Common use of Preisbestandteile und Preise Clause in Contracts

Preisbestandteile und Preise. 5.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kos- ten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte, die Umlagen und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen gerundet. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den dem Vertrag bei- gefügten „Tarifen & Preisen Sparstrom12 bzw. Sparstrom24“. Informationen über die je- weils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Informa- tionen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzum- lage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteuer. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Preisbestandteile und Preise. 5.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet beinhaltet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und VertriebskostenVertriebs- kosten, die Kos- ten Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die NetzentgelteNetzent- gelte, die Umlagen und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen gerundet. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den dem Vertrag bei- gefügten „Tarifen & Preisen Sparstrom12 bzw. Sparstrom24“. Informationen über die je- weils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Informa- tionen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung Strom- netzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Energiewirtschafts- gesetzes (Offshore-Netzum- lageNetzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren ab- schaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteueran die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den der Umsatzsteu- er in der jeweils geltenden Höhe berechnet(Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absenkungen dieser Steuersätze durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus der dem Vertrag bei- gefügten „Tarife & Preise badenova Ökostrom 2Zeit“. Informationen über die jeweils aktuellen Preise können auf xxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung.

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Samples: Ökostromliefervertrag

Preisbestandteile und Preise. 5.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kos- ten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte, die Umlagen und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen gerundet. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den dem Vertrag bei- gefügten „Tarifen & Preisen Sparstrom12 Enverde Komfort12 Strom bzw. Sparstrom24Enverde Komfort24 Strom“. Informationen über die je- weils jeweils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen xxx.xxxxxxx.xx/xxxxx ab- gerufen werden. Informa- tionen Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich ho- heitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare beeinfluss- bare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzum- lage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteuer. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Preisbestandteile und Preise. 5.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet bein- haltet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kos- ten Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte, die Umlagen und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Wär- me-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen gerundet. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den dem Vertrag bei- gefügten „Tarifen & Preisen Sparstrom12 badenova Öxxxxxxx00 Online, badenova24 Online bzw. Sparstrom24badenova Ökostrom24 Klima“. Informationen über die je- weils jeweils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx xxxxx-xxxxxxxx.xxxxxxxx.xx abgerufen werden. Informa- tionen Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber Netz- betreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich ho- heitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare beeinfluss- bare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzum- lage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteuer. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Preisbestandteile und Preise. 5.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet beinhaltet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und VertriebskostenVertriebs- kosten, die Kos- ten Kosten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte, die Umlagen und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen gerundet. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den dem Vertrag bei- gefügten „Tarifen & Preisen Sparstrom12 bzw. Sparstrom24“. Informationen über die je- weils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Informa- tionen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Energien- Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie- wirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzum- lageNetzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen Vereinbarun- gen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteueran die Kommunen zu entrich- tenden Konzessionsabgaben. 5.2 Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer und zzgl. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den der Umsatz- steuer in der jeweils geltenden Höhe berechnet(Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absen- kungen dieser Steuersätze durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend. 5.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus der dem Vertrag beigefügten „Tarife & Preise badenova Ökostrom WÄRMEPUR“. Informationen über die jeweils aktuellen Preise können auf xxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Infor- mationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertrags- bestätigung.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preisbestandteile und Preise. 5.1 4.1 Der Strompreis Erdgaspreis setzt sich aus dem Grund- und dem Arbeitspreis zusammen. Dieser beinhal- tet beinhaltet derzeit die folgenden Kosten: Erzeugungs-, Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Kos- ten für den Messstellenbetrieb sowie für die Abrechnung, die Netzentgelte, die Umlagen Entgelte für Messstellenbetrieb – soweit badenova diese Kosten in Rechnung gestellt werden – sowie die Kosten der Abrechnung und Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkun- den-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzumlage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden KonzessionsabgabenKonzessions- abgaben und die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brenn- stoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG und die Bilanzierungsumlage. 5.2 4.2 Der Strompreis Erdgaspreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer Energiesteuer und zzgl. der Umsatzsteuer Um- satzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Ab- senkungen dieser Steuersätze durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttoprei- se entsprechend. Alle Bruttopreise sind auf zwei Nachkomma- stellen Nachkommastellen gerundet. 5.3 4.3 Die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergeben sich aus den der dem Vertrag bei- gefügten Ver- trag beigefügten Produktinformation Tarifen Tarife & Preisen Sparstrom12 bzw. Sparstrom24Preise badenova Erdgas PUR“. Informationen über die je- weils jeweils aktuellen Preise können auf xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx xxxxxxxx.xx/xxxxx abgerufen werden. Informa- tionen Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung. 5.4 Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegter Belastungen kommen diese als neue nicht durch badenova beein- flussbare Preisbestandteile hinzu, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist, bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung. Änderungen der Höhe der nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile oder das Hinzukommen bzw. der Wegfall der im vorherigen Absatz genannten nicht durch ba- denova beeinflussbaren Preisbestandteile oder die Änderung dieser berechtigen nicht zur Kündigung. Nicht durch badenova beeinflussbare Preisbestandteile sind: Steuern, Abgaben, Umlagen und hoheitlich auferlegte Belastungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Energiesteuer, Belastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Aufschlag), § 19 der Stromnetzentgeltverordnung (Sonderkunden-Umlage), § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Netzum- lage), § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (ABLaV-Umlage) und die Umsatzsteuer. Diese nicht durch badenova beeinflussbaren Preisbestandteile wer- den in der jeweils geltenden Höhe berechnet.

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Samples: Erdgas Grundversorgung