Preisformeln Musterklauseln

Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vier- teljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. GPAktuell = GP0 x (0,2047 + 0,3722 x I/I0 + 0,4231 x L/L0 ) Darin bedeuten: GPAktuell = Grundpreis in Euro pro Kilowatt und Jahr (EUR/kW, Jahr), netto, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) GP0 = 42,29 EUR/kW, Jahr, netto, Basis Grundpreis I = Der Investitionsgüterindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Dieser Preis ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden zu entnehmen. xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxx/Xxxxxxxxxx/Xxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx- gewerbliche-Produkte/_inhalt.html (unter: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH Geschäftsführer USt.-IdNr. Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 Xxxxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxx Xxxx Xxxx DE150113597 Sparkasse Mittelthüringen HypoVereinsbank Weimar Telefax: 03643 4341-102 Aufsichtsratsvorsitzender Amtsgericht BIC: XXXXXXX0XXX BIC: XXXXXXXX000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xx-xxxxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxxxx.xx Xxxxx Xxxxxx Jena HRB 105037 dex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) / laufende Nr. 3 Er- zeugnisse der Investitionsgüterproduzenten) I0 = 101,9 Basis Investitionsgüterindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2015=100 L = Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung gemäß AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundver- gütung Einsichtnahme der Vergütungstabellen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH möglich L0 = Basis Monatsvergütung in Höhe von 2.586 EUR (gültig vom 01. Xxxx 2017 bis zum 28. Februar 2019) AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung GPAktuell
Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel Grundpreis in Euro/kW und Jahr, netto (GPneu) GP𝑁𝑒𝑢 = 𝐺𝑃0 × (0,20 + 0,30 × 𝐿 + 0,50 × 𝐼𝐺 ) 𝐿 𝐼𝐺 0 0 Darin bedeuten: GPneu = Neuer Grundpreis in Euro/kW und Jahr netto GP0 = Basis Grundpreis gemäß Anschlusswert gesamt (Preiszonen) Stand: 01.01.2023, in Euro/kW und Jahr netto Anschlusswert ge- samt Basis Grundpreis in Euro/kW und Jahr netto ≤ 30 kW GP0 = 64,50 Euro/kW und Jahr > 30 kW und ≤ 200 kW GP0 = 62,50 Euro/kW und Jahr > 200 kW GP0 = 60,50 Euro/kW und Jahr L = Der zum Anpassungszeitpunkt jeweils gültige Lohnindex. Der Lohnindex wird anhand der vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden in den online-Veröffentlichungen in der Daten- bank Genesis-Online der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahl. des produzierenden Gewerbes und im Dienstleis- tungsbereich in Deutschland für den Wirtschaftszweig Ener- giewirtschaft, Neue Bundesländer ermittelt. (Tabellencode: 62231-0002, GP-Nummer: WZ08-D) L0 = Der Basiswert des Lohnindex entspricht dem Durchschnitts- wert aus den monatlichen Notierungen des Lohnindexes von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022 (2020 = 100) IG = Der zum Anpassungszeitpunkt jeweils gültige Investitionsgü- terindex. Der Investitionsgüterindex wird gemäß der vom Statistischen Bundesamt in Fachserie 17, Reihe 2, lfd. 3 und den online-Veröffentlichungen in der Datenbank Genesis-On- line veröffentlichten Indexziffern der Erzeugerpreise gewerb- licher Produkte, (Inlandsabsatz), für „Erzeugnisse der Investi- tionsgüterproduzenten“ ermittelt. (Tabellencode: 61241- 0004, Sonderpositionen, GP-Nummer: GP-X002) IG0 = Der Basiswert des Investitionsgüterindex entspricht dem Durchschnittswert aus den monatlichen Notierungen des Investitionsgüterindex von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022 (2015 = 100)
Preisformeln 

Related to Preisformeln

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.