Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstande oder Märkte erfolgt. Dann ist der OGAW von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Je nach Anlagepolitik können sich die Anlagen auf einzelne Wirtschaftssektoren, einzelne Bereiche eines Sektors oder einzelne Regionen fokussieren, wodurch Konzentrationsrisiken entstehen. Konzentrationen in einem Sektor, Bereich oder einer bestimmten Region können in einem Portfolio zu grösseren Wertschwankungen des Gesamtvermögens führen als bei einem breiter diversifizierten Portfolio und das Verlustrisiko erhöhen.
Konzentrationsrisiko. Die Anlagepolitik kann Schwerpunkte vorsehen, was zu einer Konzentration der Anlagen z.B. in bestimmte Vermögensgegenstande, Länder, Märkte, oder Branchen, führen kann. Dann ist der AIF bzw. der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände, Länder, Märkte, oder Branchen besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- gensgegenstände oder Märkte, dann ist das Sondervermö- gen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Die Gefahr von Verlusten bzw. die Höhe der Kursschwankungen der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte kann erhöht sein, wenn sich die Veranlagung des Fonds auf eine bestimmte geographische Region, einen bestimmten Markt oder eine bestimmte Branche konzentriert oder beschränkt.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in einen Vermögensgegenstand oder bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den AIF erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die genannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermögensanlagen innerhalb der AIF, deren Anteile erworben werden, und durch die Streuung innerhalb des AIF reduziert werden. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist dem AIFM im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen des AIFM übereinstimmen. Dem AIFM wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. Investmentvermögen, an denen der AIF Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist der AIFM daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräussern, indem er sie gegen Auszahlung des Rücknahmepreises bei dem AIFM oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in individuelle Vermögenswerte („Fokussierte Anlage“) oder bestimmte Märkte, Branchen, Regionen/Länder, Anlageklassen /-themen, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser fokussierten Anlage oder schwerpunktmässigen Kategorien, einschliesslich politischer Einflüsse, besonders stark abhängig. Bei einer fokussierten Anlage kann die für Fonds charakteristische Risikostreuung („Diversifikationseffekt“) entfallen und die Wertentwicklung des Fonds markant von der generellen Entwicklung der zugrunde liegenden Märkte abweichen. Bei Investitionen in sog. Zielfonds können diese Zielfonds ähnliche Vermögenswerte enthalten. Zudem können die häufig voneinander unabhängig und weisungsungebunden agierenden Fondsmanager vergleichbare Anlagestrategien verfolgen. Aus diesen Gründen kann sich gegebenenfalls die Risikostreuung („Diversifikation“) verringern und auch ein Konzentrationsrisiko entstehen (stark korrelierte Risiken), welches oftmals zeitnah nicht erkannt werden kann.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- gensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte be- sonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Unter dem Konzentrationsrisiko sind (gemäß § 2 BWG) die möglichen nachteiligen und gleichzeitig erheblichen Folgen zu verstehen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleichartiger und verschiedenartiger Risikofaktoren oder Risikoarten ergeben könnten, wie beispielsweise das Risiko, welches aus Krediten an denselben Kunden, an eine Gruppe verbundener Kunden oder an Kunden aus derselben Region oder Branche oder an Kunden mit denselben Leistungen und Waren und insbesondere aus indirekten Großkrediten erwächst („Klumpenrisiko“). Der RBI-Konzern ist aufgrund der Forderungen, die er gegenüber Kreditnehmern in bestimmten Ländern bzw. bestimmten Wirtschaftszweigen hält, in unterschiedlichem Ausmaß einer Konzentration sowohl des regionalen als auch des branchenmäßigen Kontrahentenrisikos ausgesetzt. Konzentrationsrisiken des RBI-Konzerns werden, basierend auf dem Konzept der Gruppierung ähnlicher Kundengruppen, durch Limite und regelmäßiges Reporting gesteuert. Dennoch macht das Kreditrisiko des RBI-Konzerns in Bezug auf die größten Unternehmenskunden einen wesentlichen Anteil (mehr als 50%) am Kernkapital des RBI-Konzerns aus. Das Konzentrationsrisiko auf Gruppenebene kann durch unzureichende Diversifizierung noch steigen.