Preise Ladekarte und Abrechnung Musterklauseln

Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis sowie für jeden Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx zu finden. ATD ist entsprechend der Kennzeichnung auf der E-Ladesäule berechtigt eine leistungs- oder zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen.
Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis, sowie für jeden Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ einsehbar. StromSpeicherMarkt ist entsprechend der Kennzeichnung auf der Ladesäule berechtigt, eine leistungs- oder zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. (2) Alle vorweg beschriebenen Beträge verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. StromSpeicherMarkt rechnet die erbrachten Leistungen monatlich nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von StromSpeicherMarkt angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. StromSpeicherMarkt ist berechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) StromSpeicherMarkt ist berechtigt die Vergütungsregeln zu ändern. Hierüber wird StromSpeicherMarkt den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 40 Werktage vor Wirksamwerden der Änderung informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Gegen Ansprüche von StromSpeicherMarkt kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.