BERECHNUNG DES Musterklauseln
BERECHNUNG DES. Nettoinventarwertes p ro Anteil
1) Bei sog. Managed Accounts, die bei einem Broker eröffnet worden sind, werden nur die Salden verbucht. Der Fondsadministrator ist nicht verpflichtet, jede einzelne Transaktion zu verbuchen;
2) Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse massgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.
3) Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, soll im Zweifel der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes berücksichtigt werden, der die höchste Liquidität aufweist.
4) Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt.
5) Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung des AIFM oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird.
6) OTC-Derivate werden auf einer von dem AIFM festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet, wie ihn der AIFM nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt.
7) Fonds werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Inventarwert bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen AIF kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn der AIFM nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt.
8) Falls für die jeweiligen Vermögensgegen...
