Informationen Musterklauseln

Informationen. Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.
Informationen. ÜBER DIE FONDSLEITUNG
Informationen. Durch die Beauftragung der Verwahrstelle ist sichergestellt, dass die Anleger die Ausschüttungen erhalten und dass Anteile zurückgenommen werden. Die in diesem Verkaufsprospekt erwähnten Anlegerinformationen können auf dem im Abschnitt „Grundlagen – Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen“ angegebenen Wege bezogen werden. Darüber hinaus sind diese Unterlagen auch bei der Verwahrstelle zu erhalten.
Informationen. Fragen zur Inhaltlichen Umsetzung der Vereinbarungen können durch die zuständigen Stadt- oder Kreissport-bünde, die Koordinatoren für Sport und Wettbewerbe in den Staatlichen Schulämtern und vom Landessport-bund Thüringen e.V., Tel. 0000-0000000, E-Mail: x.xxxxxxxxx@lsb- xxxxxxxxxx.xx beantwortet werden. Die in der Ausschreibung gewählte männliche Sprachform dient der besseren Lesbarkeit, „Kindergarten Sportverein“ und „Schule- schließt aber gleichberechtigt Mädchen, Frauen, Sportverein“ (auch Wettkämpfe und Veranstaltungen im Rahmen der Kooperation) sind Veranstaltungen im Verantwortungsbereich der Kindergärten und Schulen. Jungen und Männer ein. Vereinbarung für Kooperationsmaßnahmen zwischen Kindergarten und Sportverein / Schule und Sportverein‌ (Für jede Maßnahme nur eine Vereinbarung verwenden. Es können Vereinbarungen zwischen Kindergärten und Sport- verein und Schule und Sportverein abgeschlossen werden!) Sportverein: Ansprechpartner*in: E-Mail: Vereinsnummer im LSB: Kindergarten: Ansprechpartner*in: E-Mail: Landkreis: Schule: Schulart: Ansprechpartner*in: E-Mail: _ Schulamt: Leiter*in der Kooperation: Name, Vorname: Lizenz-Nr.: Sportart: Telefon: 🞎 Erzieher*in/Lehrer*in mit ÜL-Lizenz 🞎 Sportlehrer*in 🞎Übungsleiter*in 🞎Trainer*in Zutreffendes bitte ankreuzen! Der/die Leiter*in der Maßnahme verpflichtet sich, im gesamten Schuljahr 2020/2021 eine mind. 45-minütige Übungseinheit pro Woche durchzuführen. Die Kooperationsmaßnahme findet statt als: 🞎 wöchentliches Sportangebot Zeitraum von bis Wochentag: Uhrzeit: Ort: Altersgruppe: Angebot: Sportart: Anzahl der Teilnehmer: Mit dieser Vereinbarung wird bestätigt, dass zwischen Kindertageseinrichtung und Sportverein bzw. Schule und Sport- verein eine Kooperationsvereinbarung besteht (einschließlich der Teilnehmerliste als Anlage). Bei Beendigung sind die Befürworter unverzüglich zu informieren. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzinformation zur Kenntnis genommen habe. _ _ Vereinsstempel/ Stempel/Kindertageseinrichtung/ Schulstempel/ Unterschrift Vorsitzende*r Unterschrift Leiter*in Unterschrift Schulleiter*in Datum Name des Kindergartens: Name der Schule: Name des Sportvereins: Mitglied Mitglied xx (Die Liste bitte für weitere Teilnehmer kopieren.) Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass wir dafür Sorge getragen haben, dass die Datenschutzinformation zu dieser Kooperation an die Eltern der teilnehmenden Kinder weitergeleitet wurde. Ort/Datum Unterschrift Leiter*in der Ko...
Informationen. ÜBER DIE DEPOTBANK _ 18 3.1 Allgemeine Angaben über die Depotbank 18
Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesell- schaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässi...
Informationen. Jede Vertragspartei stellt Informationen zusammen, in denen insbesondere verbotene Tätigkeiten ausgeführt und Listen der besonders geschützten Arten und der betreffenden schützten Gebiete enthalten sind, und stellt sie allen Personen zur Verfügung, die sich im Gebiet des Antarktis-Vertrags aufhalten oder es zu betreten, beabsichtigten, damit sichergestellt ist, dass diese Personen die Bestimmungen dieser Anlage verstehen und befolgen.
Informationen. Der Kunde bestätigt, dass er ausschließlich mit Finanzinstrumenten handeln wird, hinsichtlich derer er über ausreichende Kenntnisse verfügt. Der Kunde erklärt, dass er das zum Informationsblatt „Informationen zu den Wertpapierdienstleistungen von DEGIRO“ gehörige Dokument mit dem Titel „Merkmale und Risiken von Finanzinstrumenten“ gelesen hat und deren Inhalt versteht. Der Kunde erkennt an, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, die verfügbaren Veröffentlichungen und Dokumentierungen (wie der Wertpapierprospekt oder das Dokument „Key Investor Information“) zu den Finanzinstrumenten, in die der Kunde investieren möchte, zu lesen und während des Anlagezeitraums über Entwicklungen sowie Änderungen in dem betreffenden Finanzinstrument informiert zu bleiben.
Informationen. 1. Der Lieferant erhält die nötigen Informationen über die Pflichten bezüglich der geltenden Bestimmungen: im Bereich der Fürsorge und der sozialen Leistungen beim NISF, Hauptsitz Bozen, und den jeweiligen Bezirksämtern; im Bereich der Arbeitsunfälle bei der INAIL; im Bereich der Arbeitssicherheit und der Arbeitsbedingungen beim Landesamt für sozialen Arbeitsschutz, sowie beim Amt für Luft und Lärm.