Preise und Preisänderungen Musterklauseln

Preise und Preisänderungen. 5.1. Preis/Preisbestandteile:
Preise und Preisänderungen. 2.1 Für die Belieferung mit Strom, die Nutzung der Stromnetze sowie die Abrechnung des Messstellenbetriebs zahlt der Kunde an die SWS einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Im Nettoarbeitspreis sind u.a. die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, das Netznutzungsentgelt sowie die Umlagen nach § 60 Abs. 1 EEG i. V. m. der AusglMechV - (EEG-Umlage), § 26 KWKG (KWK-Umlage), § 19 Abs. 2 StromNEV (Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV), § 17f Abs. 5 EnWG (Offshore-Netzumlage) und § 18 AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Höhe enthalten. Im Grundpreis ist das Entgelt für eine konventionelle Messeinrichtung des örtlichen Netzbetreibers bzw. eine moderne Messeinrichtung des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des MsbG enthalten. Wird die Verbrauchsstelle des Kunden durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber auf ein intelligentes Messsystem umgestellt, wird dem Kunden das Entgelt für den Messstellenbetrieb nach § 31 MsbG berechnet. Für die Preisanpassung gilt Ziffer 2.3 dieses Vertrages. Auf den Nettoarbeitspreis und den Nettogrundpreis fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an.
Preise und Preisänderungen. 4.1. Die Preise berechnen sich nach dem Frischgewicht der Produkte.
Preise und Preisänderungen. Sämtliche Preise sind in EURO angegeben. Sofern nicht anders vereinbart gelten die aktuell gültigen dormakaba Preislisten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist verbindlich. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit, (Montag – Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Xxxxxxx 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs 1 Zif. 1 des österreichischen Arbeits- zeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist dormakaba berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
Preise und Preisänderungen. 5.1 Die in dem Prospekt angegebenen Preise sind für Costa bindend. Xxxxx behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die Costa den Kunden vor der Buchung selbstverständlich informiert: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ausgeschriebenen Reisepreises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
Preise und Preisänderungen. Die Preise werden im Allgemeinen entsprechend der Größe der Bildungseinrichtung des Kunden kalkuliert. Bei Universitäten ist das die Anzahl der Studierenden. Der Kunde kann zwischen Lizenzen wählen, die ihm die Nutzung von Ouriginal für die gesamte Universität oder eine abgeschlossene Abteilung, z. B. eine Fakultät oder einen Fachbereich, gestatten. PI/Ouriginal behält sich vor, die Preise einmal jährlich anzupassen, um Kosten, Wettbewerbssituation, Marktbedingungen und Produktverbesserungen von PI/Ouriginal zu berücksichtigen. Wenn eine solche Anpassung eine Kostensteigerung von mehr als 15 % des jährlichen Gesamtpreises darstellt, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten einer solchen Preisänderung die Services schriftlich zum in der dazugehörigen Mitteilung genannten Datum kündigen (und zwar binnen 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Preisänderung, „Kündigungsfrist bei Preisänderung“). Der neue Preis wird mit der Verlängerung der Lizenz wirksam. PI/Ouriginal behält sich vor, die Preise mit sofortiger Wirkung zu ändern, wenn diese Notwendigkeit eine direkte Konsequenz von Umständen außerhalb seiner Kontrolle darstellt, wie z. B. Währungskursschwankungen. Durch solche Umstände verursachte Preisänderungen werden dem Kunden so schnell wie möglich mitgeteilt. Eventuelle Steuern oder andere Abgaben sind vom Kunden zu übernehmen.
Preise und Preisänderungen. Dem Kunden werden die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. Auf- tragserteilung gültigen Preise der Produkte in Rechnung gestellt. Wo nicht anders vereinbart ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen. Leistungen, die nicht im Verkaufspreis enthalten sind, wie z. B. solche für Fracht/Transport, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwenderunterstützung, sowie ausserordentliche Kosten für Verpackung und Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. BitHawk berechnet für den Versand der Produkte eine Versandkostenpau- schale, deren Höhe der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen ist. Die Ver- sandkostenpauschale wird je Bestellung fällig. Werden in einer Bestellung mehrere Produkte bestellt oder fallen Teillieferungen an, fällt die Versand- kostenpauschale nur einmal an. Bei nachträglichen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen durch nicht in der Macht von BitHawk stehende Umstände, insbesondere Preiserhöhungen der Hersteller bzw. Lieferanten, Änderungen von Abgaben oder infolge von Währungsschwankungen, behält sich BitHawk das Recht vor, diese für noch nicht ausgelieferte Produkte an den Kunden weiter zu berechnen. Bestellun- gen mit einem Warenwert von unter CHF 200.00 können mit einem Klein- mengenzuschlag in der Höhe von CHF 25.00 belastet werden.
Preise und Preisänderungen. 3.1 Das vom Mieter/Wohnungseigentümer zu zahlende Entgelt – für Wärme und Warmwassersoweitvorhanden – setztsich zusammen aus
Preise und Preisänderungen. 7.1. Das Entgelt für die Abnahme von elektrischer Energie und Herkunftsnachweisen richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen. Der Partner hat NATURKRAFT alle für die Bemessung des Preises notwendigen Angaben zu machen.
Preise und Preisänderungen. 2.1 Für die Belieferung mit Gas und die Nutzung der Gasnetze zahlt der Kunde an die SWS einen Grundpreis und einen Arbeitspreis. Im Nettoarbeitspreis und Nettogrundpreis sind u.a. die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die an den Netzbetreiber abzuführenden Kosten für Messstellenbetrieb, Messung, das Netznutzungsentgelt sowie die Bilanzierungsumlage, das Konvertierungsentgelt, die Konvertierungsumlage, die Energiesteuer und die Kosten für CO2 Emissionszertifikate gemäß dem „Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (BEHG)“ und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen enthalten. Auf den Nettoarbeitspreis und den Nettogrundpreis fällt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an.