Pauschalpreise Musterklauseln

Pauschalpreise. Pauschalpreise werden nur nach erfolgter Besichtigung angeboten. Findet die Bischag AG den Montageplatz nicht wie im Leistungsverzeichnis festgehalten vor, ist der angebotene Pauschalpreis nichtig und die auszuführenden Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
Pauschalpreise. Alle Preisangaben sind grundsätzlich Pauschalpreise, die alle zur Ausführung des Auftrages notwendigen Leistungen enthalten.
Pauschalpreise. Pauschalangebote und Pauschalaufträge verpflichten den Bieter unter alleiniger Verantwortung zu ermitteln bzw. zu prüfen, welche Massen, Abmessungen, Konstruktionen, Baustoffgüten, Arbeiten usw. zur Erfüllung seiner Leistungen erforderlich sind. Der Bieter hat bereits bei der Anbotlegung auf allfällige Fehlannahmen oder nicht eindeutige Formulierungen des AG hinzuweisen. Der Pauschalpreis ist vom Aufmaß unabhängig. Mehrforderungen sind ausgeschlossen. Nimmt der AG schriftlich eine Auftragsmehrung, - änderung oder -minderung vor, wird der Mehr- oder Minderpreis durch Berechnung der Mehr- oder Mindermassen auf der Basis Einheitspreis unter Berücksichtigung der Nachlässe festgestellt. Der AG ist berechtigt, bei Entfall ganzer Positionen bzw. Leistungsteile bzw. bei Vergabe dieser Positionen an andere Auftragnehmer, diese von der Pauschalsumme (Einheitspreis abzüglich Nachlässe) in Abzug zu bringen.
Pauschalpreise. Die Pauschalpreise sind bis zum Zeitpunkt der förmlichen Übernahme des gesamten Bauvorhabens durch den künftigen Nutzer als unveränderliche Festpreise zu kalkulieren. Es werden nur Minder- oder Mehrleistungen bedingt durch Positionsentfall oder Positionsänderungen erfasst und berücksichtigt.
Pauschalpreise. Vereinbarte Pauschalpreise sind rein netto ohne jeden Abzug.
Pauschalpreise. Die Zahlung des Preises unterliegt der Abnahme der Leistungen in Übereinstimmung mit Ziffer 29 sowie den in den Vertragsdokumenten festgelegten Verfahren.
Pauschalpreise. Vereinbarte Pauschalpreise sind rein netto ohne je- den Abzug innert 10 Tagen zu begleichen.
Pauschalpreise. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen besteht das Gewerbe „STÖRKOCH“ auf eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Anzahlung seitens des Kunden. Sollte diese nicht erfolgen, kann der Auftrag nicht umgesetzt werden. Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Pauschalpreises fällig. Der Anzahlungsbetrag kann bei einer Absage einbehalten werden, siehe Stornogebühren.
Pauschalpreise. Vereinbarte Pauschalpreise verstehen sich rein netto ohne jeden Abzug. Erfolg baut auf Vertrauen.
Pauschalpreise. Sofern ein Pauschalbetrag vereinbart wurde, sind mit diesem Pauschalbetrag auch alle anfallenden Nebenkosten des AN abgedeckt. Als Nebenkosten gelten insbesondere: • Wegzeiten und Fahrtkosten Wegzeiten (An- und Abfahrt) sowie Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht gesondert vergütet. Wird im Ausnahmefall eine Vergütung vereinbart, sind Pauschalen vorzusehen (zB Einsatzpauschalen). In diesen Pauschalen sind sämtliche Aufwände für An- und Abfahrt, Wegzeiten und Fahrtkosten sowie allfällige Gerätekosten (zB Fahrzeug) – sofern keine eigenen Positionen hierfür vorgesehen sind – enthalten.