesetz [VVG ]

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Samples: www.al-h.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei kos- tenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmenteil- zunehmen. Verbraucher, die ihren Vertrag online (z. B. über eine Webseite) abgeschlos- sen abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ xxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung weitergeleitet. Hinweis: Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Pfle- geversicherung ist keine Schiedsstelle und kann einzelne ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Hinweis auf die Versicherungsaufsicht Sind Versicherungsnehmer mit der Betreuung durch den Versicherer nicht zu- frieden zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten Meinungsver- schiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können sie sich auch an die für den Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde Auf- sichtsbehörde wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegt der Versicherer der Aufsicht der Bundesanstalt Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht ver- bindlich verbindlich entscheiden. Hinweis auf den Rechtsweg Unabhängig von der Möglichkeit, sich an die Verbraucherschlichtungsstelle Verbrau- cherschlichtungsstelle oder die Versicherungsaufsicht zu wenden, steht dem Versicherungsnehmer der Rechtsweg Rechts- weg offen. Tarif plus.U Der Tarif (Teil II) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Allgemeine Versicherungsbedingungen für Tarif plus.U).

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Samples: www.al-h.de