PANNENHILFE ODER ABSCHLEPPEN Musterklauseln

PANNENHILFE ODER ABSCHLEPPEN. Ihr Fahrzeug steht in Folge einer Panne, eines Unfalls, Diebstahls oder Diebstahlversuchs, die Sie bei den Behörden gemeldet haben, bei einer Fahrt vom oder zum Ziel vom Ort Ihrer angemieteten saisonalen Herberge still. Wir organisierten je nach örtlicher Verfügbarkeit und der geltenden Gesetzgebung, die Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder dem nächsten Fachhändler in Höhe des Betrags, der in der Tabelle der Garantiesummen angegeben ist. Die Kosten für diese Pannenhilfe vor Ort oder dieses Abschleppen werden innerhalb der Grenzen der Gesamtsumme der angefallenen Kosten ohne die Kosten für Ersatzteile und die Arbeitskosten und/oder für die Reparatur des Fahrzeugs und/oder Bewachung übernommen. Dieser Einsatz kann nur außerhalb des Straßennetzes (auf nicht asphaltierten Straßen) erfolgen. Außerdem kann die Leistung aufgrund der Gesetzgebung, die den Verkehr auf diesen Straßen regelt, weder auf Autobahnen noch auf Schnellstraßen erfolgen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die Kosten für Pannenhilfe oder Abschleppen nach Vorlage der Original-Rechnung.
PANNENHILFE ODER ABSCHLEPPEN. Wir organisieren und bezahlen den Einsatz eines Pannendienstes vor Ort oder, falls erforderlich, das Abschleppen des versicherten Fahrzeugs: ■ Bei einem Schadensfall in Belgien: in die von Ihnen genannte Werkstatt in Belgien ■ Bei einem Schadensfall im Ausland: in die nächstgelegene Werkstatt. Unsere Beteiligung wird auf 250 EUR beschränkt, wenn wir die Pannenhilfe oder das Abschleppen nicht selber organisiert haben, außer wenn Sie uns infolge der Intervention der Polizei oder der ersten ärztlichen Hilfe unmöglich haben hinzuziehen können. Sie müssen es mit den notwendigen Elementen und Belegen beweisen können. Unsere Beteiligung wird auf 500 EUR beschränkt, wenn das versicherte Fahrzeug durch Anerkanntes Abschlepp- unternehmen im Auftrag der Polizei abgeschleppt wurde. Ein Anerkanntes Abschleppunternehmen Abschleppdienst ist ein zugelassener Abschleppdienst, dessen Service die Polizei bei Unfällen auf der Autobahn zur Vermeidung von Staus in Anspruch nimmt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.