Organisatorische Aspekte. Der Organisationsprozess zur Verwaltung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen Markt und Marktfolge an. Dieses Prinzip wurde umgesetzt, indem getrennte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Mit dieser Trennung zwischen Markt- und Marktfolgebereich wird das Vier-Augen-Prinzip automatisch durch den Übergang der Bearbeitung des Kreditantrages von den Marktmitarbeitern zu den Mitarbeitern der Kreditabteilung gewährleistet. Mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems hat die Raiffeisenkasse zudem generell eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, welche die zur Verwaltung und Kontrolle des Kreditrisikos erforderlichen Tätigkeiten sorgfältig reglementiert. Auf der Marktseite stehen für das qualifizierte Firmenkundengeschäft spezialisierte Firmenkundenbetreuer zur Verfügung, während der private Kreditmarkt von den Geschäftsstellenleitern bzw. den Privatkundenberatern betreut werden. Sie sind grundsätzlich für die Beratung und Kundenbetreuung zuständig und erstellen für die von den Kunden beantragten Kredite einen entsprechenden Kreditprüfbericht. Darüber hinaus überwachen die einzelnen Kundenberater die ihnen zugewiesenen Kunden in Bezug auf Geschäftsvolumen, Überziehungen, rückständige Darlehensraten usw. Die Kreditabteilung ist die zentrale Einheit, die mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraut ist. Die Hauptaufgaben der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in der Kreditprüfung vor der Kreditvergabe, in der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Kreditunterlagen, in der Kreditauszahlung, in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage, in der fachlichen Unterstützung der Marktmitarbeiter. In die Zuständigkeit der Kreditabteilung fällt zudem die Aufgabe der Kreditüberwachung (als Kontrollinstanz der 2. Ebene). Hierzu gehören die systematische Überprüfung der verschiedenen Risikophänomene, die Einstufung von problematischen Kreditkunden entsprechend den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde, sowie die Verfolgung und Betreuung der klassifizierten Positionen, und zwar generell in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellenleitern und den Kundenberatern. In der Kreditabteilung erfolgt auch die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung aller bankenaufsichtsbehördlichen Vorgaben, wie Groß- und Höchstkreditgrenze, Kreditvergabe außerhalb Tätigkeitsgebiet, Kreditvergabe an Mitglieder oder Nichtmitglieder, Wucherzins, Kreditvergabe lt. Art. 136 BWG und Art. 44 Statut sowie Kreditvergabe an nahestehende Unternehmen und Personen sowie deren verknüpfte Subjekte (Vorgaben lt. Art. 2.391 ZGB bzw. Titel V, Kapitel 5 des Rundschreibens der Bankenaufsicht Nr. 263/06). Die Kreditentscheidung erfolgt entweder durch den Direktor oder durch den Verwaltungsrat. Bei divergierender Einschätzung zwischen Markt und Marktfolge, bei Abweichungen der vom Verwaltungsrat genehmigten Kreditpolitik bzw. generell bei erhöhtem Kreditrisiko bzw. bei eingestuften Kreditpositionen werden die Kreditanträge im Kreditkomitee begutachtet. Das Risikomanagement ist die verantwortliche Einheit für die Messung und Steuerung des Kreditrisiko, die eine angemessene Berichtslage hinsichtlich der Entwicklung des Kreditvolumens, die Entwicklung Konzentrationsniveaus (nach Gruppen von verbundenen Kunden, nach Wirtschaftssektoren, nach geografischen Gebieten, nach technischer Art usw.) sowie über das Risikoprofil erstellt. Mit Bezug auf die Verwaltung von notleidenden Kreditpositionen verweisen wir auf Punkt 3. "notleidende Kreditpositionen". Das gesamte Kreditgeschäft ist detailliert reglementiert, und zwar durch • die vom Verwaltungsrat genehmigte Kreditpolitik, wo die Grundsätze für die Kreditvergabe, die Überwachung, Einstufung, Verwaltung/Betreuung und Bewertung der Kreditkunden festgeschrieben sind; • spezifische operative Regelungen (Arbeitsablaufbeschreibungen) für die Kreditvergabe, - betreuung und -kontrolle, und • eine klare Kompetenzregelung (für die Kreditvergabe, Überziehungsgewährung, Stundung und Verlängerung von Darlehen, Kreditrevision, sowie die Klassifizierung und Bewertung der Kreditpositionen). Der gesamte Prozess der Kreditverwaltung und -kontrolle wurde in den letzten zwei Jahren in Einklang mit den Anpassungen hinsichtlich der vom IFRS 9 neuen vorgeschriebenen Bewertungskriterien der Finanzinstrumente Gegenstand einer wichtigen Aktualisierung. Konkret wurden die Klassifizierung, die Bewertung und die Ermittlung des Rating der Kreditpositionen, sowie der Überwachungsprozess von Seiten der beteiligten Organisationseinheiten neu formuliert.
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Organisatorische Aspekte. Der Organisationsprozess zur Verwaltung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen Markt und Marktfolge an. Dieses Prinzip wurde umgesetzt, indem getrennte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Mit dieser Trennung zwischen Markt- und Marktfolgebereich wird das Vier-Augen-Prinzip automatisch durch den Übergang der Bearbeitung des Kreditantrages von den Marktmitarbeitern zu den Mitarbeitern der Kreditabteilung gewährleistet. Mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems hat die Raiffeisenkasse zudem generell eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, welche die zur Verwaltung und Kontrolle des Kreditrisikos erforderlichen Tätigkeiten sorgfältig reglementiert. Auf der Marktseite stehen für Für das qualifizierte Firmenkundengeschäft stehen spezialisierte Firmenkundenbetreuer zur Verfügung, während kleine Firmenkunden und der private Kreditmarkt von den Geschäftsstellenleitern bzw. den Privatkundenberatern Servicestrukturen betreut werden. Sie sind grundsätzlich für die Beratung und Kundenbetreuung zuständig und erstellen für die von den Kunden beantragten Kredite einen entsprechenden Kreditprüfbericht. Darüber hinaus überwachen die einzelnen Kundenberater die ihnen zugewiesenen Kunden in Bezug auf Geschäftsvolumen, Überziehungen, rückständige Darlehensraten usw. Die Kreditabteilung ist die zentrale Einheit, die mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraut ist. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortungen in dieser Einheit sind, soweit möglich, darauf ausgerichtet, die Tätigkeiten, die im Interessenskonflikt stehen, zu isolieren. Die Hauptaufgaben der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in der Kreditprüfung vor der Kreditvergabe, in der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Kreditunterlagen, in der Kreditauszahlung, in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage, in der fachlichen Unterstützung der Marktmitarbeiter. In die Zuständigkeit der Kreditabteilung fällt zudem die Aufgabe der Kreditüberwachung (als Kontrollinstanz der 2. Ebene). Hierzu gehören die systematische Überprüfung der verschiedenen Risikophänomene, die Einstufung von problematischen Kreditkunden entsprechend den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde, Risikophänomene sowie die Verfolgung und Betreuung (auch im Rahmen der Spezialkundenbetreuung) der klassifizierten Positionen, und zwar generell in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellenleitern und den Kundenberatern. In der Kreditabteilung erfolgt auch die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung aller bankenaufsichtsbehördlichen Vorgaben, wie Groß- und Höchstkreditgrenze, Kreditvergabe außerhalb Tätigkeitsgebiet, Kreditvergabe an Mitglieder oder Nichtmitglieder, Wucherzins, Wucherzins sowie Kreditvergabe lt. Art. 136 BWG und Art. 44 Statut sowie Kreditvergabe an nahestehende Unternehmen und Personen sowie deren verknüpfte Subjekte (Vorgaben lt. Art. 2.391 ZGB bzw. Titel V, Kapitel 5 des Rundschreibens der Bankenaufsicht Nr. 263/06). Die Kreditentscheidung erfolgt entweder durch . Neben der aufgezeigten Linienorganisation sind folgende Entscheidungsträger in den Direktor oder durch den Kreditprozess miteingebunden: • der Verwaltungsrat, • das Kreditkomitee, • Direktion. Bei divergierender Einschätzung zwischen Markt und Marktfolge, bei Abweichungen der vom Verwaltungsrat genehmigten Kreditpolitik Darüber hinaus prüft die Abteilung „Bank- & Risikosteuerung“ bzw. generell bei erhöhtem Kreditrisiko bzw. bei eingestuften Kreditpositionen werden die Kreditanträge im Kreditkomitee begutachtet. Das Risikomanagement ist die verantwortliche Einheit für die Messung und Steuerung des Kreditrisiko, die eine angemessene Berichtslage hinsichtlich „Internal Audit“ (Kontrollinstanz der Entwicklung des Kreditvolumens, die Entwicklung Konzentrationsniveaus (nach Gruppen von verbundenen Kunden, nach Wirtschaftssektoren, nach geografischen Gebieten, nach technischer Art usw.) sowie über das Risikoprofil erstellt. Mit Bezug auf die Verwaltung von notleidenden Kreditpositionen verweisen wir auf Punkt 3. "notleidende Kreditpositionen". Das gesamte Kreditgeschäft ist detailliert reglementiert, Ebene) die Einhaltung der Abläufe und zwar durch • die vom Verwaltungsrat genehmigte Kreditpolitik, wo die Grundsätze für die Kreditvergabe, die Überwachung, Einstufung, Verwaltung/Betreuung und Bewertung der Kreditkunden festgeschrieben sind; • spezifische operative Regelungen (Arbeitsablaufbeschreibungen) für die Kreditvergabe, - betreuung und -kontrolle, und • eine klare Kompetenzregelung (für die Kreditvergabe, Überziehungsgewährung, Stundung und Verlängerung von Darlehen, Kreditrevision, sowie die Klassifizierung und Bewertung der Kreditpositionen)korrekte Abwicklung des Kreditgeschäftes. Der gesamte Prozess Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kreditverwaltung Kredite ist durch ein internes Reglement geregelt („Dokument Kreditprozess“), welches: • die Vollmachten und -kontrolle wurde in den letzten zwei Jahren in Einklang mit den Anpassungen Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der vom IFRS 9 neuen vorgeschriebenen Kreditausfolgung festlegt; • die Bewertungskriterien hinsichtlich der Finanzinstrumente Gegenstand einer wichtigen Aktualisierung. Konkret wurden Bewertung der Kreditbonität definiert; • die Klassifizierung, Methoden hinsichtlich der Verlängerung von Krediten regelt; • die Bewertung Methoden hinsichtlich der Verlaufskontrollen und die Ermittlung der Messung des Rating der Kreditpositionen, Kreditrisikos sowie der Überwachungsprozess zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Seiten der beteiligten Organisationseinheiten neu formuliertAnomalien festschreibt.
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Organisatorische Aspekte. Der Organisationsprozess zur Verwaltung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen Markt und Marktfolge an. Dieses Prinzip wurde umgesetzt, indem getrennte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Mit dieser Trennung zwischen Markt- und Marktfolgebereich wird das Vier-Augen-Prinzip automatisch durch den Übergang der Bearbeitung des Kreditantrages von den Marktmitarbeitern zu den Mitarbeitern der Kreditabteilung gewährleistet. Mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems hat die Raiffeisenkasse zudem generell eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, welche die zur Verwaltung und Kontrolle des Kreditrisikos erforderlichen Tätigkeiten sorgfältig reglementiert. Auf der Marktseite stehen für Für das qualifizierte Firmenkundengeschäft stehen spezialisierte Firmenkundenbetreuer zur Verfügung, während kleine Firmenkunden und der private Kreditmarkt von den Geschäftsstellenleitern bzw. den Privatkundenberatern Servicestrukturen betreut werden. Sie sind grundsätzlich für die Beratung und Kundenbetreuung zuständig und erstellen für die von den Kunden beantragten Kredite einen entsprechenden Kreditprüfbericht. Darüber hinaus überwachen die einzelnen Kundenberater die ihnen zugewiesenen Kunden in Bezug auf Geschäftsvolumen, Überziehungen, rückständige Darlehensraten usw. Die Kreditabteilung ist die zentrale Einheit, die mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraut ist. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortungen in dieser Einheit sind, soweit möglich, darauf ausgerichtet, die Tätigkeiten, die im Interessenskonflikt stehen, zu isolieren. Die Hauptaufgaben der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in der Kreditprüfung vor der Kreditvergabe, in der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Kreditunterlagen, in der Kreditauszahlung, in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage, in der fachlichen Unterstützung der Marktmitarbeiter. In die Zuständigkeit der Kreditabteilung fällt zudem die Aufgabe der Kreditüberwachung (als Kontrollinstanz der 2. Ebene). Hierzu gehören die systematische Überprüfung der verschiedenen Risikophänomene, die Einstufung von problematischen Kreditkunden entsprechend den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde, Risikophänomene sowie die Verfolgung und Betreuung (auch im Rahmen der Spezialkundenbetreuung) der klassifizierten Positionen, und zwar generell u.z. in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellenleitern und den Kundenberatern. In der Kreditabteilung erfolgt auch die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung aller bankenaufsichtsbehördlichen Vorgaben, wie Groß- und Höchstkreditgrenze, Kreditvergabe außerhalb Tätigkeitsgebiet, Kreditvergabe an Mitglieder oder Nichtmitglieder, Wucherzins, Wucherzins sowie Kreditvergabe lt. Art. 136 BWG und Art. 44 Statut sowie Kreditvergabe an nahestehende Statut. Hinzu gekommen sind die Bestimmungen zur Risikotätigkeit und Interessenskonflikte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie deren verknüpfte Subjekte und die mit ihnen verbundenen Subjekten (Vorgaben ltsiehe Titel V – Kapitel 6 des Rundschreibens B.I. Nr. Art263/06 und 9. 2.391 ZGB Aktualisierung vom 12. Dezember 2011). Neben der aufgezeigten Linienorganisation sind folgende Entscheidungsträger in den Kreditprozess miteingebunden: • der Verwaltungsrat, • der Beratungsausschuss • das Kreditkomitee • Direktor; Darüber hinaus prüft die Abteilung „Bank- & Risikosteuerung bzw. Titel V, Kapitel 5 des Rundschreibens „Internal Audit“ (Kontrollinstanz der Bankenaufsicht Nr. 263/06). Die Kreditentscheidung erfolgt entweder durch den Direktor oder durch den Verwaltungsrat. Bei divergierender Einschätzung zwischen Markt und Marktfolge, bei Abweichungen der vom Verwaltungsrat genehmigten Kreditpolitik bzw. generell bei erhöhtem Kreditrisiko bzw. bei eingestuften Kreditpositionen werden die Kreditanträge im Kreditkomitee begutachtet. Das Risikomanagement ist die verantwortliche Einheit für die Messung und Steuerung des Kreditrisiko, die eine angemessene Berichtslage hinsichtlich der Entwicklung des Kreditvolumens, die Entwicklung Konzentrationsniveaus (nach Gruppen von verbundenen Kunden, nach Wirtschaftssektoren, nach geografischen Gebieten, nach technischer Art usw.) sowie über das Risikoprofil erstellt. Mit Bezug auf die Verwaltung von notleidenden Kreditpositionen verweisen wir auf Punkt 3. "notleidende Kreditpositionen". Das gesamte Kreditgeschäft ist detailliert reglementiert, Ebene) die Einhaltung der Abläufe und zwar durch • die vom Verwaltungsrat genehmigte Kreditpolitik, wo die Grundsätze für die Kreditvergabe, die Überwachung, Einstufung, Verwaltung/Betreuung und Bewertung der Kreditkunden festgeschrieben sind; • spezifische operative Regelungen (Arbeitsablaufbeschreibungen) für die Kreditvergabe, - betreuung und -kontrolle, und • eine klare Kompetenzregelung (für die Kreditvergabe, Überziehungsgewährung, Stundung und Verlängerung von Darlehen, Kreditrevision, sowie die Klassifizierung und Bewertung der Kreditpositionen)korrekte Abwicklung des Kreditgeschäftes. Der gesamte Prozess Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kreditverwaltung Kredite ist durch ein internes Reglement geregelt („Dokument Kreditprozess“), welches: • die Vollmachten und -kontrolle wurde in den letzten zwei Jahren in Einklang mit den Anpassungen Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der vom IFRS 9 neuen vorgeschriebenen Kreditausfolgung festlegt; • die Bewertungskriterien hinsichtlich der Finanzinstrumente Gegenstand einer wichtigen Aktualisierung. Konkret wurden Bewertung der Kreditbonität definiert; • die Klassifizierung, Methodiken hinsichtlich der Verlängerung von Krediten regelt; • die Bewertung Methodiken hinsichtlich der Verlaufskontrollen und die Ermittlung der Messung des Rating der Kreditpositionen, Kreditrisikos sowie der Überwachungsprozess zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Seiten der beteiligten Organisationseinheiten neu formuliertAnomalien festschreibt.
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Organisatorische Aspekte. Der Organisationsprozess zur Verwaltung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen Markt und Marktfolge an. Dieses Prinzip wurde umgesetzt, indem getrennte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Mit dieser Trennung zwischen Markt- und Marktfolgebereich wird das Vier-Augen-Prinzip automatisch durch den Übergang der Bearbeitung des Kreditantrages von den Marktmitarbeitern zu den Mitarbeitern der Kreditabteilung gewährleistet. Mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems hat die Raiffeisenkasse zudem generell eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, welche die zur Verwaltung und Kontrolle des Kreditrisikos erforderlichen Tätigkeiten sorgfältig reglementiert. Auf der Marktseite stehen für Für das qualifizierte Firmenkundengeschäft stehen spezialisierte Firmenkundenbetreuer zur Verfügung, während kleine Firmenkunden und der private Kreditmarkt von den Geschäftsstellenleitern bzw. den Privatkundenberatern Servicestrukturen betreut werden. Sie sind grundsätzlich für die Beratung und Kundenbetreuung zuständig und erstellen für die von den Kunden beantragten Kredite einen entsprechenden Kreditprüfbericht. Darüber hinaus überwachen die einzelnen Kundenberater die ihnen zugewiesenen Kunden in Bezug auf Geschäftsvolumen, Überziehungen, rückständige Darlehensraten usw. Die Kreditabteilung ist die zentrale Einheit, die mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraut ist. Die Aufteilung der Aufgaben und Verantwortungen in dieser Einheit sind, soweit möglich, darauf ausgerichtet, die Tätigkeiten, die im Interessenskonflikt stehen, zu isolieren. Die Hauptaufgaben der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in der Kreditprüfung vor der Kreditvergabe, in der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Kreditunterlagen, in der Kreditauszahlung, in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage, in der fachlichen Unterstützung der Marktmitarbeiter. In die Zuständigkeit der Kreditabteilung fällt zudem die Aufgabe der Kreditüberwachung (als Kontrollinstanz der 2. Ebene). Hierzu gehören die systematische Überprüfung der verschiedenen Risikophänomene, die Einstufung von problematischen Kreditkunden entsprechend den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde, Risikophänomene sowie die Verfolgung und Betreuung (auch im Rahmen der Spezialkundenbetreuung) der klassifizierten Positionen, und zwar generell u.z. in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellenleitern und den Kundenberatern. In der Kreditabteilung erfolgt auch die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung aller bankenaufsichtsbehördlichen Vorgaben, wie Groß- und Höchstkreditgrenze, Kreditvergabe außerhalb Tätigkeitsgebiet, Kreditvergabe an Mitglieder oder Nichtmitglieder, Wucherzins, Wucherzins sowie Kreditvergabe lt. Art. 136 BWG und Art. 44 Statut sowie Kreditvergabe an nahestehende Unternehmen und Personen sowie deren verknüpfte Subjekte (Vorgaben ltStatut. Art. 2.391 ZGB Neben der aufgezeigten Linienorganisation sind folgende Entscheidungsträger in den Kreditprozess miteingebunden: • der Verwaltungsrat, • das Kreditkomitee • Direktor; Darüber hinaus prüft die Abteilung „Bank- & Risikosteuerung“ bzw. Titel V, Kapitel 5 des Rundschreibens „Internal Audit“ (Kontrollinstanz der Bankenaufsicht Nr. 263/06). Die Kreditentscheidung erfolgt entweder durch den Direktor oder durch den Verwaltungsrat. Bei divergierender Einschätzung zwischen Markt und Marktfolge, bei Abweichungen der vom Verwaltungsrat genehmigten Kreditpolitik bzw. generell bei erhöhtem Kreditrisiko bzw. bei eingestuften Kreditpositionen werden die Kreditanträge im Kreditkomitee begutachtet. Das Risikomanagement ist die verantwortliche Einheit für die Messung und Steuerung des Kreditrisiko, die eine angemessene Berichtslage hinsichtlich der Entwicklung des Kreditvolumens, die Entwicklung Konzentrationsniveaus (nach Gruppen von verbundenen Kunden, nach Wirtschaftssektoren, nach geografischen Gebieten, nach technischer Art usw.) sowie über das Risikoprofil erstellt. Mit Bezug auf die Verwaltung von notleidenden Kreditpositionen verweisen wir auf Punkt 3. "notleidende Kreditpositionen". Das gesamte Kreditgeschäft ist detailliert reglementiert, Ebene) die Einhaltung der Abläufe und zwar durch • die vom Verwaltungsrat genehmigte Kreditpolitik, wo die Grundsätze für die Kreditvergabe, die Überwachung, Einstufung, Verwaltung/Betreuung und Bewertung der Kreditkunden festgeschrieben sind; • spezifische operative Regelungen (Arbeitsablaufbeschreibungen) für die Kreditvergabe, - betreuung und -kontrolle, und • eine klare Kompetenzregelung (für die Kreditvergabe, Überziehungsgewährung, Stundung und Verlängerung von Darlehen, Kreditrevision, sowie die Klassifizierung und Bewertung der Kreditpositionen)korrekte Abwicklung des Kreditgeschäftes. Der gesamte Prozess Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kreditverwaltung Kredite ist durch ein internes Reglement geregelt („Dokument Kreditprozess“), welches: • die Vollmachten und -kontrolle wurde in den letzten zwei Jahren in Einklang mit den Anpassungen Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der vom IFRS 9 neuen vorgeschriebenen Kreditausfolgung festlegt; • die Bewertungskriterien hinsichtlich der Finanzinstrumente Gegenstand einer wichtigen Aktualisierung. Konkret wurden Bewertung der Kreditbonität definiert; • die Klassifizierung, Methoden hinsichtlich der Verlängerung von Krediten regelt; • die Bewertung Methoden hinsichtlich der Verlaufskontrollen und die Ermittlung der Messung des Rating der Kreditpositionen, Kreditrisikos sowie der Überwachungsprozess zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Seiten der beteiligten Organisationseinheiten neu formuliertAnomalien festschreibt.
Appears in 1 contract
Samples: Banking Agreement
Organisatorische Aspekte. Der Organisationsprozess zur Verwaltung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip In der Trennung zwischen Markt und Marktfolge an. Dieses Prinzip wurde umgesetztAbwicklung ihrer Tätigkeit ist die Raiffeisenkasse dem Risiko ausgesetzt, indem getrennte Organisationsstrukturen geschaffen wurden. Mit dieser Trennung zwischen Markt- und Marktfolgebereich wird das Vier-Augen-Prinzip automatisch durch den Übergang der Bearbeitung des Kreditantrages dass die Kredite, gleich aus welchen Rechtsansprüchen, bei Fälligkeit von den Marktmitarbeitern zu Schuldnern nicht zurückbezahlt werden und somit in der Bilanz teilweise oder gänzlich die Ausbuchung derselben vorgenommen und die Kreditverluste ausgewiesen werden müssen. Diesem Risiko begegnet man ganz besonders in der traditionellen Tätigkeit der Kreditvergabe von besicherten und nicht besicherten Kassakrediten, sowie in ähnlichen außerbilanziellen Tätigkeiten (zum Beispiel bei Vergabe von Kreditleihen). Die möglichen Gründe eines Ausfall liegen zum großen Teil in der mangelnden wirtschaftlichen Verfügbarkeit der Gegenpartei (mangelnde Liquidität, Insolvenz usw.). Die Raiffeisenkasse ist auch dem Kreditrisiko in den Mitarbeitern anderen Geschäftsfeldern, verschieden von den traditionellen Tätigkeiten ausgesetzt. In diesem Fall kann das Kreditrisiko beispielsweise vom: - dem Handel mit Wertpapieren, - der Kreditabteilung gewährleistetUnterzeichnung von nicht spekulativen Derivaten (OTC) und - dem Halten von Wertpapieren Dritter herrühren. Mit Bezug auf die Effizienz Im Lichte der Bestimmungen der Banca d'Italia hinsichtlich des internen Kontrollsystems und Wirksamkeit des der Wichtigkeit eines effizienten und wirksamen Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems diesbezüglichen Kontrollsystems, hat die Raiffeisenkasse zudem generell Raiffeisenkassen eine funktionale Organisationsstruktur eingesetztaufgebaut, welche um die zur Ziele betreffend die Verwaltung und Kontrolle des Kreditrisikos erforderlichen Tätigkeiten sorgfältig reglementiertzu erreichen. Auf Die Auf- und Ablauforganisation der Marktseite stehen Verwaltung des Kreditrisikos baut auf dem Prinzip der Funktionstrennung zwischen Kreditprüfung, Kreditentwicklung und Kreditverwaltung auf. Durch die Schaffung getrennter Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Der Kommerzbereich, der für das qualifizierte Firmenkundengeschäft spezialisierte Firmenkundenbetreuer zur Verfügung, während der private Kreditmarkt von den Geschäftsstellenleitern bzw. den Privatkundenberatern betreut werden. Sie sind grundsätzlich für die Beratung und Kundenbetreuung zuständig ist, bereitet den Kreditantrag vor und erstellen für die von den Kunden beantragten Kredite einen entsprechenden Kreditprüfberichterstellt eine schriftliche Stellungnahme zur Kreditwürdigkeit. Darüber hinaus überwachen die einzelnen Kundenberater Berater, die ihnen zugewiesenen Kunden in Bezug auf hinsichtlich der Zuweisung von Geschäftsvolumen, Überziehungen, rückständige rückständigen Darlehensraten uswu.a.m. Der Kreditfunktion nimmt die Rolle eines unabhängigen Garanten für eine Bewertung der Kreditanträge, der periodischen Revision und der fortdauernde Überwachung der Kredite ein. Sie hat das Ziel, als Bewertungsfilter zu fungieren und die Beratungstätigkeit des Kommerzbereichs hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs der Kunden zu unterstützen, auch in Bezug auf die Produktmerkmale. Zu den Aufgaben der Kreditfunktion gehören insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung und die Formulierung von Vorschlägen für die Genehmigung von Seiten der Geschäftsführung und des Verwaltungsrates, die Vertragsgestaltung, die laufende Überwachung des gesamten Kreditportfolios, die regelmäßige Kreditrevision und die Verwaltung der einzelnen Kreditakten. Die Kreditabteilung Kreditfunktion ist auch für die zentrale EinheitKoordination und die Entwicklung der Kreditgeschäfte gegenüber Gruppen und verbundenen Subjekten zuständig. Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), beschäftigen sich die Kontrollfunktionen der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit der internen Verwaltung des Kreditprozesses betraut ist. Die Hauptaufgaben Überwachung der Kreditabteilung liegen schwerpunktmäßig in Kreditpositionen und der Kreditprüfung vor Korrektheit/Angemessenheit der Kreditvergabe, in abgewickelten Verwaltungsprozesse der Überprüfung beauftragten Organisationseinheiten der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Kreditunterlagen, in der Kreditauszahlung, in der Verwaltung der Kreditakten und deren Ablage, in der fachlichen Unterstützung der Marktmitarbeiter. In die Zuständigkeit der Kreditabteilung fällt zudem die Aufgabe der Kreditüberwachung (als Kontrollinstanz der 2. Ebene). Hierzu gehören die systematische Überprüfung der verschiedenen Risikophänomene, die Einstufung von problematischen Kreditkunden entsprechend den Bestimmungen der Aufsichtsbehörde, sowie die Verfolgung und Betreuung der klassifizierten Positionen, und zwar generell in Zusammenarbeit mit den Geschäftsstellenleitern und den Kundenberatern. In der Kreditabteilung erfolgt auch die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung aller bankenaufsichtsbehördlichen Vorgaben, wie Groß- und Höchstkreditgrenze, Kreditvergabe außerhalb Tätigkeitsgebiet, Kreditvergabe an Mitglieder oder Nichtmitglieder, Wucherzins, Kreditvergabe lt. Art. 136 BWG und Art. 44 Statut sowie Kreditvergabe an nahestehende Unternehmen und Personen sowie deren verknüpfte Subjekte (Vorgaben lt. Art. 2.391 ZGB bzw. Titel V, Kapitel 5 des Rundschreibens der Bankenaufsicht Nr. 263/06). Die Kreditentscheidung erfolgt entweder durch den Direktor oder durch den Verwaltungsrat. Bei divergierender Einschätzung zwischen Markt und Marktfolge, bei Abweichungen der vom Verwaltungsrat genehmigten Kreditpolitik bzw. generell bei erhöhtem Kreditrisiko bzw. bei eingestuften Kreditpositionen werden die Kreditanträge im Kreditkomitee begutachtetKreditverwaltung. Das Risikomanagement ist die verantwortliche Einheit für die Messung und Steuerung des Kreditrisiko, die eine angemessene Berichtslage hinsichtlich der Entwicklung des Kreditvolumens, die Entwicklung Konzentrationsniveaus (nach Gruppen von verbundenen Kunden, nach Wirtschaftssektoren, nach geografischen Gebieten, nach technischer Art usw.) sowie über das Risikoprofil erstellt. Mit Bezug auf die Verwaltung von notleidenden Kreditpositionen verweisen wir auf Punkt 3. "notleidende Kreditpositionen". Das gesamte Kreditgeschäft ist detailliert reglementiert, und zwar durch • die vom Verwaltungsrat genehmigte Kreditpolitik, wo die Grundsätze für die Kreditvergabe, die Überwachung, Einstufung, Verwaltung/Betreuung und Bewertung der Kreditkunden festgeschrieben sind; • spezifische operative Regelungen (Arbeitsablaufbeschreibungen) für die Kreditvergabe, - betreuung und -kontrolle, und • eine klare Kompetenzregelung (für die Kreditvergabe, Überziehungsgewährung, Stundung und Verlängerung von Darlehen, Kreditrevision, sowie die Klassifizierung und Bewertung der Kreditpositionen). Der gesamte Prozess Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kreditverwaltung und -kontrolle wurde in den letzten zwei Jahren in Einklang mit den Anpassungen hinsichtlich der vom IFRS 9 neuen vorgeschriebenen Bewertungskriterien der Finanzinstrumente Gegenstand einer wichtigen Aktualisierung. Konkret wurden die KlassifizierungKredite ist durch ein internes Reglement geregelt (Kredipolitik), die Bewertung und die Ermittlung des Rating der Kreditpositionen, sowie der Überwachungsprozess von Seiten der beteiligten Organisationseinheiten neu formuliert.das im Besonderen die
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