Preis Musterklauseln

Preis. Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
Preis. 8.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verladung.
Preis. Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsicht- lich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab.
Preis. 1. Die Preise sind grundsätzlich EURO-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
Preis. Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unsererseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung, oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäftes auch ermäßigt.
Preis. Grundgebühr monatlich 74,95 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss mit Vertragslaufzeit (einmalig) 00,00 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss ohne Vertragslaufzeit (einmalig) 89,95 EUR Hinweis: Weitere verbrauchsabhängige Entgelte für nicht im monatlichen Entgelt inkludierte Leistungen finden Sie in der Preisliste unter: xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Vertragsbindung beträgt 24 Monate. Kündigungsbedingungen: Monatsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bzw. ein Monat zum Ablauf der Mindestvertragsdauer) Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund (z.B.: bei bestimmten schwerwiegenden Störungen bzw. Mängeln) beendet werden (außerordentliche Kündigung). Beachten Sie dabei, dass folgende Entgelte anfallen, wenn Sie sich entscheiden, das Gerät zu behalten: mindestens 99,00 EUR. Genaue Entgelte entnehmen Sie bitte der Preisliste unter hhtps://xxxxx-xxxxxx.xx. Wenn der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, werden die noch offenen monatlichen Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer verrechnet. Funktionsmerkmale für Endnutzer (m/w/d) mit Behinderungen Nicht zutreffend Sonstige Angaben Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind für Sie günstigere abweichende Vereinbarungen von dieser Vertragszusammenfassung möglich. Unsere Neukunden-Aktionen und Kundenbindungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unseren Produktflyern oder unserer Website xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx (Stand Dezember 2021) Leistungsbeschreibung Verbraucher Der Leistungsumfang für Telefoniedienstleistungen von der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx- Xxxxxx (folgend „DATEL“ genannt) bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für folgende Produkte • Phone & Surf Fibre 100 • Phone & Surf Fibre 300 • Phone & Surf Fibre 500 Zusätzliche optionale Pakete können bei Bestellung von Produkten oder auch später hinzugefügt werden. Dies gilt für folgende optionale Leistungen: • Web TV Basis • Web TV Premium KAPITEL 1 Interpersonelle rufnummernbezogene Leistungen
Preis. Der Preis eines Finanzinstrumentes kommt durch Angebot und Nachfrage zustande und hängt entscheidend von der Art des Preisbildungsprozesses des jeweiligen Ausführungsplat- zes ab. Dieser Preisbildungsprozess kann außerdem durch die Beauftragung von sogenannten Market Makern und die Angebots- und Nachfragesituation anderer Ausführungs- plätze (sog. Referenzmarktprinzip) beeinflusst werden.
Preis. Die Preise beruhen auf dem Kostengefüge am Tage der Auftragsbestätigung. Nachträgliche, nachzuweisende Kosten- bzw. Tarifänderungen bedingen erneute Verhandlungen der Vertragspartner über eine Anpassung der Preise. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Betrieben des Verkäufers.Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Alle genannten Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer, die zusätzlich berechnet und ausgewiesen wird § 3 Die Ware reist auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung wird nur auf Weisung des Käufers, in dessen Namen und auf dessen Kosten abgeschlossen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende, unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Umstände, die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist entsprechend. Bei so begründeten Lieferverzögerungen ist der Verkäufer verpflichtet, unverzüglich nach eigener Kenntnisnahme den Käufer davon zu unterrichten. Der Verkäufer ist dann berechtigt, für die Lieferung eine Nachfrist von bis zu 4 Wochen (bei Importen 8 Wochen) in Anspruch zu nehmen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist können beide Teile vom Vertrag zurücktreten. Forderungen in diesem Zusammenhang sind wechselseitig ausgeschlossen mit der Ausnahme der auf Rückgewähr etwa empfangener Leistungen. Zu Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt. Tritt infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, beispielsweise Lohnerhöhungen,Zoll- oder Abgabenänderungen, Verteuerungen der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe oder sonstigem eine Erhöhung der Gestehungskosten ein, so kann der Verkäufer entweder eine entsprechende Erhöhung des Vertragspreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Auf Abruf gekaufte Ware ist längstens bis zu einer Frist von 5 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart ist, restlos abzunehmen, andernfalls gelten die Regelungen des § 5. Der Käufer hat unverzüglich die Ware zu untersuchen und dem Verkäufer schriftlich Anzeige zu machen, falls sich Mängel zeigen sollten. Unterläßt der Käufer die fristgerechte Untersuchung der Anzeige, oder wird die Ware von ihm be- oder verarbeitet, verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Der Mängelanspruch des Kä...
Preis. Der Klima-Aktiv-Aufpreis auf den jeweils gültigen Arbeitspreis beträgt 0,05 ct/kWh (netto) bzw. 0,06 ct/kWh (brutto). Der Klima-Aktiv-Preis wird zusätzlich zu dem Preis für die Lieferung von Erdgas gemäß Ihrem bestehenden Gasliefervertrag (OnlineErdgas, Grundversorgung, Gas-Aktiv, Gas-Aktiv-Teilfix, Gas-Aktiv-Fix) berechnet. Dies erfolgt durch entsprechende verbrauchsgenaue Berücksichtigung in der Jahresverbrauchsabrechnung. Die Stadtwerke Achim AG wird den auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Aufpreis nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Berechnung dieses Aufschlags maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung und Stilllegung der Emissionsminderungszertifikate ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Hierbei ist die Stadtwerke Achim AG berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. Insbesondere wird die Stadtwerke Achim AG bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen des Aufschlags nach dieser Regelung sind nur zum Monatsersten möglich. Die Stadtwerke Achim AG wird Ihnen die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden brieflich mitteilen und die Änderungen auf ihrer Website veröffentlichen. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, diese Zusatzver- einbarung Ihres Erdgasliefervertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform (schriftlich, per Post, per E-Mail oder per Fax) zu kündigen. Hierauf wird die Stadtwerke Achim AG Sie in der Mitteilung über die Änderung gesondert hinweisen.