Position Vorräte. 6.1.3.1 Als Vorräte gelten, soweit sie nicht unter weitere versicherbare Sachen oder Kosten fallen, Einsatzstoffe, Roh-, Hilfs- und Betriebsstof- fe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelsware; Waren von Zuliefe- rern, Waren für Sozialeinrichtungen, in Bearbeitung oder Reparatur genommene Sachen, Verpackungsmaterial, verwertbare Abfälle. 6.1.3.2 Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.3 bleiben hiervon unberührt.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)