Laden Mit Der Ladekarte Musterklauseln

Laden Mit Der Ladekarte. 2.1 Allgemeines zur Ladekarte (1) Die StromSpeicherMarkt überlässt dem Kunden Ladekarte sowie PIN- Nummer und Contract-ID. Der Kunde kann die Ladekarte auf xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ anfordern und erhält die Karte auf dem Postweg. (2) Der Kunde ist berechtigt, mit der überlassenen Ladekarte von StromSpeicherMarkt betriebene Elektrotankstellen zum Laden von Elektrofahrzeugen zu nutzen. (3) Die Ladekarte bleibt Eigentum der StromSpeicherMarkt GmbH. Diese sowie PIN-Nummer und Contract-ID sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der Karte, der PIN-Nummer oder der Contract-ID hat der Kunde unverzüglich unter Tel. 00000 00 00 000 (außerhalb Öffnungszeiten auf Anrufbeantworter) zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erhebt StromSpeicherMarkt eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro (brutto). (4) Die Ladekarte ist nicht übertragbar. (5) Die Ladekarte darf nur zum Bezug von elektrischer Energie für zwei-, drei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienlichen Elektrofahrzeuge verwendet werden.
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