Organisationsreglement Musterklauseln
Organisationsreglement. In den Fällen von Abs. 2 b und c sowie Abs. 3 hier- vor besteht nur Versicherungsschutz, sofern ein den gesetzlichen bzw. statutarischen Anforde- rungen genügendes Organisationsreglement be- steht. Dasselbe gilt in den übrigen Fällen, wenn das ver- sicherte Organ die ihm zustehende Geschäftsfüh- rung an einen Dritten delegiert.
Organisationsreglement. Anforderungsprofil Fachspezialisten im Verwaltungsrat
Organisationsreglement. Die weiteren Einzelheiten sind im Organisations- reglement geregelt.
