PR-Fotos, Pressemappen. je Motiv 3 Monate 1 Jahr Beilage in Pressemappe ab 550 Euro ab 825 Euro Kombination Pressemappe / digital downloadbar ab 750 Euro ab 1.025 Euro Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG. Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern. Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung wird zusätzlich honoriert (z. B. Anzeigen, Mailing usw.). Die Weitergabe an weiterverarbeitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflich- tig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen. Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten. Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner wird vermerkt, dass danach Hono- rarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen. Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die jeweilige Laufzeit übertragen und erlöschen dann. Nutzungsdauerverlängerung: plus 50 % Zuschlag pro zusätzlichem Zeitintervall Vertragsgrundlage sind im Allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildliefe- ranten. Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal herge- stellt wird. Der Bildquellennachweis – Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen – wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden. Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart werden. Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren. Die Honorare verstehen sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild. Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, so weit nicht anders angegeben. Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare und werden gesondert berechnet. Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jewei- ligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar. Sollten erweiter- te oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung. Werbliche Nutzung: plus 100 % Zuschlag, so weit nicht anders angegeben. Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100 % (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Ham- burg vom 22.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91, Az. 210 6247/89). Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG FfM Az 11U 49/96 (I/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96). Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar. Sollten erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig. Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet, wie ausgewiesen. Abbildungen von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für Wer- bung und Promotion zusätzlich berechnet (wenn Wiedergabe größer als 1:1). Die vollständige Übersicht findet sich in der Broschüre (MFM), Arbeitskreis der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) Tel. 030/000 00 00, Fax 030/000 00 00 e-Mail: xxxx@xxxx.xxx Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung Honorarsätze für Public Relations 2012 Das Medien- und Kommunikationsgeschäft ist weiterhin starken Veränderungen unterwor- fen. Dies hat in der Welt von PR und Corporate Communication eine Reihe von Konsequenzen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release), Vereinbarung Über Die Nutzung Von Fotografien (Model Release)
PR-Fotos, Pressemappen. je Motiv 3 Monate 1 Jahr Beilage in Pressemappe ab 550 Euro ab 825 Euro Kombination Pressemappe / digital downloadbar ab 750 Euro ab 1.025 Euro Der Umfang der übertragenen Rechte wird bei Auftragserteilung vereinbart. Im Zweifelsfall gilt § 31 (5) UrhG. Das Grundhonorar enthält nur das Recht, die Medien unmittelbar zu beliefern. Eine werbliche, nicht redaktionelle Verwendung wird zusätzlich honoriert (z. B. Anzeigen, Mailing usw.). Die Weitergabe an weiterverarbeitende Agenturen und Pressedienste ist zustimmungspflich- tig. Sie bedingt einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Das Unternehmen ist auf den Namensnennungsanspruch hinzuweisen. Kosten der Vervielfältigung sind nicht im Honorar enthalten. Der Verbreiter hat durch Kennzeichnung unmittelbar am Bild auf den Ablauf der Frist zur honorarfreien Nutzung hinzuweisen (Verfalldatum); ferner wird vermerkt, dass danach Hono- rarpflicht zugunsten der Agentur/des Fotografen (mit Anschrift) eintritt. Diese Kennzeichnung wird durch einen Beleg nachgewiesen. Die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden für die jeweilige Laufzeit übertragen und erlöschen dann. Nutzungsdauerverlängerung: plus 50 % Zuschlag pro zusätzlichem Zeitintervall Vertragsgrundlage sind im Allgemeinen die Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildliefe- ranten. stellt wird. Die bei der Honorarkalkulation zugrunde gelegte Auflage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage, d. h. die Zahl der Exemplare, die in einem Druckvorgang auf einmal herge- stellt wird. Der Bildquellennachweis – Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen – wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Bei der Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte Rech- te Dritter betreffen, müssen diese gesondert eingeholt werden. Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss mit dem Bildlieferanten vereinbart werden. Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Zusätzliche Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren. einzelnes Bild. Die Honorare verstehen sich in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer und beziehen sich auf ein einzelnes Bild. Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, so weit nicht anders angegeben. Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare und werden gesondert berechnet. Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jewei- ligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar. Sollten erweiter- te oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung. Werbliche Nutzung: plus 100 % Zuschlag, so weit nicht anders angegeben. Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100 % (bestätigt durch Rechtsprechung, z.B. LG Ham- burg vom 22.11.87, Az. 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91, Az. 210 6247/89). Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern solche Klausel in den AGB des Bildanbieters enthalten ist (OLG FfM Az 11U 49/96 (I/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96). Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung Nachlässe beziehen sich immer auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar. Sollten erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig. Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet, wie ausgewiesen. Abbildungen von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für Wer- bung und Promotion zusätzlich berechnet (wenn Wiedergabe größer als 1:1). Die vollständige Übersicht findet sich in der Broschüre (MFM), Arbeitskreis der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) Tel. 030/000 00 00, Fax 030/000 00 00 e-Mail: xxxx@xxxx.xxx Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive AufnahmenWiederholter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: Aufpreis nach Vereinbarung 50% Nachlass auf das niedrigere Honorar Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig. Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet, wie ausgewiesen. Honorarsätze für Public Relations 2012 Das und Corporate Publishing 2013 Die Medien- und Kommunikationsgeschäft ist weiterhin starken Veränderungen unterwor- fenKommunikationsbranche kommt nicht zur Ruhe. Dies hat betrifft zum einen den anhaltenden Schub an technischen Inno- vationen und zum anderen die Umwälzungen im Mediageschäft. Immer mehr Unternehmen und damit Anzeigenkunden der klassischen Medien setzen auf eigene Kanäle, wenn es darum geht, interessante Zielgruppen zu er- reichen. Augenfällig ist, dass selbst konser- vative Unternehmen – etwa Banken – ihre Chancen auf dem Feld der sozialen Netzwer- ke entdecken und nutzen wollen. Hier fehlt aber den meisten Unternehmen die Kompe- tenz. Aus diesem Grund boomt weiterhin das der PR-Szene durchaus verwandte Corporate- Publishing (CP). Auch CP setzt im Gegensatz zur Werbung auf eine solide journalistische Basis. Grund: CP operiert subtiler und zielt darauf, Vertrauen aufzubauen. Weshalb sich Holzhammer-Botschaften („Wir sind die Bes- ten!“) im klassischen Werbesprech verbieten. Für journalistische Dienstleister mit Kompe- tenzen in der Welt Unternehmenskommunikation tun sich damit interessante Perspektiven auf. • Einzelne Komponenten (Texte, Bilder) sind kaum noch gefragt. Chancen bieten sich aber für die Anbieter von Komplettleistungen – et- wa druckfertige Seiten oder komplette Ob- jekte (Newsletter, Kundenmagazine etc.). • Nur im Gesamtpaket lassen sich noch ak- zeptable Preise erzielen. Konkret: Ein Text- beitrag wird in der fertigen Seite deutlich besser bezahlt als etwa ein als Word-Doku- ment oder E-Mail gelieferter Text, der noch eingepasst und mit Überschrift (Zeile, Mot- to) sowie mit Bildunterschriften und Zwi- schenzeilen versehen werden muss. • Die besten Preise lassen sich zum Beispiel im Corporate Publishing immer dann erzie- len, wenn das ganze Objekt aus einer Hand kommt. Oft gehen gehen Auftragnehmer in puncto Refinanzierung (Anzeigenver- kauf) sogar teilweise ins eigene Risiko. • Erfolgskontrolle wird immer wichtiger. Des- halb erfolgt die Honorierung immer häufi- ger auf einer erfolgsabhängigen Basis. Am weitesten ist diese Entwicklung im Bereich Online-PR fortgeschritten, weil hier dank Tracking-Kontrolle die Erfolgskontrolle ver- gleichsweise einfach ist. Bei E-Mail-News- lettern kann dies bedeuten, dass keine klas- sischen Text-Honorare gezahlt werden, son- dern zum Beispiel die generierten Leads honoriert werden (Modell Cost per Lead). • Social Media ist inzwischen bei fast allen interessanten Unternehmen zum festen Bestandteil der Unternehmens-Kommuni- kation geworden. Hier bieten sich innovati- ven Journalisten zahlreiche Chancen. Aller- dings nur, wenn sie die Spielregeln in den sozialen Netzen kennen. Unabdingbar ist es auch, sich bei den Themen Analyse, Mo- nitoring und Corporate Communication eine Reihe Social-Media-Kampagnen aus- zukennen. • Für Journalisten kann es daher sinnvoll sein, sich bei Social-Media-Aufträgen mit Dienstleistern zusammenzuschließen, die sich auf das Marketing in sozialen Netz- werken und die Programmierung (etwa von KonsequenzenFacebook-Apps) spezialisiert haben. In einem solchen Verbund können den Unter- nehmen attraktive Angebote unterbreitet werden. Xxxxxxx Xxxx (Hg.) ABC des Journalismus Ein Handbuch 12., völlig überarbeitete Auflage 2012, 626 Seiten 75 s/w Abb., gebunden ISBN 978-3-86764-289-7 € (D) 34,99 / € (A) 36,00 Praktischer Journalismus Band 1 Xxxxx Xxxxxx Recht für Journalisten Presse – Rundfunk – Neue Medien
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