Unsere Leistungen Musterklauseln

Unsere Leistungen. 1.1. Wenn Sie uns mit der Schaltung von Google Ads und Bing Ads beauftragen, richten wir Ihnen bei der Google Ireland Limited, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx 0, Xxxxxxx (nachfolgend: "Google") und der Microsoft Corporation, Xxx Xxxxxxxxx Xxx, Xxxxxxx, XX 00000 (nachfolgend: “Bing”) ein entsprechendes Konto ein und verwalten diese für Sie. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Wir sind alleiniger Vertragspartner von Google und/oder Bing.
Unsere Leistungen. 2.1 Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen; entsprechend werden wir die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner wahren und fördern. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen richten sich nach dem WBVG, dem Versorgungsvertrag des Heimes nach §§ 72, 73 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und dem Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. Die ins Einzelne gehende Festlegung derjenigen Leistungen, auf die der Bewohner einen Anspruch hat, wird durch sogenannte Rahmenverträge gemäß § 75 SGB XI, die auf der Ebene der Bundesländer geschlossen werden, geregelt. Eine genaue Beschreibung derjenigen Leistungen, die der Heimträger gegenüber dem Bewohner zu erbringen hat, ist daher dem Rahmenvertrag, dessen Inhalt unmittelbar auch zum Inhalt des vorliegenden Vertrages wird, zu entnehmen. Die insoweit einschlägigen Vorschriften sind die in der Rahmenvertragsübersicht unter den Punkten „Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen“, „Unterkunft“, „Verpflegung“ sowie „Zusatzleistungen“ genannten. Nach geltendem Heimvertragsrecht (WBVG) sind in diesem Heimvertrag die Leistungen des Heimes an den Bewohner im Einzelnen zu benennen. Der Heimträger weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass zu einem späteren Zeitpunkt Leistungs- und Entgeltveränderungen mit Blick auf den vorliegenden Heimvertrag eintreten können. Die beigefügten rahmenvertraglichen Regelungen sowie die Regelungen des vorliegenden Heimvertrages gelten entsprechend auch für privatversicherte und unversicherte Bewohner. Vertragsgrundlage sind die als „Informationen vor Vertragsschluss nach § 3 WBVG“ überreichten Schriftstücke.
Unsere Leistungen. (1) Wir stellen Ihnen in unseren Geschäftsräumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
Unsere Leistungen. Versichert ist die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenhäusern, die • unter ständiger fachärztlicher Leitung stehen und • über ausreichend diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen • Krankengeschichten führen. Dazu gehören auch Privatkliniken, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen. Zur stationären Heilbehandlung zählen: • vollstationäre Behandlungen, • teilstationäre Behandlungen, • vor- und nachstationäre Behandlungen nach § 115a SGB V. Versichert sind auch ambulante stationsersetzende Operationen und ambulante Vor- und Nachuntersuchungen.
Unsere Leistungen. 2.1 Wir sehen es als unsere Aufgabe, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Pflegegast vor Beeinträchtigungen zu schützen; entsprechend werden wir die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Pflegegast wahren und fördern. Art, Inhalt und Umfang der Leistungen richten sich nach dem WBVG, dem Versorgungsvertrag des Heimes nach §§ 72, 73 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und dem Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI in der jeweils gültigen Fassung. Als Vertragsgegenstand vereinbart werden Leistungen der Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI - auch nacheinander möglich - Die ins Einzelne gehende Festlegung derjenigen Leistungen, auf die der Pflegegast einen Anspruch hat, wird durch sogenannte Rahmenverträge gemäß § 75 SGB XI, die auf der Ebene der Bundesländer geschlossen werden, geregelt. Rahmenvertragliche Festlegungen existieren lediglich für die Kurzzeitpflege, jedoch nicht für die Verhinderungspflege; für den vorliegenden Heimvertrag werden diese Regelungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege als entsprechend anwendbar vereinbart. Eine genaue Beschreibung derjenigen Leistungen, die der Heimträger gegenüber dem Pflegegast zu erbringen hat, ist demzufolge dem Rahmenvertrag, dessen Inhalt unmittelbar auch zum Inhalt des vorliegenden Vertrages wird, zu entnehmen. Fallen rahmenvertragliche Regelungen auf Landesebene fort oder existieren sie nicht, wird auf die entsprechende sachgerechte rahmenvertragliche Regelung für die vollstationäre Pflege zurückgegriffen. Die insoweit einschlägigen Vorschriften sind die in der Rahmenvertragsübersicht unter den Punkten „Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen“, „Unterkunft“, „Verpflegung“ sowie „Zusatzleistungen“ genannten. Nach geltendem Heimvertragsrecht (WBVG) sind in diesem Heimvertrag die Leistungen des Heimes an den Pflegegast im Einzelnen zu benennen. Die beigefügten rahmenvertraglichen Regelungen sowie die Regelungen des vorliegenden Heimvertrages gelten entsprechend auch für privatversicherte und unversicherte Pflegegäste. Vertragsgrundlage sind die als „Informationen vor Vertragsschluss nach § 3 WBVG“ überreichten Schriftstücke.
Unsere Leistungen a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog etc.) sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung bzw. Reisebestätigung).
Unsere Leistungen. (9) Wir zahlen eine lebenslange, mindestens gleichbleibende Rente. Wir zahlen die Rente je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbar- ten Fälligkeitstagen. Die Rentenzahlungsperiode beträgt je nach Rentenzahlweise ein Jahr, ein halbes Jahr, ein viertel Jahr oder einen Monat. Die Rente erhöht sich jährlich, in der flexiblen Rentenphase durch ein festgelegtes Rechenver- fahren (siehe § 8) und in der Ruhephase durch zugeteilte Überschüsse (siehe § 2). Die Rentenerhöhung kann auch null Prozent betragen.
Unsere Leistungen. (1) Wir stellen Ihnen in unseren Räumen einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs („Hotspot“) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
Unsere Leistungen. 1. Vermittlung und Reisepläne: Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und buchbaren Reisen. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu unseren Vertragspflichten. Die Einzelheiten der von Ihnen gebuchten Reiseleistungen können Sie als Xxxx und registrierter Kunde unter dem Link "Meine Reisepläne" abrufen.