Common use of Portierung / Ablauf Clause in Contracts

Portierung / Ablauf. Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Lünecom sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der Lünecom zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Lünecom an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zurzeit geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Lünecom ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der Lünecom beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer.

Appears in 3 contracts

Samples: luenecom.de, luenecom.de, luenecom.de

Portierung / Ablauf. Mit dem unterschrieben unterschriebenen Portierungsformular willigt der Kunde ein, dass die Lünecom VBB sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung Verbin- dung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der Lünecom KNÖV-NetT (Breitband) GmbH & Xx.XX zu portieren. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Lünecom VBB an den abgebenden abge- benden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin Portie- rungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden wer- den innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zurzeit geltendem TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner Portie- rungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Ruf- nummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Lünecom VBB ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Rufnummern- portierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten verein- barten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der Lünecom VBB beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. Es sei denn, es ist im Vertrag etwas anderes geregelt.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vb-bordesholm.de, www.vb-bordesholm.de

Portierung / Ablauf. Mit dem unterschrieben Portierungsformular Anbieterwechselauftrag willigt der Kunde ein, dass die Lünecom VEGA-net sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) Rufnummer oder mehrere Rufnummern des Kunden in das Netz der Lünecom VEGA-net zu portieren. Portierungsanfragen Anbieterwechselanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Lünecom VEGA-net an den abgebenden Netzbetreiber geschicktübermittelt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern soll zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekomsein, da deren Systeme nur so eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenproblemlose Übertragung im Regelverfahren gewährleistet ist. (siehe nachträgliche Portierung). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zurzeit geltendem TKG innerhalb max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren Zuge des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Rufnummern- datenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Lünecom VEGA-net ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung Rufnummern- portierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der Lünecom VEGA-net beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. In Ausnahmefällen ist auch nach der Kündigung in einem Zeitfenster von bis zu 90 Tagen nach der Kündigung eine nachträgliche Portierung möglich (Kulanzregelung). Hierzu ist ein separater Anbieterwechselauftrag zu stellen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Appears in 1 contract

Samples: vega-net.de

Portierung / Ablauf. Mit dem unterschrieben Portierungsformular Anbieterwechselauftrag willigt der Kunde ein, dass die Lünecom K-net sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Netz der Lünecom K-net zu portieren. Portierungsanfragen Anbieterwechselanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle von der Lünecom K-net an den abgebenden Netzbetreiber geschicktübermittelt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern sollte zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekomsein, da deren Systeme nur so eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichenproblemlose Übertragung im Regelverfahren möglich ist. (siehe nachträgliche Portierung). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zurzeit geltendem TKG innerhalb max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren Zuge des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen ange- schlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Lünecom K-net ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der Lünecom K-net beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. In Ausnahmefällen ist auch nach der Kündigung in einem Zeitfenster von bis zu 90 Tagen nach der Kündigung eine nachträgliche Portierung möglich (Kulanzregelung). Hierzu ist ein separater Anbieterwechselauftrag zu stellen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Appears in 1 contract

Samples: www.k-net.de

Portierung / Ablauf. Mit dem unterschrieben Portierungsformular willigt Abweichend hiervon bzw. zusätzlich kann der Kunde eindie SWN beauftragen, dass die Lünecom sich in seinem Namen mit bisher von ihm genutzte Rufnummer (Rufnummernblock) aus dem Netz des bisherigen Netzbetreiber in Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden Anbieters in das Netz der Lünecom SWN zu portierenübernehmen (Portierung). Portierungsanfragen werden zusammen mit Da Rufnummern an das Ortsnetz gebunden sind, muss der Vertragskündigung entweder per Fax oder über Anschluss für die Portierung im gleichen Ortsnetz liegen. Eine Portierung kann vom Kunden auch nachträglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange die Rufnummer (Rufnum- mernblock) beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden zugeordnet ist. Für eine elektronische Schnittstelle von nachträgliche Beauftragung erhebt die SWN eine Gebühr je Rufnummer (Rufnummernblock). Bei einigen Anbietern darf der Lünecom an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der bisherige Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekomsein, da deren Systeme um eine Portierung sonst nicht mehr in das Netz der SWN zu ermöglichen). Für eine sichere Portierung ist es empfehlenswert, die SWN zugleich mit der Portierung auch mit der Kündigung des Vertrags mit seinem bisherigen Anbieter zu beauftragen. Der Portierungstermin wird vom bisherigen Anbieter (abgebenden Netzbetreiber Anbieter) abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Laufzeit und Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen notwen- digen Umschaltungen vorgenommen (gemäß zurzeit derzeit geltendem TKG max. in maximal 24 hStunden). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher erfolgrei- cher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dazu werden Die SWN kann eingehende Gespräche an den Kunden erst dann ordnungsge- mäß über den Anschluss zustellen, wenn im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs Zuge der Rufnummernportierung die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Lünecom ist davon abhängig, dass der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht der Lünecom beginnt generell erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummerübrigen Netz- betreiber ihr Verkehrsrouting angepasst haben.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-neumuenster.de