We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Belegexemplare Musterklauseln

Belegexemplare. Der freie Journalist hat bei jeder Veröffentli­ chung seines Beitrages Anspruch auf ein Be­ legexemplar.
Belegexemplare. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer von vervielfältigten Werken mindestens 15 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
Belegexemplare. 8.1. Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens 3 Belegexemplare un- entgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf. 8.2. Eine Vergütung wird hierfür durch die Agentur nicht geschuldet.
Belegexemplare. 8.1 Von jeder Ausgabe und Auflage, die der Verlag selbst herstellt, erhält der Urheber … Freiexemplare. 8.2 Von allen anderen Ausgaben und Auflagen – auch solchen von Ton- oder Bildtonträgern – erhält der Urheber 10 Freiexemplare, soweit der Verlag darüber verfügen kann. 8.3 Der Urheber kann weitere, über die in den Punkten 8.1 bis 8.2 festgesetzte Anzahl hinausgehende Frei- exemplare zum Verlagsabgabepreis zuzüglich Umsatzsteuer beim Verlag beziehen. Der Weiterverkauf dieser Exemplare darf nur zu dem vom Verlag vorgegebenen jeweiligen Ladenpreis erfolgen.
Belegexemplare. Vor jeder Veröffentlichung im Druck ist mauritius images gemäß § 25 VerlagsG mindestens ein voll- ständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Belegexemplare. 8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Produzenten von der Erstveröffentlichung der Re- mix-Produktion Belegexemplare kostenlos zu liefern.
Belegexemplare. Von den vervielfältigten Werken sind dem Designer mindestens 10 (ungefaltete) Belegexemplare unent­ geltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
Belegexemplare. Von vervielfältigten Werken sind die Agentur cb-kommunikationsbüro mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, welche sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
Belegexemplare. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BRAINfive. Agentur für Markenidentität 10-20 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. BRAINfive. Agentur für Markenidentität ist be- rechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Belegexemplare. Von jedem, nach einem Entwurf vom*von der Designer*in produzierten Gegenstand erhält der*die Designer*in kostenlos ein Belegexemp- lar zu Ausstellungs- und Referenzzwecken resp. zur Eingabe in Wettbewerbe (Ziffer 9.2), sofern die dem*der Auftraggeber*in dadurch entste- henden Kosten Fr. 1000.– resp. bei Vereinba- rung einer Honorierung nach Zeitaufwand oder einer Pauschale 5 % des Honorars nicht über- steigen. In diesem Fall oder bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt eine Übergabe von Teilen oder von Abbildungen professioneller Qualität. Dem*der Designer*in stehen weiter kosten- los 10 Belegexemplare aller Werbemittel und Drucksachen zu, welche bezüglich des von ihm*ihr entwickelten Designs hergestellt werden.