Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vier- teljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. GPAktuell = GP0 x (0,2047 + 0,3722 x I/I0 + 0,4231 x L/L0 ) Darin bedeuten: GPAktuell = Grundpreis in Euro pro Kilowatt und Jahr (EUR/kW, Jahr), netto, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) GP0 = 42,29 EUR/kW, Jahr, netto, Basis Grundpreis I = Der Investitionsgüterindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Dieser Preis ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden zu entnehmen. ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- gewerbliche-Produkte/_inhalt.html (unter: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH Geschäftsführer USt.-IdNr. Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ DE150113597 Sparkasse Mittelthüringen HypoVereinsbank Weimar Telefax: 03643 4341-102 Aufsichtsratsvorsitzender Amtsgericht BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ Internet: ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Jena HRB 105037 dex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) / laufende Nr. 3 Er- zeugnisse der Investitionsgüterproduzenten) I0 = 101,9 Basis Investitionsgüterindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2015=100 L = Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung gemäß AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundver- gütung Einsichtnahme der Vergütungstabellen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH möglich L0 = Basis Monatsvergütung in Höhe von 2.586 EUR (gültig vom 01. ▇▇▇▇ 2017 bis zum 28. Februar 2019) AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung GPAktuell 2.2 Der Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APAktuell = AP0 x (0,1111 + 0,8435 x EGges / EGges0 + 0,0454 x WP / WP0 ) EGges = EG + (BU - BU0) + (NNE - NNE0) Darin bedeuten: APAktuell = neuer Arbeitspreis in Euro pro Megawattstunde, netto, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) AP0 = 44,29 EUR/MWh, netto, Basis Arbeitspreis EGges = Gaspreis Gesamt in EUR/MWh (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Gaspreis Gesamt bildet sich aus dem PEGAS-Gaspreis (EG) zuzüglich der Än- derungen aus der RLM-Bilanzierungsumlage (BU) und den RLM-Netzentgelten Gas (NNE). EG ges0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis Gaspreis Gesamt (Stand: 01.01.2018) EG Hierbei steht EG „PEGAS Gaspreis“ für das jeweilige Lieferquartal im Marktgebiet THE. Für die quartalsweise Anpassung des Energiepreises gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals zum Lieferquartal der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Time-lag (Zeitverzögerung) von 2 Monaten für das entsprechende Lieferquartal (3 Monate). Die Preise sind unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ unter: / All contracts / Settlement prices on Months and Quarters / THE veröffentlicht. EG0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis PEGAS Gaspreis, gemittelt aus den PEGAS Settlementpreisen Oktober 2017 des Marktgebietes THE für das Lieferquartal 1/18) BU Hierbei steht BU für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen des Markt- gebietes THE. Diese Preise sind unter Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Entgelte und Umlagen veröffentlicht. BU0 = 0,08 EUR/MWh, netto, für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen im Marktgebiet THE (gültig vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018) NNE Hierbei steht NNE für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahres-arbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ gebildet. NNE0 = 5,70 EUR/MWh (Hs), netto, für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Als Ausgangswert ist der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungs- preis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh (Hs)/h und eine Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem Preisblatt vom 1.1.2018 angesetzt. WP = Wärmepreisindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden unter der Kennung CC13-77 (Sonderpublikation von Destatis), ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇ en/Waermepreisindex.html oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ über die Reiter Themen > Wirtschaft > Preise > Verbraucherpreisindex > Wärmepreisindex, zu entnehmen WP0 = 96,4 Basis Wärmepreisindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2020 = 100 EGges APAktuell 2.3 Der Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG (APCO2nat) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nachstehen- den Preisformel. Er bildet sich jeweils mit Wirkung zum 01.01. eines jeden Jahres neu. APCO2nat. = APCO2nat0 x nEP/nEP0 Darin bedeuten: APCO2nat = neuer nationaler CO2-Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto APCO2nat0 = 0,573 ct/kWh netto, Basis nationaler CO2-Arbeitspreis, Stand: 01.01.20201, berechnet aus dem spezifischen Emissionsfaktor Wärme 0,229 kg/kWh multipliziert mit dem Basiswert für den nationalen Emissionspreis von 25,00 EUR/t nEP = bis einschließlich des Jahres 2025 der für das jeweilige Kalenderjahr geltende Festpreis der Emissionszertifikate nach § 10 Abs. 2 Satz 2 BEHG; im Jahr 2026: der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG; ab dem Jahr 2027: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeit- raum vom 01.07. bis zum 30.11. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres (Beispiel: im Jahr 2028: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.11.2027). Die maßgebli- chen Preise werden gemäß § 4 Abs. 2 CO2KostAufG ab dem Jahr 2026 spätes- tens zehn Werktage vor dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres auf der Inter- netseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. nEP0 = 25,00 EUR/t Basiswert für den nationalen Emissionspreis gemäß § 10 Abs. 2 BEHG APCO2nat = 0,573 x 30 / 25 2.4 Der Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage, der auf der Grundlage des § 35e EnWG geschaffen wurde, errechnet sich, soweit und solange dieser anfällt, anhand der nachste- henden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APGSU = APGSU0 x (GSU/GSU0) Darin bedeuten: APGSU = neuer Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage in Cent pro Ki- lowattstunde (ct/kWh) netto APGSU0 = 0,082 ct/kWh netto, Basispreis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherum- lage, Stand: 01.10.2022 GSU = aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage in ct/kWh zum Anpassungszeitpunkt wie vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH veröffentlicht, derzeit einsehbar unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇- Umlagen GSU0 = 0,059 ct/kWh Basishöhe der Gasspeicherumlage, Stand: 01.10.2022 APGSU = 0,082 x (0,145 / 0,059)
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Sources: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis Leitungspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vier- teljährlich jährlich mit Wirkung zum 101.01. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. GPAktuell neu. LPAktuell = GP0 x LP0 * [(0,2047 0,3 * L/L0) + 0,3722 x (0,7 * I/I0 + 0,4231 x L/L0 I0) Darin bedeuten: GPAktuell LPAktuell = Grundpreis neuer Leistungspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 25,99 LP0 = Basis-Leistungspreis Stand: 01.01.2021: 25,59 in Euro pro Kilowatt und pro Jahr (EUR€/kW/kWJahr) netto L = neue Monatsvergütung in der Vergütungsgruppe E, JahrErfahrungsstufe 4 lt. Vergütungstabelle der Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt zum Au- gust des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres: 3.458,00 € (Beispiel Preisänderung zum 01.01.2022 – Monatsvergütung in der Vergü- tungsgruppe E, Erfahrungsstufe 4 vom August 2021). L0 = tarifliche Monatsvergütung in der Vergütungsgruppe E, nettoErfahrungsstufe 4 lt. Vergütungstabelle der Tarifgruppe Energie, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) GP0 = 42,29 EUR/kWVersorgung, Jahr, netto, Basis Grundpreis Umwelt Stand: 01.08.2020: 3.381,00 € I = aktueller Investitionsgüterindex: 106,8 Der Investitionsgüterindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Dieser Preis Investitionsgüterindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Sta- tistischen Bundesamtes Wiesbaden in Fachserie 17, Reihe 2 - Erzeugerpreise gewerb- licher Produkte – Lange Reihen, „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz)“, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten un- ter der laufenden Nummer 3 (Basisjahr 2015 = 100) zu entnehmen. (Derzeit sind diese im Internet unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- gewerbliche-Produkte/_inhalt.html Produkte/_inhalt.html#sprg238922 abrufbar). Die anzusetzen- den Investitionsgüterindizes sind jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Preisänderung Anwendung findet. Für die Änderung wird das arithmetische Mittel des veröffentlichten Investitionsgü- terindex der Monate Oktober bis Dezember des vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres sowie der Monate Januar bis September des letzten abge- schlossenen Kalenderjahres herangezogen. (unterBeispiel: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index Preisänderung mit Wirkung zum 01.01.2022 – es wird das arith- metische Mittel des Investitionsgüterindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH Geschäftsführer USt.-IdNrMonate Oktober 2020 bis September 2021 zu Grunde gelegt). Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ DE150113597 Sparkasse Mittelthüringen HypoVereinsbank Weimar Telefax: 03643 4341-102 Aufsichtsratsvorsitzender Amtsgericht BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ Internet: ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Jena HRB 105037 dex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) / laufende Nr. 3 Er- zeugnisse der Investitionsgüterproduzenten) I0 = 101,9 Basis InvestitionsgüterindexInvestitionsgüterindex = 105,5; Stand: 01.01.2021 (Durchschnittswert von Oktober 2019 – September 2020, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2015=100 L Basisjahr 2015 = Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung gemäß AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundver- gütung Einsichtnahme der Vergütungstabellen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH möglich L0 = Basis Monatsvergütung in Höhe von 2.586 EUR (gültig vom 01. ▇▇▇▇ 2017 bis zum 28. Februar 2019) AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung GPAktuell100)
2.2 Der Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich jährlich mit Wirkung zum 101.01. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. neu. APAktuell = AP0 x * [(0,1111 + 0,8435 x EGges / EGges0 + 0,0454 x WP / WP0 ) EGges = EG + (BU - BU00,4 * WP/WP0) + (NNE - NNE0) 0,6 * EG/EG0)] Darin bedeuten: APAktuell = neuer Arbeitspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 71,19 AP0 = Basis-Arbeitspreis Stand: 01.01.2021: 68,98 in Euro pro MegawattstundeMegawattstunde (€/MWh) netto WP = aktueller Wärmepreisindex: 92,3 Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statisti- schen Bundesamtes Wärmepreisindex (Fernwärme, nettoeinschließlich Umla- gen, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) AP0 = 44,29 EUR/MWh, netto, Basis Arbeitspreis EGges = Gaspreis Gesamt in EUR/MWh (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Gaspreis Gesamt bildet sich aus dem PEGASGenesis CC13-Gaspreis (EG) zuzüglich der Än- derungen aus der RLM-Bilanzierungsumlage (BU) und den RLM-Netzentgelten Gas (NNE). EG ges0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis Gaspreis Gesamt (Stand: 01.01.2018) EG Hierbei steht EG „PEGAS Gaspreis“ für das jeweilige Lieferquartal 17 – derzeit abrufbar im Marktgebiet THE. Für die quartalsweise Anpassung des Energiepreises gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals zum Lieferquartal der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Time-lag (Zeitverzögerung) von 2 Monaten für das entsprechende Lieferquartal (3 Monate). Die Preise sind Internet unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ unter: / All contracts / Settlement prices on Months and Quarters / THE veröffentlicht. EG0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis PEGAS Gaspreis, gemittelt aus den PEGAS Settlementpreisen Oktober 2017 des Marktgebietes THE für das Lieferquartal 1/18) BU Hierbei steht BU für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen des Markt- gebietes THE. Diese Preise sind unter Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Entgelte und Umlagen veröffentlicht. BU0 = 0,08 EUR/MWh, netto, für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen im Marktgebiet THE (gültig vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018) NNE Hierbei steht NNE für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahres-arbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ gebildet. NNE0 = 5,70 EUR/MWh (Hs), netto, für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Als Ausgangswert ist der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungs- preis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh (Hs)/h und eine Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem Preisblatt vom 1.1.2018 angesetzt. WP = Wärmepreisindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden unter der Kennung CC13-77 (Sonderpublikation von Destatis), ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇- ▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇ en/Waermepreisindex.html oder unter ▇▇▇./▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ über rmepreisindex.html) zu entnehmen. Der anzusetzende Wärmepreisindex ist jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Reiter Themen > Wirtschaft > Preise > Verbraucherpreisindex > Wärmepreisindex, zu entnehmen WP0 = 96,4 Basis Wärmepreisindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 Preisänderung Anwendung findet. Für die Änderung wird das arithmetische Mittel des veröffentlichten Wärmepreisindex der Monate Oktober bis De- zember des vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres sowie der Monate Januar bis September 2017, Stand 2020 = 100 EGges APAktuell
2.3 Der Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres heran- gezogen. (APCO2nat) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nachstehen- den Preisformel. Er bildet sich jeweils Beispiel: Preisänderung mit Wirkung zum 01.0101.01.2022 – es wird das arith- metische Mittel des Wärmepreisindex der Monate Oktober 2020 bis Sep- tember 2021 zu Grunde gelegt). eines jeden Jahres neu. APCO2nat. WP0 = APCO2nat0 x nEP/nEP0 Darin bedeuten: APCO2nat Basis Wärmepreisindex = neuer nationaler CO2-Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto APCO2nat0 = 0,573 ct/kWh netto, Basis nationaler CO2-Arbeitspreis, 96,3; Stand: 01.01.2020101.01.2021 (Durchschnittswert von Oktober 2019 – September 2020, berechnet aus dem spezifischen Emissionsfaktor Wärme 0,229 kg/kWh multipliziert mit dem Basiswert für den nationalen Emissionspreis von 25,00 Basisjahr 2015 = 100) EG = aktueller EEX-Settlement Preis – Terminmarkt (Erdgas) in €/MWh: 21,512 Der EEX–Preis (Erdgas) in EUR/t nEP = bis einschließlich MWh ist das arithmetische Mittel (1. Okto- ber des Jahres 2025 vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres – 30. September des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres) der im Terminmarkt (Natural Gas Year Futures) für das jeweilige Kalenderjahr geltende Festpreis Marktgebiet GASPOOL an der Emissionszertifikate nach § 10 AbsLeipziger Energie- börse European Energy Exchange (EEX) gehandelten Tagesendpreise für das Terminprodukt zur Lieferung in dem Jahr, für welches die Preisände- rung gilt. 2 Satz 2 BEHG; im Jahr 2026: der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG; ab dem Jahr 2027: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeit- raum vom 01.07. bis zum 30.11. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres (Beispiel: im Jahr 2028: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.11.2027). Die maßgebli- chen Preise werden gemäß § 4 Abs. 2 CO2KostAufG ab dem Jahr 2026 spätes- tens zehn Werktage vor dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres Erdgaspreise können derzeit auf der Inter- netseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. nEP0 = 25,00 EUR/t Basiswert für den nationalen Emissionspreis gemäß § 10 Abs. 2 BEHG APCO2nat = 0,573 x 30 / 25
2.4 Der Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage, der auf der Grundlage des § 35e EnWG geschaffen wurde, errechnet sich, soweit und solange dieser anfällt, anhand der nachste- henden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APGSU = APGSU0 x (GSU/GSU0) Darin bedeuten: APGSU = neuer Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage in Cent pro Ki- lowattstunde (ct/kWh) netto APGSU0 = 0,082 ct/kWh netto, Basispreis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherum- lage, Stand: 01.10.2022 GSU = aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage in ct/kWh zum Anpassungszeitpunkt wie vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH veröffentlicht, derzeit einsehbar unter Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ aufgerufen werden. Um die Preise des Termin- marktes „Natural Gas Year Futures“ für das Marktgebiet GASPOOL einzu- sehen, ist wie folgt zu navigieren: Futures market data – All contracts – Settlement prices on Seasons and Calendars – GPL – Calender+1). (Beispiel Preisänderung zum 01.01.2022 – arithmetisches Mittel der Preis- notierungen für das Jahresprodukt Kalenderjahr 2021 (Cal 21) im Zeitraum 1. Oktober 2020 – 30. September 2021). EG0 = Basis EEX-Settlementpreis – Terminmarkt (Erdgas) in €/MWh = 19,90 €/MWh
2.3 Der CO2-Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG (APCO2) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nach- stehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils mit Wirkung zum 01.01. eines jeden Jahres neu. APCO2 = APCO2;0 * nEP/▇▇nEP0 Darin bedeuten: APCO2 = neuer CO2-▇▇/Arbeitspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 5,83 APCO2;0 = Basis-CO2-Arbeitspreis Stand: 01.01.2021: 4,86 in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) netto nEP = nationaler Emissionshandelspreis Der nationale Emissionshandelspreis ist § 10 Abs. 2 des Brennstoffemissi- onshandelsgesetzes zu entnehmen. Dabei ist dieser jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Preisänderung Anwen- dung findet. Die Werte sind dabei für die Jahre 2021 bis 2025 vom Gesetz- geber vorgegeben, für die Folgejahre werden diese über Auktionen ermittelt. (Der nationale Emissionshandelspreis für die Jahre 2021 – 2025 können derzeit auf der Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇- Umlagen GSU0 ▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇/ 10.html aufgerufen werden). 2021 = 0,059 ct/kWh Basishöhe der Gasspeicherumlage25 €/t CO2 2022 = 30 €/t CO2 2023 = 35 €/t CO2 2024 = 45 €/t CO2 2025 = 55 €/t CO2 nEP0 = Basis-nationaler Emissionshandelspreis = 25 €/t CO2, Stand: 01.10.2022 APGSU = 0,082 x 01.01.2021 (0,145 / 0,059)nationaler Emissionshandelspreis nach § 10 Abs. 2 BEHG für das Kalen- derjahr 2021) Ab dem 01.01.2026 wird der jeweils geltende Nationale Emissionspreis (nEP) im nationalen Emissionshandel (Versteigerungsverfahren) ohne Fest- preise ermittelt. Da bei Vertragsschluss nicht bekannt ist, ob und wie die Zertifikatspreise ab 2026 veröffentlicht werden, wird die likra dem Kunden bis zum 31.12.2025 mitteilen, welcher veröffentlichte Börsenpreis und welche Zeiträume bzw. welcher Durchschnittswert der veröffentlichten Emis- sionspreise im nationalen Emissionshandel zur Berechnung des Nationalen Emissionspreises auf Grundlage des BEHG ab dem 01.01.2026 zugrunde gelegt werden. Widerspricht der Kunde dieser Mitteilung, einigen sich die Vertragsparteien nach Treu und Glauben auf einen Börsenpreis zur Ermitt- lung des Nationalen Emissionspreises. Finden die Parteien keine einver- nehmliche Lösung, so gilt der jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr pro Zertifikat und Tonne CO2 erzielte Durchschnittspreis im nationalen Emissi- onshandel als geltender Nationaler Emissionspreis für das jeweilige Kalen- derjahr.
2.4 Sollte das Statistische Bundesamt (unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) die nach den Preisformeln zu be- rücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Sta- tistischen Bundesamt erfolgen.
2.5 Wird die Erzeugung, Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann die likra hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Erzeugung, Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Wei- terberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Rege- lung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten be- schränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertrags- verhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterbe- rechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gel- ten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Ab- gabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist die likra zu einer Weitergabe verpflichtet.
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Sources: Versorgungsvertrag Fernwärme
Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vier- teljährlich vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. GPAktuell = GP0 x (0,2047 + 0,3722 x I/I0 + 0,4231 x L/L0 ) Darin bedeuten: GPAktuell = Grundpreis in Euro pro Kilowatt und Jahr (EUR/kW, /Jahr), netto, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) GP0 = 42,29 48,73 EUR/kW, /Jahr, netto, Basis Grundpreis I = Der Investitionsgüterindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Dieser Preis ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Bundesam- tes Wiesbaden zu entnehmen. ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- gewerbliche-Produkte/_inhalt.html (unter: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH Geschäftsführer USt.-IdNr. Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ DE150113597 Sparkasse Mittelthüringen HypoVereinsbank Weimar Telefax: 03643 4341-102 Aufsichtsratsvorsitzender Amtsgericht BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Jena Internet: ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Jena HRB 105037 (unter: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- dex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) / laufende Nr. 3 Er- zeugnisse der Investitionsgüterproduzenten) I0 = 101,9 Basis Investitionsgüterindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2015=100 L = Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung gemäß AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- ener- gie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundver- gütung Grundvergütung Einsichtnahme der Vergütungstabellen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH möglich L0 = Basis Monatsvergütung in Höhe von 2.586 EUR (gültig vom 01. ▇▇▇▇ 2017 bis zum 28. Februar 2019) AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung GPAktuell
2.2 Der Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APAktuell = AP0 x (0,1111 + 0,8435 x EGges / EGges0 + 0,0454 x WP / WP0 WP0) EGges = EG + (BU - BU0) + (NNE - NNE0) Darin bedeuten: APAktuell = neuer Arbeitspreis in Euro pro Megawattstunde, netto, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) AP0 = 44,29 EUR/MWh, netto, Basis Arbeitspreis EGges = Gaspreis Gesamt in EUR/MWh (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Gaspreis Gesamt bildet sich aus dem PEGAS-Gaspreis (EG) zuzüglich der Än- derungen Änderungen aus der RLM-Bilanzierungsumlage (BU) und den RLM-Netzentgelten Gas (NNE). EG ges0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis Gaspreis Gesamt (Stand: 01.01.2018) EG Hierbei steht EG „PEGAS Gaspreis“ für das jeweilige Lieferquartal im Marktgebiet THE. Für die quartalsweise Anpassung des Energiepreises gilt eine Preisgleitklausel Preisgleitklau- sel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals zum Lieferquartal der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals Liefer- quartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Time-lag (Zeitverzögerung) von 2 Monaten für das entsprechende Lieferquartal (3 Monate). Die Preise sind unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ unter: / All contracts / Settlement prices on Months and Quarters / THE veröffentlicht. EG0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis PEGAS Gaspreis, gemittelt aus den PEGAS Settlementpreisen Oktober 2017 des Marktgebietes THE für das Lieferquartal 1/18) BU Hierbei steht BU für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen des Markt- gebietes THE. Diese Preise sind unter Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Entgelte und Umlagen veröffentlicht. BU0 = 0,08 EUR/MWh, netto, für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen im Marktgebiet THE (gültig vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018) NNE Hierbei steht NNE für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahres-Jahres- arbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ gebildet. NNE0 = 5,70 EUR/MWh (Hs), netto, für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Als Ausgangswert ist der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungs- preis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh (Hs)/h und eine Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem Preisblatt vom 1.1.2018 angesetzt. WP = Wärmepreisindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden unter der Kennung CC13-77 (Sonderpublikation von Destatis), ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇ enlen/Waermepreisindex.html oder unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ über die Reiter Themen > Wirtschaft > Preise > Verbraucherpreisindex > Wärmepreisindex, zu entnehmen WP0 = 96,4 Basis Wärmepreisindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2020 = 100 EGges APAktuell
2.3 Der Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG (APCO2nat) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nachstehen- den nachste- henden Preisformel. Er bildet sich jeweils mit Wirkung zum 01.01. eines jeden Jahres neu. APCO2nat. APCO2nat = APCO2nat0 x nEP/nEP0 Darin bedeuten: APCO2nat = neuer nationaler CO2-Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto APCO2nat0 = 0,573 ct/kWh netto, Basis nationaler CO2-Arbeitspreis, Stand: 01.01.20201, 01.01.2021 berechnet aus dem spezifischen Emissionsfaktor Wärme von 0,229 kg/kWh multipliziert mit dem Basiswert nEP0 für den nationalen Emissionspreis von 25,00 EUR/t nEP = bis einschließlich des Jahres 2025 der für das jeweilige Kalenderjahr geltende Festpreis der Emissionszertifikate nach § 10 Abs. 2 Satz 2 BEHG; im Jahr 2026: der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG; ab dem Jahr 2027: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeit- raum Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.11. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres Kalenderjah- res (Beispiel: im Jahr 2028: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.11.2027). Die maßgebli- chen maßgeb- lichen Preise werden gemäß § 4 Abs. 2 CO2KostAufG ab dem Jahr 2026 spätes- tens zehn Werktage vor dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres auf der Inter- netseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. nEP0 = 25,00 EUR/t Basiswert für den nationalen Emissionspreis gemäß § 10 Abs. 2 BEHG APCO2nat = 0,573 x 30 / 25
2.4 Der Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage, der die auf der Grundlage des § 35e EnWG ENWG geschaffen wurde, errechnet sich, soweit und solange dieser anfälltdiese anfallen, anhand der nachste- henden nach- stehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APGSU = APGSU0 x * (GSU/GSU0) Darin bedeuten: APGSU = neuer Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage in Cent pro Ki- lowattstunde Kilowattstunde (ct/kWh) netto APGSU0 = 0,082 ct/kWh netto, Basispreis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherum- lageGasspeicher- umlage, Stand: 01.10.2022 GSU = aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage in ct/kWh zum Anpassungszeitpunkt wie vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH veröffentlicht, derzeit einsehbar unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇-▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇- Umlagen GSU0 = 0,059 ct/kWh Basishöhe der Gasspeicherumlage, Stand: 01.10.2022 APGSU = 0,082 x (0,145 / 0,059)
2.5 Anpassungsturnus (Wirksamwerden der jeweiligen Preisänderung) Der Grundpreis, der Arbeitspreis und der Preis für die Gasspeicherumlage für die Fernwärme verändern sich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres. Der Emissionspreis verändert sich mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres. Dabei wird jeweils zu Grunde gelegt: - Das arithmetische Mittel des Wärmepreisindizes (WP) der Monate Juli bis September des vor- hergehenden Kalenderjahres. - Für den PEGAS Gaspreis (EG) gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals (Oktober) zum Lieferquartal (ab 01. Januar) der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Timelag (Zeitverzögerung) von 2 Monaten für das Lieferquartal. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Bilanzierungsumlage (BU) für RLM-Entnahme- stellen im Marktgebiet THE. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltenden Gasnetzentgelte (NNE) der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Be- lieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt gebildet. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung (L) gemäß AVEU Tarifgrup- pe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirt- schaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung. - Das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes (I) der Monate Juli bis September des vorhergehenden Kalenderjahres. - Für den Emissionspreis nEP gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Preis lt. BEHG. - Für die Gasspeicherumlage GSU gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung veröffentlichte Preise vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH. - Das arithmetische Mittel des Wärmepreisindizes (WP) der Monate Oktober bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres. - Für den PEGAS Gaspreis (EG) gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals (Januar) zum Lieferquartal (ab 01. April) der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Timelag von 2 Monaten für das Lieferquartal. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Bilanzierungsumlage (BU) für RLM-Entnahme- stellen im Marktgebiet THE. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltenden Gasnetzentgelte (NNE) der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Be- lieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt gebildet. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung (L) gemäß AVEU Tarifgrup- pe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirt- schaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung. - Das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes (I) der Monate Oktober bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres. - Für den Emissionspreis nEP gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Preis lt. BEHG. - Für die Gasspeicherumlage GSU gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung veröffentlichte Preise vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH. - Das arithmetische Mittel des Wärmepreisindizes (WP) der Monate Januar bis ▇▇▇▇ des lau- fenden Kalenderjahres. - Für den PEGAS Gaspreis (EG) gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals (April) zum Lieferquartal (ab 01. Juli) der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Timelag von 2 Monaten für das Lieferquartal. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Bilanzierungsumlage (BU) für RLM-Entnahme- stellen im Marktgebiet THE. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltenden Gasnetzentgelte (NNE) der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Be- lieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt gebildet. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung (L) gemäß AVEU Tarifgrup- pe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirt- schaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung. - Das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes (I) der Monate Januar bis ▇▇▇▇ des lau- fenden Kalenderjahres. - Für den Emissionspreis nEP gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Preis lt. BEHG. - Für die Gasspeicherumlage GSU gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung veröffentlichte Preise vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH. - Das arithmetische Mittel des Wärmepreisindizes (WP) der Monate April bis Juni des laufenden Kalenderjahres. - Für den PEGAS Gaspreis (EG) gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals (Juli) zum Lieferquartal (ab 01. Oktober) der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Timelag von 2 Monaten für das Lieferquartal. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Bilanzierungsumlage (BU) für RLM-Entnahme- stellen im Marktgebiet THE. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltenden Gasnetzentgelte (NNE) der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Be- lieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt gebildet. - Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung (L) gemäß AVEU Tarifgrup- pe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirt- schaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung. - Das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes (I) der Monate April bis Juni des laufen- den Kalenderjahres. - Für den Emissionspreis nEP gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Preis lt. BEHG. - Für die Gasspeicherumlage GSU gilt der zum Zeitpunkt der Preisänderung veröffentlichte Preise vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH.
2.6 Sollte das Statistische Bundesamt die nach den Preisformeln zu berücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwen- deten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den An- forderungen an § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an Kosten- und Marktelement nicht mehr genü- gen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen.
2.7 Sollten die zu berücksichtigenden PEGAS - Gaspreise sowie Monatsvergütungen nicht mehr veröffentlicht werden, ist das FVU berechtigt, die Preisformel dahingehend zu ändern, dass auf solche Faktoren abgestellt wird, die den bisher verwendeten möglichst nahe kommen.
2.8 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann das FVU hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegen- steht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Ver- brauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Ent- stehung der Mehrko
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Sources: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag
Preisformeln. 2.1 Der Grundpreis Leitungspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vier- teljährlich jährlich mit Wirkung zum 101.01. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. GPAktuell LPAktuell = GP0 x LP0 * [(0,2047 0,3 * L/L0) + 0,3722 x (0,7 * I/I0 + 0,4231 x L/L0 I0) Darin bedeuten: GPAktuell LPAktuell = Grundpreis neuer Leistungspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 25,99 LP0 = Basis-Leistungspreis Stand: 01.01.2021: 25,59 in Euro pro Kilowatt und pro Jahr (EUR€/kW/kWJahr) netto L = neue Monatsvergütung in der Vergütungsgruppe E, JahrErfahrungsstufe 4 lt. Vergütungstabelle der Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt zum Au- gust des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres: 3.458,00 € (Beispiel Preisänderung zum 01.01.2022 – Monatsvergütung in der Vergü- tungsgruppe E, Erfahrungsstufe 4 vom August 2021). L0 = tarifliche Monatsvergütung in der Vergütungsgruppe E, nettoErfahrungsstufe 4 lt. Vergütungstabelle der Tarifgruppe Energie, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) GP0 = 42,29 EUR/kWVersorgung, Jahr, netto, Basis Grundpreis Umwelt Stand: 01.08.2020: 3.381,00 € I = aktueller Investitionsgüterindex: 106,8 Der Investitionsgüterindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Dieser Preis Investitionsgüterindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Sta- tistischen Bundesamtes Wiesbaden in Fachserie 17, Reihe 2 - Erzeugerpreise gewerb- licher Produkte – Lange Reihen, „Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz)“, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten un- ter der laufenden Nummer 3 (Basisjahr 2015 = 100) zu entnehmen. (Derzeit sind diese im Internet unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇- gewerbliche-Produkte/_inhalt.html Produkte/_inhalt.html#sprg238922 abrufbar). Die anzusetzen- den Investitionsgüterindizes sind jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Preisänderung Anwendung findet. Für die Änderung wird das arithmetische Mittel des veröffentlichten Investitionsgü- terindex der Monate Oktober bis Dezember des vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres sowie der Monate Januar bis September des letzten abge- schlossenen Kalenderjahres herangezogen. (unterBeispiel: Publikationen / Erzeugerpreise - Lange Reihen / Index Preisänderung mit Wirkung zum 01.01.2022 – es wird das arith- metische Mittel des Investitionsgüterindex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz)-Lange Reihe der Fachserie 17 Reihe 2 / In- Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH Geschäftsführer USt.-IdNrMonate Oktober 2020 bis September 2021 zu Grunde gelegt). Bankverbindung 1 Bankverbindung 2 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ DE150113597 Sparkasse Mittelthüringen HypoVereinsbank Weimar Telefax: 03643 4341-102 Aufsichtsratsvorsitzender Amtsgericht BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ E-Mail: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ Internet: ▇▇▇.▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Jena HRB 105037 dex der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) / laufende Nr. 3 Er- zeugnisse der Investitionsgüterproduzenten) I0 = 101,9 Basis InvestitionsgüterindexInvestitionsgüterindex = 105,5; Stand: 01.01.2021 (Durchschnittswert von Oktober 2019 – September 2020, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 bis September 2017, Stand 2015=100 L Basisjahr 2015 = Die zum Zeitpunkt der Preisänderung geltende Monatsvergütung gemäß AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundver- gütung Einsichtnahme der Vergütungstabellen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH möglich L0 = Basis Monatsvergütung in Höhe von 2.586 EUR (gültig vom 01. ▇▇▇▇ 2017 bis zum 28. Februar 2019) AVEU Tarifgruppe Energie, Versorgung, Umwelt des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V., Vergütungsgruppe D, Grundvergütung GPAktuell100)
2.2 Der Arbeitspreis errechnet sich anhand der nachstehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich jährlich mit Wirkung zum 101.01. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APAktuell = AP0 x * [(0,1111 + 0,8435 x EGges / EGges0 + 0,0454 x WP / WP0 ) EGges = EG + (BU - BU00,4 * WP/WP0) + (NNE - NNE0) 0,6 * EG/EG0)] Darin bedeuten: APAktuell = neuer Arbeitspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 71,19 AP0 = Basis-Arbeitspreis Stand: 01.01.2021: 68,98 in Euro pro MegawattstundeMegawattstunde (€/MWh) netto WP = aktueller Wärmepreisindex: 92,3 Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statisti- schen Bundesamtes Wärmepreisindex (Fernwärme, nettoeinschließlich Umla- gen, (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) AP0 = 44,29 EUR/MWh, netto, Basis Arbeitspreis EGges = Gaspreis Gesamt in EUR/MWh (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Gaspreis Gesamt bildet sich aus dem PEGASGenesis CC13-Gaspreis (EG) zuzüglich der Än- derungen aus der RLM-Bilanzierungsumlage (BU) und den RLM-Netzentgelten Gas (NNE). EG ges0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis Gaspreis Gesamt (Stand: 01.01.2018) EG Hierbei steht EG „PEGAS Gaspreis“ für das jeweilige Lieferquartal 17 – derzeit abrufbar im Marktgebiet THE. Für die quartalsweise Anpassung des Energiepreises gilt eine Preisgleitklausel der Form 1-2-3. Dabei ist im ersten Monat des Vorquartals zum Lieferquartal der Durchschnittspreis der PEGAS-Settlementpreise des entsprechenden Lieferquartals zu ermitteln. Dieser Preis gilt mit einem Time-lag (Zeitverzögerung) von 2 Monaten für das entsprechende Lieferquartal (3 Monate). Die Preise sind Internet unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ unter: / All contracts / Settlement prices on Months and Quarters / THE veröffentlicht. EG0 = 18,107 EUR/MWh, netto, Basis PEGAS Gaspreis, gemittelt aus den PEGAS Settlementpreisen Oktober 2017 des Marktgebietes THE für das Lieferquartal 1/18) BU Hierbei steht BU für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen des Markt- gebietes THE. Diese Preise sind unter Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Entgelte und Umlagen veröffentlicht. BU0 = 0,08 EUR/MWh, netto, für die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen im Marktgebiet THE (gültig vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018) NNE Hierbei steht NNE für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Es wird der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungspreis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh(Hs)/h und einer Jahres-arbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem veröffentlichten Preisblatt unter ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ gebildet. NNE0 = 5,70 EUR/MWh (Hs), netto, für die Gasnetzentgelte der Energienetze Weimar GmbH & Co. KG. Als Ausgangswert ist der Mischpreis aus Arbeits- und Leistungs- preis bei der Belieferung eines RLM-Kunden mit einer Leistung von 12.000 kWh (Hs)/h und eine Jahresarbeit von 25.000.000 kWh(Hs) gemäß dem Preisblatt vom 1.1.2018 angesetzt. WP = Wärmepreisindex, gemittelt über einen festgesetzten Zeitraum (siehe Punkt 2.4 Anpassungsturnus) Der Wärmepreisindex ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden unter der Kennung CC13-77 (Sonderpublikation von Destatis), ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇- ▇▇▇.▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇ en/Waermepreisindex.html oder unter ▇▇▇./▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ über rmepreisindex.html) zu entnehmen. Der anzusetzende Wärmepreisindex ist jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Reiter Themen > Wirtschaft > Preise > Verbraucherpreisindex > Wärmepreisindex, zu entnehmen WP0 = 96,4 Basis Wärmepreisindex, gemittelt über den Zeitraum Juli 2017 Preisänderung Anwendung findet. Für die Änderung wird das arithmetische Mittel des veröffentlichten Wärmepreisindex der Monate Oktober bis De- zember des vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres sowie der Monate Januar bis September 2017, Stand 2020 = 100 EGges APAktuell
2.3 Der Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres heran- gezogen. (APCO2nat) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nachstehen- den Preisformel. Er bildet sich jeweils Beispiel: Preisänderung mit Wirkung zum 01.0101.01.2022 – es wird das arith- metische Mittel des Wärmepreisindex der Monate Oktober 2020 bis Sep- tember 2021 zu Grunde gelegt). eines jeden Jahres neu. APCO2nat. WP0 = APCO2nat0 x nEP/nEP0 Darin bedeuten: APCO2nat Basis Wärmepreisindex = neuer nationaler CO2-Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) netto APCO2nat0 = 0,573 ct/kWh netto, Basis nationaler CO2-Arbeitspreis, 96,3; Stand: 01.01.2020101.01.2021 (Durchschnittswert von Oktober 2019 – September 2020, berechnet aus dem spezifischen Emissionsfaktor Wärme 0,229 kg/kWh multipliziert mit dem Basiswert für den nationalen Emissionspreis von 25,00 Basisjahr 2015 = 100) EG = aktueller EEX-Settlement Preis – Terminmarkt (Erdgas) in €/MWh: 21,512 Der EEX–Preis (Erdgas) in EUR/t nEP = bis einschließlich MWh ist das arithmetische Mittel (1. Okto- ber des Jahres 2025 vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres – 30. September des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres) der im Terminmarkt (Natural Gas Year Futures) für das jeweilige Kalenderjahr geltende Festpreis Marktgebiet GASPOOL an der Emissionszertifikate nach § 10 AbsLeipziger Energie- börse European Energy Exchange (EEX) gehandelten Tagesendpreise für das Terminprodukt zur Lieferung in dem Jahr, für welches die Preisände- rung gilt. 2 Satz 2 BEHG; im Jahr 2026: der Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG; ab dem Jahr 2027: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeit- raum vom 01.07. bis zum 30.11. des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres (Beispiel: im Jahr 2028: der Durchschnittspreis der Versteigerungen nach § 10 Abs. 1 BEHG im Zeitraum vom 01.07.2027 bis zum 30.11.2027). Die maßgebli- chen Preise werden gemäß § 4 Abs. 2 CO2KostAufG ab dem Jahr 2026 spätes- tens zehn Werktage vor dem Beginn des jeweiligen Kalenderjahres Erdgaspreise können derzeit auf der Inter- netseite des Umweltbundesamts veröffentlicht. nEP0 = 25,00 EUR/t Basiswert für den nationalen Emissionspreis gemäß § 10 Abs. 2 BEHG APCO2nat = 0,573 x 30 / 25
2.4 Der Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage, der auf der Grundlage des § 35e EnWG geschaffen wurde, errechnet sich, soweit und solange dieser anfällt, anhand der nachste- henden Preisformel. Er bildet sich jeweils vierteljährlich mit Wirkung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines jeden Jahres neu. APGSU = APGSU0 x (GSU/GSU0) Darin bedeuten: APGSU = neuer Preis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherumlage in Cent pro Ki- lowattstunde (ct/kWh) netto APGSU0 = 0,082 ct/kWh netto, Basispreis für die Mehrkosten aus der Gasspeicherum- lage, Stand: 01.10.2022 GSU = aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage in ct/kWh zum Anpassungszeitpunkt wie vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH veröffentlicht, derzeit einsehbar unter Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ aufgerufen werden. Um die Preise des Termin- marktes „Natural Gas Year Futures“ für das Marktgebiet GASPOOL einzu- sehen, ist wie folgt zu navigieren: Futures market data – All contracts – Settlement prices on Seasons and Calendars – GPL – Calender+1). (Beispiel Preisänderung zum 01.01.2022 – arithmetisches Mittel der Preis- notierungen für das Jahresprodukt Kalenderjahr 2021 (Cal 21) im Zeitraum 1. Oktober 2020 – 30. September 2021). EG0 = Basis EEX-Settlementpreis – Terminmarkt (Erdgas) in €/MWh = 19,90 €/MWh
2.3 Der CO2-Emissionspreis für Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel nach dem BEHG (APCO2) für den Einsatz hierunter fallender Brennstoffe errechnet sich anhand der nach- stehenden Preisformel. Er bildet sich jeweils mit Wirkung zum 01.01. eines jeden Jahres neu. APCO2 = APCO2;0 * nEP/▇▇nEP0 Darin bedeuten: APCO2 = neuer CO2-▇▇/Arbeitspreis zum 01.01. des jeweiligen Jahres: 5,83 APCO2;0 = Basis-CO2-Arbeitspreis Stand: 01.01.2021: 4,86 in Euro pro Megawattstunde (€/MWh) netto nEP = nationaler Emissionshandelspreis Der nationale Emissionshandelspreis ist § 10 Abs. 2 des Brennstoffemissi- onshandelsgesetzes zu entnehmen. Dabei ist dieser jeweils ausgehend von dem Kalenderjahr zu bestimmen, für welches die Preisänderung Anwen- dung findet. Die Werte sind dabei für die Jahre 2021 bis 2025 vom Gesetz- geber vorgegeben, für die Folgejahre werden diese über Auktionen ermittelt. (Der nationale Emissionshandelspreis für die Jahre 2021 – 2025 können derzeit auf der Internetseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇-▇▇▇▇▇- Umlagen GSU0 ▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇/ 10.html aufgerufen werden). 2021 = 0,059 ct/kWh Basishöhe der Gasspeicherumlage25 €/t CO2 2022 = 30 €/t CO2 2023 = 35 €/t CO2 2024 = 45 €/t CO2 2025 = 55 €/t CO2 nEP0 = Basis-nationaler Emissionshandelspreis = 25 €/t CO2, Stand: 01.10.2022 APGSU = 0,082 x 01.01.2021 (0,145 / 0,059)nationaler Emissionshandelspreis nach § 10 Abs. 2 BEHG für das Kalen- derjahr 2021) Ab dem 01.01.2026 wird der jeweils geltende Nationale Emissionspreis (nEP) im nationalen Emissionshandel (Versteigerungsverfahren) ohne Fest- preise ermittelt. Da bei Vertragsschluss nicht bekannt ist, ob und wie die Zertifikatspreise ab 2026 veröffentlicht werden, wird die likra dem Kunden bis zum 31.12.2025 mitteilen, welcher veröffentlichte Börsenpreis und wel- che Zeiträume bzw. welcher Durchschnittswert der veröffentlichten Emissi- onspreise im nationalen Emissionshandel zur Berechnung des Nationalen Emissionspreises auf Grundlage des BEHG ab dem 01.01.2026 zugrunde gelegt werden. Widerspricht der Kunde dieser Mitteilung, einigen sich die Vertragsparteien nach Treu und Glauben auf einen Börsenpreis zur Ermitt- lung des Nationalen Emissionspreises. Finden die Parteien keine einver- nehmliche Lösung, so gilt der jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr pro Zertifikat und Tonne CO2 erzielte Durchschnittspreis im nationalen Emissi- onshandel als geltender Nationaler Emissionspreis für das jeweilige Kalen- derjahr.
2.4 Sollte das Statistische Bundesamt (unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇) die nach den Preisformeln zu be- rücksichtigenden Indizes nicht mehr veröffentlichen oder sollte sich die Zusammensetzung einzelner verwendeter Indizes ändern bzw. sollten sonstige Änderungen vom Statistischen Bundesamt an einzelnen verwendeten Indizes vorgenommen werden, die dazu führen, dass die verwendeten Indizes den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV an das Kosten- und Marktelement nicht mehr genügen, so treten an deren Stelle die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Indizes, die das Statistische Bundesamt an die Stelle der alten Indizes setzt. Hilfsweise werden solche Indizes herangezogen, die den vereinbarten Indizes möglichst nahe kommen. Das Gleiche gilt, wenn die Veröffentlichungen nicht mehr vom Sta- tistischen Bundesamt erfolgen.
2.5 Wird die Erzeugung, Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann die likra hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Satz 1 gilt entsprechend, falls die Erzeugung, Belieferung oder die Verteilung von Wärme nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Eine Wei- terberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Rege- lung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten be- schränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertrags- verhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterbe- rechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. Sätze 1 bis 6 gel- ten entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Satz 1 bzw. 2 weitergegebenen Steuer, Ab- gabe oder sonstigen hoheitlich auferlegten Belastung ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist die likra zu einer Weitergabe verpflichtet.
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Sources: Versorgungsvertrag Fernwärme