Prüfung der Datensätze. Die DSRV prüft die Datensätze nach den gleichen Kriterien wie die Einzugsstellen (siehe Anlage 9, zusätzliche Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 10). Die Einzugsstellen unterstützen die Rentenversicherungsträger bei der Berichtigung von Versicherungskonten, die falsche Angaben zu den Vergabedaten enthalten. Soweit eine Berichtigung solcher Fälle im maschinellen Verfahren nicht möglich ist, übersen- den die Einzugsstellen der DSRV nach Prüfung des Sachverhaltes die Fehlerprotokolle mit einem entsprechenden Vermerk. Die DSRV leitet die Fehlerprotokolle mit den Stammsatz- ausdrucken an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Diese ändern gegebe- nenfalls die Stammsätze und übermitteln die Rückmeldung der Versicherungsnummern an die Einzugsstellen. Bestätigt sich der Fehler nach Prüfung durch die Einzugsstellen, ist erneut ein Datensatz nach Berichtigung/Ergänzung der Vergabedaten maschinell abzusetzen.
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Prüfung der Datensätze. Die DSRV prüft die Datensätze nach den gleichen Kriterien wie die Einzugsstellen (siehe Anlage 9, zusätzliche Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 10). Die Einzugsstellen unterstützen die Rentenversicherungsträger bei der Berichtigung von Versicherungskonten, die falsche Angaben zu den Vergabedaten enthalten. Soweit eine Berichtigung solcher Fälle im maschinellen Verfahren nicht möglich ist, übersen- den übersenden die Einzugsstellen der DSRV nach Prüfung des Sachverhaltes die Fehlerprotokolle mit einem entsprechenden Vermerk. Die DSRV leitet die Fehlerprotokolle mit den Stammsatz- ausdrucken Stammsatzausdrucken an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Diese ändern gegebe- nenfalls gegebenenfalls die Stammsätze und übermitteln die Rückmeldung der Versicherungsnummern an die Einzugsstellen. Bestätigt sich der Fehler nach Prüfung durch die Einzugsstellen, ist erneut ein Datensatz nach Berichtigung/Ergänzung der Vergabedaten maschinell abzusetzen.
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Prüfung der Datensätze. Die DSRV prüft die Datensätze nach den gleichen Kriterien wie die Einzugsstellen (siehe Anlage An- lage 9, zusätzliche Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 10). Die Einzugsstellen unterstützen die Rentenversicherungsträger bei der Berichtigung von VersicherungskontenVer- sicherungskonten, die falsche Angaben zu den Vergabedaten enthalten. Soweit eine Berichtigung solcher Fälle im maschinellen Verfahren nicht möglich ist, übersen- den die Einzugsstellen der DSRV nach Prüfung des Sachverhaltes die Fehlerprotokolle mit einem entsprechenden Vermerk. Die DSRV leitet die Fehlerprotokolle mit den Stammsatz- ausdrucken an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Diese ändern gegebe- nenfalls die Stammsätze und übermitteln die Rückmeldung der Versicherungsnummern an die Einzugsstellen. Bestätigt sich der Fehler nach Prüfung durch die Einzugsstellen, ist erneut ein Datensatz nach Berichtigung/Ergänzung der Vergabedaten maschinell abzusetzen.
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Prüfung der Datensätze. Die DSRV prüft die Datensätze nach den gleichen Kriterien wie die Einzugsstellen (siehe Anlage 9, zusätzliche Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 10). Die Einzugsstellen unterstützen die Rentenversicherungsträger bei der Berichtigung von Versicherungskonten, die falsche Angaben zu den Vergabedaten enthalten. Soweit eine Berichtigung solcher Fälle im maschinellen Verfahren nicht möglich ist, übersen- den die Einzugsstellen der DSRV nach Prüfung des Sachverhaltes die Fehlerprotokolle mit einem entsprechenden Vermerk. Die DSRV leitet die Fehlerprotokolle mit den Stammsatz- ausdrucken an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Diese ändern gegebe- gegebenenfalls die Stammsätze und übermitteln die Rückmeldung der nenfalls die Stammsätze und übermitteln die Rückmeldung der Versicherungsnummern an die Einzugsstellen. Bestätigt sich der Fehler nach Prüfung durch die Einzugsstellen, ist erneut ein Datensatz nach Berichtigung/Ergänzung der Vergabedaten maschinell abzusetzen.
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