Preis Musterklauseln
Preis. Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
Preis. 8.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verladung.
8.2 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgaben, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
Preis. Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsicht- lich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab.
Preis. Änderung der Vergütung
Preis. Sofern AkzoNobel und der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren oder einer solchen Vereinbarung in ihrem Namen unterliegen, ist der Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen wie in der Bestellung angegeben. Der Preis beinhaltet alle anwendbaren Mehrwertsteuern, Kauf-, Nutzungs- und sonstigen Steuern. Der Lieferant zahlt oder, wenn AkzoNobel die Zahlung leistet, erstattet AkzoNobel unverzüglich alle diese Steuern. Der Lieferant garantiert, dass die AkzoNobel in Rechnung gestellten Preise die niedrigsten Preise des Lieferanten für die Waren und/oder Dienstleistungen sind. Wenn der Lieferant anbietet, Waren und/oder Dienstleistungen während der Dauer der Bestellung an Dritte zu einem niedrigeren Preis als dem AkzoNobel in Rechnung gestellten Preis zu verkaufen, wird der Lieferant seinen Preis für diese Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich an AkzoNobel herabsetzen, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen. Bietet ein Dritter während der Laufzeit einer geltenden Bestellung an, AkzoNobel ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen zu einem Preis zu verkaufen, der niedriger ist als der vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung berechnete Preis, wird der Lieferant auf Verlangen von AkzoNobel entweder seinen Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen reduzieren, um diesen niedrigeren Preis zu erreichen, oder AkzoNobel (nach eigenem Ermessen) den Kauf dieser günstigeren Waren und/oder Dienstleistungen gestatten und die Einkaufsmengen zu reduzieren, ohne für diese Mindermengen haften zu müssen. Preiserhöhungen oder Gebühren, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind, sind nicht wirksam, es sei denn, AkzoNobel hat dies im Voraus schriftlich vereinbart. Der Lieferant wird alle Rechnungen rechtzeitig ausstellen. Alle vom Lieferanten gelieferten Rechnungen müssen den Anforderungen von AkzoNobel entsprechen und mindestens auf die entsprechende Bestellung verweisen. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Zahlung des unbestrittenen Teils der ordnungsgemäß erbrachten Rechnungen am vierten Werktag des nächsten Monats nach 90 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Rechnungen für Waren dürfen nicht vor dem Datum ausgestellt werden, an dem die Waren an den Lieferort von AkzoNobel geliefert werden. AkzoNobel hat das Recht, die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die in gutem Glauben bestritten werden, zurückzuhalten, bis die Parteien eine Einigung in Bezug auf diese strittigen Beträge erzielt haben, und eine solche Einbehaltung der...
Preis. Grundgebühr monatlich 54,95 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss mit Vertragslaufzeit (einmalig) 00,00 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss ohne Vertragslaufzeit (einmalig) 89,95 EUR Hinweis: Weitere verbrauchsabhängige Entgelte für nicht im monatlichen Entgelt inkludierte Leistungen finden Sie in der Preisliste unter: xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Vertragsbindung beträgt 24 Monate. Kündigungsbedingungen: Monatsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bzw. ein Monat zum Ablauf der Mindestvertragsdauer) Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund (z.B.: bei bestimmten schwerwiegenden Störungen bzw. Mängeln) beendet werden (außerordentliche Kündigung). Beachten Sie dabei, dass folgende Entgelte anfallen, wenn Sie sich entscheiden, das Gerät zu behalten: mindestens 99,00 EUR. Genaue Entgelte entnehmen Sie bitte der Preisliste unter xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx. Wenn der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, werden die noch offenen monatlichen Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer verrechnet. Nicht zutreffend Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind für Sie günstigere abweichende Vereinbarungen von dieser Vertragszusammenfassung möglich. Unsere Neukunden-Aktionen und Kundenbindungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unseren Produktflyern oder unserer Website xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx (Stand Dezember 2021) Leistungsbeschreibung Verbraucher Der Leistungsumfang für Telefoniedienstleistungen von der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx (folgend „DATEL“ genannt) bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für folgende Produkte • Triple Play 20 • Triple Play 60 • Triple Play 110 • Triple Play 200 Zusätzliche optionale Pakete können bei Bestellung von Produkten oder später hinzugefügt werden. Dies gilt für folgende optionale Leistungen: • Basis HD • Premium HD • Family HD KAPITEL 1 Interpersonelle rufnummernbezogene Leistungen
Preis. 4.1 Alle im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, Einfuhrzöllen und/oder anderer staatlich erhobener Lasten und basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung geltenden Selbstkostenpreisen, darin inbegriffen Materialkosten, Wechselkurse und Lohnkosten.
4.2 Sollte/n sich nach Vertragsschluss einer oder mehrere der im vorstehenden Absatz genannten Preise und Kostenposten erhöhen, hat Kupan das Recht, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Abnehmer, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handeln, haben im Falle einer Preiserhöhung bis drei (3) Monate nach Vertragsschluss das Recht, den Vertrag kostenlos aufzulösen, es sei denn, die Preiserhöhung resultiert aus dem geltenden Recht.
4.3 Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Preis für eine Frankolieferung und erfolgt der Transport für Rechnung und Gefahr von Kupan.
4.4 Falls vereinbart wurde, dass der Preis ab Fabrik oder Lager gilt, erfolgt der Transport einschließlich Einladen, Ausladen und Lagern für Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
4.5 Verpackungsmaterial ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der alleinigen Beurteilung durch Kupan vorbehalten und wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
4.6 Wenn keine Montage vereinbart wurde, erfolgen Ausladen und Lagern der Waren für Rechnung des Abnehmers. Wenn sich Xxxxx bereit erklärt hat, die Waren zu montieren, versteht sich der Preis inklusive Montage der Waren an dem im Angebot genannten Ort und inklusive aller Kosten (mit Ausnahme der im Artikel bezüglich der Montage genannten Kosten).
4.7 Wenn die Anlieferung am oder bei dem Lieferort in Ermangelung einer fehlenden Pflasterung oder einer befestigten Straße oder aufgrund anderer Umstände zusätzliche Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, ist Kupan berechtigt, diese Stunden gesondert in Rechnung zu stellen.
Preis. Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unsererseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung, oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäftes auch ermäßigt.
Preis. 1. Die Preise sind grundsätzlich EURO-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
2. Die Preise gelten bei Inlandslieferungen ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung sowie bei Auslandslieferungen frei deutscher Grenze oder FOB deutschem Luft- oder Seehafen, einschl. exportmäßiger Verpackung und Transportversicherung.
3. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn uns Umstände, wie z.B. Materialkosten oder Lohn- oder Energiekostenerhöhungen, Erhöhungen öffentlicher Lasten usw., dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserhöhungen hat der Besteller für den Fall ein Rücktrittsrecht, daß der Listenpreis erheblich stärker gestiegen ist als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Lieferungen aus Anschlußaufträgen, die nach dem Zeitpunkt einer Preisänderung erfolgen, werden zu neuen Preisen berechnet, ohne daß dem Besteller deshalb ein Rücktrittsrecht zusteht.
Preis. Alle seitens des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich Ex-Works und sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Preis enthalten ist eine einfache, handels- übliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen. Der Auftragnehmer ist zur Anpassung des Preises berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mindestens [6] Monate liegen und sich relevante Kostenelemente (insbesondere Rohstoffpreise und Transporttarife) nicht nur geringfügig geändert haben. Eine Preisanpassung durch den Auf- tragnehmer kann aber auch dann erfolgen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen des Liefer- zeitpunktes, der Quantität oder der Qualität der bestellten Ware verlangt.