Product Owner Musterklauseln

Product Owner. 6.1. Der Auftraggeber hat gegenüber RISC unverzüglich nach Vertragsabschluss einen "Product Owner" zu benennen, der mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist, um eigenmächtig und unmittelbar (d.h. ohne Verzögerung durch interne Freigabemechanismen beim Auftraggeber) Projektumsetzungs- entscheidungen zu treffen. Der Auftraggeber kann sich gegenüber RISC nicht darauf berufen, der Product Owner wäre zur Ausübung einzelner Gestaltungsrechte im Zuge der agilen Projektumsetzung nicht berechtigt gewesen, solange diese innerhalb der Grenzen des Vertragsgegenstandes liegen. 6.2. Der Product Owner stellt gegenüber RISC die zentrale Ansprechperson für sämtliche Angelegenheiten der Projektumsetzung dar. Erklärungen des bzw. gegenüber dem Product Owner gelten als rechtswirksame Erklärungen des bzw. an den Auftraggeber respektive. 6.3. Dem Product Owner obliegt die proaktive und regelmäßige Kontrolle der von RISC geleisteten Arbeiten und die Kommunikation des Projektverlaufs gegenüber dem Auftraggeber. Auf Einladung von RISC nimmt der Product Owner, oder ein von diesem gestellter umfassend berechtigter Vertreter, an sämtlichen Projektsteuerungs-Meetings (z.B. Sprint Planning Meeting oder Sprint Retrospektive) teil und steht RISC darüber hinaus in angemessenem Umfang zur Konsultation und Mitwirkung zur Verfügung. 6.4. Für Schäden, Verzögerungen oder Mängel, die dadurch entstehen, dass der Product Owner seine Teilnahme-, Kontroll-, Kommunikations- oder sonstigen Mitwirkungspflichten vernachlässigt, hat RISC nicht einzustehen und gehen diese vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Product Owner. 3.5.1. Der Product Owner gibt die User Story vor, definiert die fachlichen Akzeptanzkriterien und verwaltet und verantwortet das Product Backlog. Er organisiert die transparente Formulierung der Einträge im Product Backlog. Dabei achtet er auf die gewünschte Fertigstellungsreihenfolge der Einträge. 3.5.2. Der Product Owner nimmt nach Möglichkeit an den Daily- Meetings des Scrum-Teams teil. Bei den Plannings und Reviews ist der Product Owner obligatorisch und ansonsten durch einen adäquaten Stellvertreter zu vertreten. Ihm obliegt die aktive und regelmäßige Kontrolle der geleisteten Arbeit und die Kommunikation des Projektverlaufs gegenüber dem Auftraggeber. 3.5.3. Der Product Owner ist als einzige Rolle dazu berechtigt, Sprints abzubrechen.

Related to Product Owner

  • Versichertes Risiko 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers, (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind. 3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxx. 21 kündigen.

  • Schäden im Ausland Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf das Objekt oder Grundstück im Inland zurückzuführen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungs- nehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Ver- sicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Mängelrügen 12.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffen- heit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend ge- macht werden. 12.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Herab- setzung des Kaufpreises. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängel- rügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in an- gemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Recht zum Rücktritt oder zur Herab- setzung des Kaufpreises. Die Regelungen des § 445a BGB bleiben unberührt. 12.3 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. X. Xxxxx, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Emp- fangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Genossenschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.