Preis. Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
Preis. 8.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers ohne Verladung.
8.2 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgaben, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
Preis. Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsicht- lich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab.
Preis. Änderung der Vergütung
Preis. 3.1 Der Preis der Waren ist der im Angebot angegebene Preis. Der angebotene Preis enthält keine Mehrwertsteuer (wenn nicht anders angegeben). Die Mehrwertsteuer wird in Höhe des zum Lieferzeitpunkt geltenden Steuersatzes berechnet.
3.2 Unsere Angebote gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum und laufen, falls keine Frist angegeben ist, nach 30 Tagen ab.
3.3 Der angebotene Preis beinhaltet keine Lieferkosten (wenn nicht anders angegeben). Diese werden Ihnen zusätzlich berechnet.
3.4 Steuersätze und Zölle auf die Waren werden gemäß der jeweils zum Lieferzeitpunkt geltenden Abgabensätze berechnet.
3.5 Zu jeglichem Zeitpunkt vor der Lieferung können wir den Preis unserer Waren anpassen, um gestiegenen Kosten für die Bereitstellung der Waren Rechnung zu tragen, falls eine solche Steigerung nicht von uns zu vertreten ist.
3.6 Für Sonderbestellungen: Alle Bestellungen von Lampen oder Leuchten mit vom Standard abweichender Spannung oder von nicht den im Katalog aufgeführten Typen werden als „Sondertypen“ angesehen, die unter der Übereinkunft hergestellt werden, dass Sie Minder- oder Mehrlieferungen im Ausmaß von 10 % zum angebotenen Preis pro Einheit (anteilsmäßig angepasst) akzeptieren.
3.7 Benötigen Sie die Lieferung der Waren auf Paletten, wird eine Gebühr von 0,5 % des Gesamtpreises für alle Güter auf den Preis aufgeschlagen. Wenn nicht anders angegeben, wird diese Summe in voller Höhe rückerstattet, wenn Sie die Paletten innerhalb eines Monats in gutem Zustand frachtfrei zurückgeben. Für andere Verpackungsformen fällt keine Gebühr an, und für die Rückgabe anderer Verpackungen gibt es keine Rückerstattung.
3.8 Der Preis für Dienstleistungen ist:
(a) der in unserem Angebot angegebene Preis oder
(b) falls kein Preis angeboten wird, wird der Preis gelegentlich auf Basis unserer Tagessätze berechnet. Details hierzu sind auf Anfrage erhältlich.
Preis. Grundgebühr monatlich 47,95 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss mit Vertragslaufzeit (einmalig) 00,00 EUR Einrichtungspreis bei Neuanschluss ohne Vertragslaufzeit (einmalig) 89,95 EUR Hinweis: Weitere verbrauchsabhängige Entgelte für nicht im monatlichen Entgelt inkludierte Leistungen finden Sie in der Preisliste unter: xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Vertragsbindung beträgt 24 Monate. Kündigungsbedingungen: Monatsfrist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (bzw. ein Monat zum Ablauf der Mindestvertragsdauer) Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund (z.B.: bei bestimmten schwerwiegenden Störungen bzw. Mängeln) beendet werden (außerordentliche Kündigung). Beachten Sie dabei, dass folgende Entgelte anfallen, wenn Sie sich entscheiden, das Gerät zu behalten: mindestens 99,00 EUR. Genaue Entgelte entnehmen Sie bitte der Preisliste unter xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx. Wenn der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, werden die noch offenen monatlichen Grundentgelte bis zum Ende der Mindestvertragsdauer verrechnet. Nicht zutreffend Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind für Sie günstigere abweichende Vereinbarungen von dieser Vertragszusammenfassung möglich. Unsere Neukunden-Aktionen und Kundenbindungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte unseren Produktflyern oder unserer Website xxxxx://xxxxx-xxxxxx.xx (Stand Dezember 2021) Leistungsbeschreibung Verbraucher Der Leistungsumfang für Telefoniedienstleistungen von der Daten- und Telekommunikations-GmbH Dessau, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx- Xxxxxx (folgend „DATEL“ genannt) bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der genannten vertraglichen Grundlage für folgende Produkte • Phone & Surf 8 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 16 • Phone & Surf 30 (nur auf Anfrage) • Phone & Surf 50 • Phone & Surf 70 • Phone & Surf 100 • Phone & Surf 175 • Phone & Surf 250 Zusätzliche optionale Pakete können bei Bestellung von Produkten ab Phone & Surf 50 oder auch später hinzugefügt werden. Dies gilt für folgende optionale Leistungen: • Web TV Basis • Web TV Premium KAPITEL 1 Interpersonelle rufnummernbezogene Leistungen
Preis. Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und den uns daraus entstandenen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt unsererseits die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen uns zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unserer Risikosphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt der Vereinbarung hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe bzw. zu den für die ursprünglich vereinbarte Leistung geltenden Konditionen. Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche der Hafner, Platten- und Fliesenleger oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Finanzierung, oder der Leistungsumfang oder die Beschaffenheit von zu bearbeitenden Flächen ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder im Falle eines Verbrauchergeschäftes auch ermäßigt.
Preis. 6.1 Ohne ausdrückliche andere Abmachung verstehen sich die Preise netto im Allgemeinen frei Baustelle, zahlbar in angegebener Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Kosten aus Sonderwünschen des Auftraggebers, wie z.B. zusätzliche Fracht, Verpackung, Versicherung, allfällige Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben und Gebühren zu tragen.
6.2 Die P2 Parksysteme GmbH behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Anbotsstellung und der Übergabe der Löhne, die Lohnnebenkosten, die Materialpreise oder Steuern und Abgaben usw. ändern. Die Anpassung erfolgt entsprechend folgender Preisgleitformel. Den angegebenen Preisen sind die Kosten zum Stichtag der Abgabe des Angebots zugrunde gelegt. Falls nicht andere Anteile im Angebot angegeben sind, ist von einem Lohnanteil von 40%, einem Materialanteil von 35% und von einem Montageanteil von 25% auszugehen. Die Kostenerhöhungen sind von der P2 Parksysteme GmbH nachzuweisen. Der Lohnanteil der Lieferung und der Anteil der Montage verändern sich im selben Maße wie der kollektivvertragliche Stundenlohn (Tariflohn) eines qualifizierten Facharbeiters und die damit im Zusammenhang stehenden Zulagen und Auslösen der eisen- und metallerzeugenden und – verarbeitenden Industrie Österreichs. Preisberichtigungen infolge von Änderungen der Materialkosten werden nach Xxxx der P2 Parksysteme GmbH entweder im Nachweisverfahren oder unter heranziehen eines offiziellen Index vorgenommen.
6.3 Lohnzuschläge für vom Auftraggeber gewünschte Überstunden- und Sonntagsarbeit werden separat berechnet.
Preis. 1. Die Preise sind grundsätzlich EURO-Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
2. Die Preise gelten bei In- und Auslandslieferungen ab Werk unversichert und ausschließlich Verpackung. Exportmäßige Verpackung und Transportversicherung wird gesondert berechnet.
3. Sonstige Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn uns Umstände, wie z.B. Materialkosten oder Lohn- oder Energiekostenerhöhungen, Erhöhungen öffent- licher Lasten usw., dazu zwingen und die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen soll. Bei sonstigen Preiserhöhungen hat der Besteller für den Fall ein Rücktrittsrecht, dass der Listenpreis erheblich stärker gestiegen ist als die allgemeinen Lebens- haltungskosten. Lieferungen aus Anschlussaufträgen, die nach dem Zeitpunkt einer Preisänderung erfolgen, werden zu neuen Preisen berechnet, ohne dass dem Besteller ein Rücktrittsrecht zusteht.
Preis. 2.1. Die Preise verstehen sich verpackt, versichert, verzollt, geliefert frei jeweilige Empfangsstelle, entladen und sind Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund eine Erhöhung erfahren können. Pandemie-bedingte Maßnahmen sind entsprechend in die Preise einzurechnen.
2.2. Die angegebenen Mengen sind ca.-Mengen. Mehr-/Mindermengen berechtigen den AN zu keiner Änderung der Einheitspreise oder Nach- tragsforderung.
2.3. Xxxxxxxx, Besuche, Beratung, Pläne und Bemusterungen sind für den AG kostenlos. Sämtliche Kosten für Patente, Lizenzen und Gebrauchs- musterschutzgebühren gehen zu Lasten des AN.
2.4. Vereinbarte Nachlässe gelten auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrages.