Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Der LN ist damit einverstanden, dass der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.
Auskünfte. Die N-ERGIE ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen.
Auskünfte. 1. Der Auftragnehmer erhält die nötigen Informationen über die Pflichten bezüglich der geltenden Bestimmungen: - beim NISF – Hauptsitz in Bozen und seinen Bezirksämtern; - bei der Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen in Bozen; - beim Landesamt für sozialen Arbeitsschutz, sowie beim Amt für Luft und Lärm in Bozen.
Auskünfte. Der Mietkäufer hat dem Vermieter die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Mietkäufer wird dem Vermieter über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der Mietkäufer auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschluüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Weigert sich der Mietkäufer zur Auskunftserteilung bzw. zur Vorlage der angeforderten Unterlagen, so steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mietkäufer ist damit einverstanden, dass der Vermieter die vorbenannten Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des Vermieters weiterleitet.
Auskünfte. 34.1 Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept unaufgefordert alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere einen Wechsel seines (Wohn-)Sitzes sowie Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Änderung seines Namens unverzüglich anzuzeigen. [Für Unternehmer] Das gilt auch, wenn die Tatsachen in den öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlich werden.
34.2 Der Kunde hat Mobility Concept die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfalts- und Informationspflichten (z.B. Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz) notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich während der Leasingzeit ergebende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. [Für Unternehmer] Dies gilt beispielsweise bei Änderungen der Rechtsform oder Änderung bei einem Vertretungsorgan.
34.3 [Für Unternehmer] Der Kunde ist verpflichtet, Mobility Concept und einem im Einzelfall namentlich genannten Refinanzierungsinstitut jederzeit auf Verlangen unter anderem durch Vorlage von Jahresabschlüssen bis spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag Einblick in seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Abhängig von der Höhe des Geschäftsvolumens gilt dies auch für die Vorlage von (Teil-)Konzernabschlüssen. Nichtbilanzierungspflichtige gewerbliche Kunden haben aussagekräftige aktuelle Unterlagen, unter anderem eine Aufstellung über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten samt geeigneter Nachweise, z. B. Betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste; Vorjahreseinkommenssteuerbescheid, jeweils bis 1. September eines jeden Jahres der Geschäftsbeziehung, vorzulegen.
Auskünfte. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen.
Auskünfte. 32.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Mobility Concept unaufgefordert alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere einen Wechsel seines Wohnsitzes sowie Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Änderung seines Namens unverzüglich anzuzeigen.
32.2 Der Kunde hat der Mobility Concept die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfalts- und Informationspflichten (z.B. Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz) notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich während der Vertragsdauer ergebende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Auskünfte. 1Wenn sich bei der Auslegung oder Anwendung des Vertrages Zweifelsfragen ergeben, die nicht mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA geklärt werden können, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen landeskirchlichen Stelle, oder – für EKU-Kirchen – bei der Kirchenkanzlei der EKU. 2In besonders komplizierten oder bedeutsamen Fällen erteilt das Kirchenamt der EKD Auskunft.
Auskünfte. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftrag- nehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftrag- nehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnah- men nachzuweisen.
Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z.B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird seinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschluss und auf Anforderung Auskünfte und Nachweise über seine Vermögensverhältnisse dem LG zur Verfügung stellen. Er wird dem LG jährlich nach Erstellung einen den vorgenannten Anforderungen entsprechenden Jahresabschluss unaufgefordert vorlegen. Der LG ist berechtigt, diese Unterlagen und Informationen seinem finanzierenden Kreditinstitut zugänglich zu machen.