Preisanpassung des Arbeitspreises Musterklauseln

Preisanpassung des Arbeitspreises. Der Arbeitspreis wird quartalsweise gemäß folgenden Berechnungsformeln ermittelt: 4.001 bis 10.000 AP = AP0 + 0,75 * (EEX - EEX0)/10 + (APNN – 2,3590) + CO2-Preis + Erdgassteuer 10.001 bis 25.000 AP = AP0 + 0,75 * (EEX - EEX0)/10 + (APNN – 2,1330) + CO2-Preis + Erdgassteuer 25.001 bis 50.000 AP = AP0 + 0,75 * (EEX - EEX0)/10 + (APNN – 2,0340) + CO2-Preis + Erdgassteuer 50.001 bis 100.000 AP = AP0 + 0,75 * (EEX - EEX0)/10 + (APNN – 1,9140) + CO2-Preis + Erdgassteuer 100.001 bis 300.000 AP = AP0 + 0,75 * (EEX - EEX0)/10 + (APNN – 1,8640) + CO2-Preis + Erdgassteuer AP = aktueller Nettoarbeitspreis in Cent/kWh AP0 = Basisarbeitspreis (netto) gemäß der im Auftragsformular gewählten Preisstufe APNN = zum Zeitpunkt der Preisanpassung aktueller Netznutzungsarbeitspreis (netto) EEX = aktueller EEX-Preis – Terminmarkt (Erdgas) in EUR/MWh EEX0 = Basispreis für EEX (Erdgas) in EUR/MWh = 20,60 EUR/MWh CO2-Preis = Kosten für CO2 Emissionszertifikate (gem. § 10 Abs. 2 BEHG) * 0,202 t CO2/MWh* / 10 0,202 t CO2/MWh = CO2-Emissionsfaktor für Erdgas (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) *Wenn die Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 (Berichterstattungsverordnung 2022 - BEV 2022) eine andere Berechnung des Emissionsfaktors festlegt, dann gilt dieser Emissionsfaktor ab dem der Veröffentlichung folgenden Quartal zur Ermittlung des CO2-Preises. Der EEX-Preis (Börsenpreis Erdgas) ist der im Terminmarkt für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) an der zentralen Gashandelsplattform der EEX Group (PEGAS) für das jeweilige Quartal gehandelte Erdgaspreis. Die Erdgaspreise sind auf folgender Internetseite einzusehen: xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxx. Die SWS veröffentlicht zusätzlich die für die Preisanpassung relevanten EEX-Abrechnungspreise unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx. Der CO2-Preis beinhaltet die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten gem. § 10 Abs. 2 des Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) vom 12.12.2019, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.11.2020 (BGBl. I S. 2291), und den damit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnungen. Der CO2-Preis wird kaufmännisch auf drei Nachkommastellen gerundet. Der Arbeitspreis verändert sich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres. Dabei errechnen sich die zugrunde gelegten EEX-Preise folgende...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.