Konzentrationsrisiko Musterklauseln

Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstande oder Märkte erfolgt. Dann ist der OGAW von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Je nach Anlagepolitik können sich die Anlagen auf einzelne Wirtschaftssektoren, einzelne Bereiche eines Sektors oder einzelne Regionen fokussieren, wodurch Konzentrationsrisi- ken entstehen. Konzentrationen in einem Sektor, Bereich oder einer bestimmten Region können in einem Portfolio zu grösseren Wertschwankungen des Gesamtvermögens führen als bei einem breiter diversifizierten Portfolio und das Verlustrisiko erhöhen.
Konzentrationsrisiko. Die Anlagepolitik kann Schwerpunkte vorsehen, was zu einer Konzentration der Anlagen z.B. in bestimmte Vermögensgegenstande, Länder, Märkte, oder Branchen, führen kann. Dann ist der AIF bzw. der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände, Länder, Märkte, oder Branchen besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- gensgegenstände oder Märkte, dann ist das Sondervermö- gen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in einen Vermögensgegenstand oder bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den AIF erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die genannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermögensanlagen innerhalb der AIF, deren Anteile erworben werden, und durch die Streuung innerhalb des AIF reduziert werden. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist dem AIFM im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen des AIFM übereinstimmen. Dem AIFM wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. Investmentvermögen, an denen der AIF Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist der AIFM daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräussern, indem er sie gegen Auszahlung des Rücknahmepreises bei dem AIFM oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.
Konzentrationsrisiko. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Ver- mögensgegenstande oder Märkte erfolgt. Dann ist das jeweilige Teilvermögen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des jeweiligen Teilvermögens ver- ändert. Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, ob- wohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus. Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko des jeweiligen Teilvermögens, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Ver- luste aufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen des jeweiligen Teilvermögens kann steuergesetzli- chen Vorschriften (z. B. Quellensteuerabzug) ausserhalb des Domizillandes des Umbrella-Fonds bzw. des jeweiligen Teilvermögens unterliegen. Ferner kann sich die rechtliche und steuerliche Behand- lung des jeweiligen Teilvermögens in unabsehbarer und nicht beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Umbrella-Fonds bzw. der jeweiligen Teilvermögen für vorangegangene Geschäftsjahre (z.B. aufgrund von steuerlichen Aussenprüfungen) kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zutra- gen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Umbrella-fonds bzw. dem jeweiligen Teilvermögen investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Ge- schäftsjahre, in denen er an dem Umbrella-Fonds bzw. dem jeweiligen Teilvermögen beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräusserung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugutekommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuer- pflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreff...
Konzentrationsrisiko. Die Gefahr von Verlusten bzw. die Höhe der Kursschwankungen der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte kann erhöht sein, wenn sich die Veranlagung des Fonds auf eine bestimmte geographische Region, einen bestimmten Markt oder eine bestimmte Branche konzentriert oder beschränkt.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in individuelle Vermögenswerte („Fokussierte Anlage“) oder bestimmte Märkte, Branchen, Regionen/Länder, Anlageklassen /-themen, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser fokussierten Anlage oder schwerpunktmässigen Kategorien, einschliesslich politischer Einflüsse, besonders stark abhängig. Bei einer fokussierten Anlage kann die für Fonds charakteristische Risikostreuung („Diversifikationseffekt“) entfallen und die Wertentwicklung des Fonds markant von der generellen Entwicklung der zugrunde liegenden Märkte abweichen. Bei Investitionen in sog. Zielfonds können diese Zielfonds ähnliche Vermögenswerte enthalten. Zudem können die häufig voneinander unabhängig und weisungsungebunden agierenden Fondsmanager vergleichbare Anlagestrategien verfolgen. Aus diesen Gründen kann sich gegebenenfalls die Risikostreuung („Diversifikation“) verringern und auch ein Konzentrationsrisiko entstehen (stark korrelierte Risiken), welches oftmals zeitnah nicht erkannt werden kann.
Konzentrationsrisiko. Soweit sich das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionstätigkeit auf bestimmte Märkte oder Anlagen fokussiert, kann aufgrund dieser Konzentration eine Aufteilung des Risikos auf verschiedene Märkte von vornherein nicht in demselben Umfang betrieben werden, wie sie ohne eine solche Konzentration möglich wäre. Infolgedessen ist das Sondervermögen in besonderem Maße von der Entwicklung dieser Anlagen sowie der einzelnen oder miteinander verwandten Märkte bzw. in diese einbezogenen Unternehmen abhängig.