ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG Musterklauseln

ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten unter dieser Vereinbarung werden grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt. Sofern Datenverarbeitungstätigkeiten – z.B. aus technischen Gründen – zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt wird, darf diese nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus: einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO  oder verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Art 47 iVm Art 46 Abs 2 lit b DSGVO oder Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c und d DSGVO  oder genehmigten Verhaltensregeln nach Art 46 Abs 2 lit e iVm Art 40 DSGVO  oder einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus nach Art 46 Abs 2 lit f iVm Art 42 DSGVO  oder von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO  oder wird hergestellt durch sonstige Maßnahmen laut Art. 46 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. a und b DSGVO) Diese sind dem Auftraggeber auf Wunsch mitzuteilen.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden vom Auftragnehmer ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt. Die Datenverarbeitungstätigkeiten werden per Fernwartung mit dem Werkzeug „Teamviewer“ und soweit erforderlich auf einem lokalen Computer des Auftragnehmers durchgeführt.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Die Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Die Datenverarbeitungstätigkeiten erfolgen innerhalb der EU bzw. des EWR. Die Übermittlung der Daten (auch teilweise) in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn der Verantwortliche dieser Übermittlung ausdrücklich zustimmt hat und die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DS-GVO erfüllt sind
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Verarbeitungen gemäß diesem Vertrag erfolgen auf unbestimmte Zeit. Diese Verein- barung kann von beiden Parteien gemäß dem abgeschlossenen Wartungsvertrag bzw. der zugestimmten AGBs gekündigt werden. Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt, und zwar in den USA. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus · einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art 45 DSGVO · Standarddatenschutzklauseln nach Art 46 Abs 2 lit c und d DSGVO · einen genehmigten Zertifizierungsmechanismus nach Art 46 Abs 2 lit f iVm Art 42 DSGVO xxx.xxxx.xx TECHNIK VON ANFANG BIS ELBE
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt. Eine Auslagerung einer Datenverarbeitungstätigkeit in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art 44 ff DSGVO (Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer) erfüllt sind.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich in der EU/EWR durch- geführt bzw. Datenverarbeitungstätigkeiten werden überwiegend in der EU/ EWR durchgeführt, eine Verarbeitung auch in Drittländern kann, abhängig vom Verarbeitungstyp (zB virtuelle Konferenzsysteme) nicht ausgeschlossen werden. Der Verantwortliche hat in diesen Fällen selbst für eine geeignete Rechtsgrundlage gem. Art 6 DSGVO und die rechtskonforme Verarbeitung gem. Art 44-49 (zB Einwilligung) gegenüber den betroffenen Personen zu sor- gen.
ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten sind vom Auftragnehmer, vor- behaltlich von Punkt V. dieser Vereinbarung, selbst und aus- schließlich in seinen in Österreich oder im EWR gelegenen Be- triebsstätten durchzuführen.