Preise Ladekarte und Abrechnung Musterklauseln

Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis sowie für jeden Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx zu finden. ATD ist entsprechend der Kennzeichnung auf der E-Ladesäule berechtigt eine leistungs- oder zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. (2) Die vorstehend genannten Beträge verstehen sich brutto inklusive der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. ATD rechnet ihre Leistungen quartalsweise nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von ATD angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. ATD ist berechtigt die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) ATD ist berechtigt die Vergütungsregelung zu ändern. Hierüber wird ATD den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Gegen Ansprüche von ATD kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis oder eine Lizenzgebühr pro Ladekarte sowie für jeden Ladevor- gang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxx://xxxxxxxxxx-xxxxx.xxxxxxxxxx- xxxx.xxx/xx/xxxxxxxx zu finden. (2) Die vorstehend genannten Beträge verstehen sich brutto inklusive der Umsatz- steuer in der gesetzlichen Höhe. Die Stadtwerke Ahlen GmbH rechnet ihre Leis- tungen quartalsweise nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von der Stadtwerke Ahlen GmbH angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fäl- lige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der Stadtwerke Ahlen GmbH. Sie sowie PIN-Num- mer und Contract-ID sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte sowie der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüg- lich unter Telefonnummer 00000 000 0 zu melden. Für die Ausstellung einer Er- satzkarte erhebt die Stadtwerke Ahlen GmbH eine Bearbeitungs-Gebühr in Höhe von 30,00 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar und nur für das Laden des bei der Anmel- dung angegebenen Fahrzeuges nutzbar. Ein dauerhafter Wechsel des Fahrzeu- ges bedarf der Mitteilung. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeuge verwendet werden.
Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis sowie für jeden Ladevor- gang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte An- schlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx zu finden. (2) Die vorstehend genannten Beträge verstehen sich brutto inklusiv der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die GWG rechnet ihre Leistungen quartalsweise nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von der GWG ange- gebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Die GWG ist be- rechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rech- nungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) Die GWG ist berechtigt, die Vergütungsregelung zu ändern. Hierüber wird die GWG den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Gegen Ansprüche von der GWG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen einen monatlichen Grundpreis, sowie für jeden Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ einsehbar. StromSpeicherMarkt ist entsprechend der Kennzeichnung auf der Ladesäule berechtigt, eine leistungs- oder zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. (2) Alle vorweg beschriebenen Beträge verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. StromSpeicherMarkt rechnet die erbrachten Leistungen monatlich nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von StromSpeicherMarkt angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. StromSpeicherMarkt ist berechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) StromSpeicherMarkt ist berechtigt die Vergütungsregeln zu ändern. Hierüber wird StromSpeicherMarkt den Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 40 Werktage vor Wirksamwerden der Änderung informieren. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen vier Wochen nach Mitteilung der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Gegen Ansprüche von StromSpeicherMarkt kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
Preise Ladekarte und Abrechnung. (1) Der Kunde zahlt für die Nutzung der Elektrotankstellen für jeden Ladevorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die bezogene Energiemenge. Als Ladevorgang gilt die gesamte Anschlusszeit an der jeweiligen Ladestation. Eine aktuelle Preisliste ist auf xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxx zu finden. Der Lieferant ist entsprechend der Kennzeichnung auf der E-Ladesäule berechtigt, eine leistungs- oder zeitbasierte Abrechnung vorzunehmen. (2) Die vorstehend genannten Beträge verstehen sich brutto inklusiv der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Der Lieferant bzw. deren Dienstleister rechnet seine Leistungen quartalsweise nachweisbar ab. Die Rechnungen werden zu dem von dem Lieferanten angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Der Lieferant ist berechtigt, die Ladekarte zu sperren, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. (3) Der Lieferant ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu ändern. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. (4) Bei Inkrafttreten weiterer oder Wegfall bestehender Steuern, Abgaben oder staatlich induzierter Umlagen sowie Aufschläge auf den Strompreis kommen diese als neue Preisbestandteile hinzu bzw. entfallen entsprechend der tatsächlich eingetretenen Be- oder Entlastung, sofern die Weitergabe an den Endkunden zulässig ist. (5) Gegen Ansprüche des Lieferanten kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

Related to Preise Ladekarte und Abrechnung

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.