Präsentationen Musterklauseln
Präsentationen. 9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Präsentationen. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verarbeitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
Präsentationen. 11.1. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsenta- tionsunterlagen an Dritte sowie deren Veröttentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
11.2. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsenta- tion eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwer- tungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
11.3. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsen- tierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Präsentationen. 9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Werbeagentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Werbeagentur für die Prä- sentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Werbeagentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Werbeagentur, insbesondere die Prä- sentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum der Werbeagen- tur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Werbeagentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsun- terlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Ver- breitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Werbeagentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsen- tierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Werbeagentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Wer- beagentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte ander- weitig zu verwenden.
Präsentationen. 10.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachauf- wand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistun- gen deckt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbei- ten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
10.2 Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Aukrag, so bleiben alle Leistun- gen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agen- tur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Driue sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
10.3 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Prä- sentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
10.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Wer- bemiueln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Präsentationen. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
Präsentationen. 11.1 PLAINE steht für die Teilnahme an Präsentationen ein angemessenes Honorar zu, welches jedoch im Falle eines späteren Auftrages an das Gesamthonorar angerechnet wird.
11.2 Erhält PLAINE nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben sämtliche Unterlagen und deren Inhalt im Eigentum von PLAINE.
11.3 Werden die im Zuge der Präsentation an den Auftraggeber eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist PLAINE berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Präsentationen. 5.1. Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Ver- tragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsenta- tionen) seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Dies gilt auch für die Verwendung in ge- änderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen der Agentur zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
5.2. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Ver- wendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur.
5.3. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei der Agentur.
Präsentationen. Für die Teilnahme an Präsentationen steht Cosmolog ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Cosmolog nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Cosmolog; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Cosmolog zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Cosmolog gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Cosmolog berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Cosmolog nicht zulässig.
Präsentationen. 2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung der von HERR ▇▇▇▇▇▇ mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrecht- lich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von HERR ▇▇▇▇▇▇. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von HERR ▇▇▇▇▇▇ zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemit- teln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ar- beiten und Leistungen von HERR ▇▇▇▇▇▇.
2.3 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von HERR ▇▇▇▇▇▇ im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei HERR ▇▇▇▇▇▇. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.
