Qualitätskriterien ab 01.10.2022 Musterklauseln

Qualitätskriterien ab 01.10.2022. Die vom Stadtrat 2013 beschlossenen Qualitätskriterien („Verpflegungs- und Bewirtschaftungs- modell Schule/Kita isst gut – Kriterienkatalog als Grundlage für die Leistungsbeschreibung im Zuge der Ausschreibung der Verpflegungsleistungen an Schulen und Kindertageseinrichtun- gen“, Beschluss der Vollversammlung vom 27.02.2013, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10745) liefern seit vielen Jahren eine gute Basis für eine nachhaltige und gesundheitsförderliche Mit- tagsverpflegung der städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen im Verpflegungssystem Cook & Freeze. Für die neue Laufzeit werden folgende Anpassungen vorgeschlagen, die eine nachhaltigere und weitere ökologischere Ausrichtung des Angebots bei gleichbleibend hoher Qualität erge- ben: • Fisch wird künftig nicht mehr im Angebot geführt. Dies ist ernährungsphysiologisch vertretbar und erfolgt aufgrund der Überfischung sowie der Belastung von Fisch mit Schwermetallen und Mikroplastik. Ausschließlich Süßwasserfisch stellt dabei keine geeignete Alternative dar. Er enthält oft Gräten und ist somit für die Ernährung von Kindern in der Gemeinschaftsverpfle- gung nicht geeignet. Zudem fehlen wichtige Nährstoffe wie Jod und Omega-3-Fettsäuren, welche im Rahmen einer bewussten Speiseplangestaltung ausgeglichen werden. • Künftig wird ein 70 % Bio-Anteil im 4-Wochen-Speiseplan realisiert, anstatt des bisherigen 50 % Bio-Anteils. • Der Speiseplan wird 4 statt 3 vegetarische Tage pro Woche umfassen, aus Gründen des Tier- und Klimaschutzes sowie im Sinne einer gesundheitsförderlichen Ernährung nach den aktuel- len DGE-Standards (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) für eine kindgerechte Verpflegung. Eine ausgewogene, überwiegend pflanzliche Ernährung, die Milch, Milchprodukte und Eier enthält, erfüllt damit die aktuellen Ernährungsempfehlungen der DGE sowohl für Kinder aller Altersgruppen als auch für Erwachsene. • Palmfett/Palmöl wird nur aus zertifiziertem Anbau analog den Vorgaben der DGE in der neu- esten, 6. Auflage der Qualitätsstandards für die Kita-Verpflegung verwendet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.