Angebotspreis Musterklauseln

Angebotspreis. Der konkrete Kaufpreis für die Angebotenen Aktien steht zum Prospektdatum noch nicht fest. Kaufaufträge von Interessenten können über jede an der Börse Düsseldorf zugelassene Bank erteilt werden. Der Erwerb der Angebotenen Aktien erfolgt gemäß den Bedingungen für die Geschäfte an der Börse Düsseldorf, den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf sowie gemäß den den Handel betreffenden Vorschriften der Börsenordnung, einschließlich der von der Geschäftsführung der Börse Düsseldorf erlassenen Ausführungsbestimmungen. Bei einem Aktienerwerb über eine Wertpapierbörse entspricht der Angebotspreis dem jeweiligen Börsenpreis im Sinne des § 24 BörsG, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Der mit der Preisfeststellung beauftragte Skontroführer stellt auf Basis der Orderbuchlage fortlaufend An- und Verkaufspreise entsprechend Angebot und Nachfrage unter Beachtung der jeweils geltenden Regularien der Börse Düsseldorf. Die Bekanntgabe der An- und Verkaufspreise erfolgt über die Börse Düsseldorf und über elektronische Medien wie Bloomberg. Die Anleger sind gehalten, sich über etwaige zusätzlich zum Börsenpreis anfallende Transaktionskosten und -gebühren (wie etwa die üblichen Bankprovisionen und Entgelte) selbst zu informieren, insbesondere über ihre Depotbank. Die Anbieterin (TO Holding 1 GmbH) ist – in Abhängigkeit vom jeweiligen Börsenpreis – bereit, bis zu Stück 10.000 Angebotene Aktien im Rahmen des Öffentlichen Angebots abzugeben. Weitere abgebende Aktionäre sind der Emittentin nicht bekannt.
Angebotspreis. Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt ist, gilt der Angebotspreis bzw. die Auftragssumme für die fix und fertige Leistung, samt Vor-, Neben- und Nachleistungen. Die zusätzliche Abgabe von Alternativangeboten ist nur neben dem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig.
Angebotspreis. Der Angebotspreis bzw. in Bezug auf das Bezugsangebot der Bezugspreis beträgt für alle Angebote im Angebotszeitraum 1 EUR 7,65 je Angebotsaktie. Für die weiteren öffentlichen Angebote beträgt der Angebotspreis während des Angebotszeitraum 2 EUR 8,50. Es gibt keine Bedingungen für die Schlie- ßung des Angebots. Der Termin, zu dem das Angebot frühestens geschlossen werden darf, ist der Ablauf des Angebotszeitraums 1 am 30. April 2023 (24:00 Uhr). Im Rahmen des Bezugsangebots ist der Angebots- bzw. Bezugspreis spätestens bis zum Ablauf der Bezugsfrist am 30. April 2023 (24:00 Uhr) auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto (maßgeb- lich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu entrichten. Der Angebotspreis für Zeichnungsangebote im Rahmen der weiteren öffentlichen Angebote gegen Bar- einlagen ist innerhalb von zehn Bankarbeitstagen nach dem Eingang des Zeichnungsscheins bei der Emittentin auf folgendes Konto der Emittentin bei der Sparkasse KölnBonn (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen: Kontoinhaber: WeGrow AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung der WeGrow AG 2023“ In Bezug auf das öffentliche Angebot gegen Sacheinlagen I ist für jede Angebotsaktie im Rahmen des Angebotszeitraums 1 ein (Teil-)Kommanditanteil mit einer Pflichteinlage von nominal EUR 8,69 zur Ab- geltung des Angebotspreises von EUR 7,65 und im Rahmen des Angebotszeitraums 2 ein (Teil-)Kom- manditanteil mit einer Pflichteinlage von nominal EUR 9,66 zur Abgeltung des Angebotspreises von EUR 8,50 einzubringen. Die Einbringung der Kommanditanteile an der KiriFarm Europa GmbH & Co. KG erfolgt steuerlich zum gemeinen Wert. Dies kann geknüpft an die individuellen und persönlichen Verhältnisse des Kommanditisten (Steuerpflichtigen) einkommensteuerrechtliche Auswirkungen haben. Dem Kommanditisten wird daher dringend empfohlen, etwaige steuerlichen Folgen mit seinem Steuer- berater zu besprechen. Die Einbringung der Kommanditanteile an der KiriFarm Europa GmbH & Co. KG wird für alle Kommanditisten einheitlich zum 31. Dezember 2023 erfolgen. In Bezug auf das öffentliche Angebot gegen Sacheinlagen II sind Anleiheforderungen mit einem Nomi- nalbetrag in Schweizer Franken (CHF) in Höhe von CHF 1.000,00 (das entspricht auf Basis des Wech- selkurses am 1. Xxxx 2023 von CHF 1,00 zu EUR 1,00 einem Betrag von EUR 1.000,00) - im Verhältnis von 1:130 zur Abgeltung des Angebotspreises von EUR 7,65 im Rahmen des Ange- botszeitraums 1, d.h. ein...
Angebotspreis. Der Angebotspreis ist der Preis pro Teilnehmer/pro Monat (4 Wochen), bei bis zu 10 Teilnehmenden und 20-wöchentlicher Qualifizierungsdauer. Ebenfalls sind die Gesamtkosten für die Maßnahme (exklusive etwaige Fahrkosten) darzustellen. In diesem Zusammenhang ist im Angebot die Mindestteilnehmerzahl zu benennen, für welche die Leistung zum angebotenen Preis erbracht werden kann. Mit der Vergütung sind alle Aufwendungen der Durchführung abgegolten. Diese Aufwendungen sind insbesondere: - Kosten für erforderliches Scherenset zwecks praktischer Vorbereitung für die Prüfungen. - Kosten für erforderliche Lehr- und Lernmittel, die den Teilnehmenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen, inklusive weiterer Projektansätze - Kosten für notwendige Arbeitsschutzbekleidung (Arbeitskleidung sowie geeignete Schutzausrüstung) - Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die die Teilneh- menden während der Maßnahmedauer verursachen, - Kosten für die Unfallvers. - Kosten für Versandkosten für die postalische Übermittlung der teilnehmerbezogenen Daten. Die Fahrkosten der Teilnehmer zum Auftragnehmer aus Anlass der Teilnahme an der Maßnahme sind nicht in den Angebotspreis einzukalkulieren, sondern gesondert aufzuführen. Zuschlagskriterien - Anlage 3 IQ NRW TP 03 2019 02 Zuschlagskriterien 50 % Preis - Angebotspreis in Relation zu weiteren Anbietern 30 % Qualität der Inhalte - Konzept zur Ermittlung der berufsbezogenen Vorbildung und berufsbezogenen Sprachstandsfeststellung, Dokumentation der Ergebnisse - Erstellung eines individuellen Förderplans - Umsetzungskonzept und Ablaufplan
Angebotspreis. Mit dem Angebotspreis sind alle Aufwendungen zur Durchführung der Maßnahme abgegolten. Die Zah- lungsmodalitäten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Der Auftragnehmer hat deshalb diese Aufwendungen in seinen Angebotspreis einzukalkulieren. Auf- wendungen im Rahmen dieser Maßnahme sind insbesondere: • Kosten für die Maßnahmeinhalte • Vor - und Nachbearbeitungszeiten der einzelnen Professionen • Vertretungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall der eingesetzten Professionen und des administrativ tätigen Personals • Gespräche der einzelnen Professionen mit Dritten mit sowie im Ausnahmefall ohne die Teilneh- mende/ den Teilnehmenden (s. Begleitende Phase B.2.9.2.1) • weitere telefonische, elektronische oder ähnliche Kontakte (s. Begleitende Phase B.2.9.2.1) • Fahrkosten des eingesetzten Personals zur Umsetzung der Unterstützungselemente außerhalb des Sitzes des Auftragnehmers (i.d.R. im Tagespendelbereich) • Kosten für die Unfallversicherung • Absicherung (Versicherung) gegen Schäden (außer grober Fahrlässigkeit und Vorsatz), die durch die Teilnehmenden während der Teilnahme an der Maßnahme verursacht werden • Kosten für eM@w bzw. Versandkosten bei postalischer Datenübermittlung • Personalkapazitäten für administrative Aufgaben (z.B. die Verwaltung der Teilnehmenden) • Kosten, die durch gesetzliche Auflagen (z.B. Verordnungen zum Gebot des Gesundheitsschutzes) entstehen.
Angebotspreis. Mit Angebotsabgabe werden folgende Zahlungsziele akzeptiert: Innerhalb von 30Tagen ohne Abzug nach Auslieferung. - Skontoabzug – soweit gewährt- erfolgt innerhalb von 21 Tagen Die Zahlungsfrist beginnt nach mängelfreier Lieferung und Vorliegen einer prüfbaren Rechnung. Abschlagszahlungen sind nicht möglich. Nettopreis Parkscheinautomaten € ./. Rabatte % € + gesetzliche MwSt. % € Brutto Angebotspreis € Ich / wir halten uns an das Angebot bis. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Angebotspreis. 18.1. Der Angebotspreis wird in der tschechischen Währung (CZK) in der Aufgliederung auf den Preis exkl. MwSt, MwSt.-Satz und den Gesamtpreis inkl. MwSt. angeführt 18.2. Unter dem Angebotspreis versteht man für den Zweck des Vergabeverfahrens den Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand exkl. MwSt. Das Angebotspreis wird sämtliche aus den Vergabeunterlagen hervorgehende Arbeiten, Lieferungen und Tätigkeiten, von denen der Auftragnehmer nach seinen Fachkenntnissen wissen sollte, dass sie zur ordentlichen und hochwertigen Durchführung und Fertigstellung des Werkes des gegebenen Charakters notwendig sind, beinhalten. Die Grundlage für die Erstellung des Preisangebotes ist diese Vergabedokumentation, und weiter alle ihre Beilagen. 18.3. Der Auftraggeber macht den Auftragnehmer auf alle zusammenhängenden Aufwendungen aufmerksam, die zur erfolgreichen Fertigstellung des Werkes notwendig sind und die aus der Projektdokumentation, verbindlichen Stellungnahmen und anderen Unterlagen, die auch in der Beilage Nr. 6 dieser Vergabedokumentation angeführt sind, hervorgehen. 18.4. Unter dem Angebotspreis für die Errichtung des Baues versteht man zwecks des Vergabeverfahrens den Gesamtpreis für den ganzen Gegenstand des öffentlichen Auftrages. Der Angebotspreis muss sämtliche notwendige Aufwendungen des Auftragnehmers, die zur ordentlichen Durchführung der Bauarbeiten, einschließlich aller aus den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers hervorgehenden Aufwendungen (z.B. Sicherheitsmaßnahmen, Versicherung, eventuelle mit der Gewährung von Bankgarantien zusammenhängende Kosten) und aus den individuellen Baubedingungen (z.B. Baustelleneinrichtung, erschwerte Bedingungen usw.) enthalten. 18.5. Der Auftraggeber legt als den Bestandteil der Vergabedokumentation eine Zusammenstellung der Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen vor. Die durch den Auftraggeber gewährte Zusammenstellung der Arbeiten sind für die Erstellung des Angebots verbindlich. Jedwede Entfernung der Positionen aus der Zusammenstellung, Ergänzung der Positionen in die Zusammenstellung, jedweder Eingriff in die Beschreibung der Positionen, Änderung der Menge oder jedweder anderen Angaben in der Zusammenstellung ist ausgeschlossen. 18.6. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seines Angebotes die Einzelkostenvoranschlägen (bewertete Zusammenstellung der Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen) in die er die Einzelpreise für einzelne Positionen der Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen ergänzt und bei ...
Angebotspreis a) Im Allgemeinen (i) CHF 2.8059 in bar; plus (ii) 0.21044 Aktien der Cosmo Pharmaceuticals S.p.A. mit einem Nennwert von je EUR 0.25 («Cosmo Aktien»); plus (iii) 0.21044 Optionen mit dem Recht, Cosmo Aktien an Cosmo zu verkaufen (eine Option berechtigt zum Verkauf einer Cosmo Aktie) zum Preis von CHF 21 pro Cosmo Aktie, ausübbar während der Ausübungsfrist, die am 1. Juli 2011 beginnt und am 31. Dezember 2011 endet (wobei die Ver- kaufsoption beim Vollzug eines öffentlichen Barangebots für alle sich im Publikum befindenden Cosmo Aktien zu einem Angebotspreis von CHF 21 oder mehr verfällt) («Cosmo Put Optionen»); plus (iv) die in lit. d) nachstehend definierte Zusatzleistung [(i), (ii), (iii), und (iv) zusammen «Angebotspreis»]. Die Cosmo Aktien und die Cosmo Put Optionen werden an der SIX Swiss Exchange kotiert.
Angebotspreis. Der Angebotspreis beinhaltet alle sonstigen Aufwendungen, z.B. Vermessung, Anpassung, auch Transport- und Versandkosten. Eine Preiserhöhung aus dieser Rahmenvereinbarung ist ausge- schlossen. Hiervon ausgenommen ist die gesetzlich geltende Umsatzsteuer.
Angebotspreis. Der Angebotspreis setzt sich zusammen aus dem Monatspreis je Teilnehmerplatz sowie dem Monats- preis pro Platz der auswärtigen Unterbringung. Die Zahlungsmodalitäten sind den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Im Rahmen des Angebotspreises sind alle mit der Durchführung der Ausbildung in unmittelbarem Zu- sammenhang stehenden Kosten zu berücksichtigen, dies gilt insbesondere für. • Kosten für erforderliche Lehr- und Lernmittel, die den Teilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen (hierzu gehören nicht die im Rahmen des Berufsschulunterrichts benö- tigten Lehr- und Lernmittel) • sämtliche Kosten für Angebote zur Motivation der Teilnehmer gemäß B.3.4 (z.B. Fahrkosten-, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ggf. zusätzliche Personalkapazitäten und Kinder- betreuungskosten; als Kinderbetreuungskosten gelten u.a. Kindergarten-/Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten) • Prüfungsgebühren inkl. Gesellenstück • notwendige Kosten für Arbeitskleidung und -gerät, einschließlich der auf Grundlage von Unfall- verhütungsvorschriften notwendigen Arbeitsschutzkleidung und -ausrüstung. • Kosten für Mittagessen • ggf. Kosten der auswärtigen Unterbringung einschließlich Verpflegung • ggf. zusätzliche Fahrkosten für Fahrten zwischen unterschiedlichen Ausbildungsstätten am Maßnahmeort • ggf. zusätzliche Fahrkosten für Fahrten von auswärtig untergebrachten Teilnehmern zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte • Kosten für eM@W • Sonstige Kosten (z.B. Führerscheinerwerb im Ausbildungsberuf zum Berufskraftfahrer) • Kosten für Bewerbung und Vorstellung bei Betrieben für die betrieblichen Ausbildungsphasen und bei Kooperationsbetrieben sowie für die angestrebte Übernahme in betriebliche Berufsaus- bildung • Aufwendungen des Auftragnehmers für Eingliederungsbemühungen und Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme Fahrkosten zu den Betrieben für die betrieblichen Ausbildungsphasen sowie zu den Kooperationsbe- trieben und zur Berufsschule werden durch den jeweiligen Bedarfsträger an die Teilnehmer erstattet. Die vom Auftragnehmer beschaffte Arbeitskleidung sowie Arbeitsschutzkleidung geht nach Ablauf der Probezeit in das Eigentum des Teilnehmers über. Aufwendungen für im Einzelfall behinderungsbedingt zusätzlich notwendige Leistungen (z.B. Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers für hör/sprachbehinderte Teilnehmer) sind nicht Bestandteil der o.g. Maßnahmekosten. Sie werden gesondert erstattet. Übe...