Rabattierter Einzelfahrschein für Erwachsene Musterklauseln

Rabattierter Einzelfahrschein für Erwachsene. Mit speziellen Chipkarten als bargeldlosem Zahlungsmittel können rabattierte Einzel- fahrscheine erworben werden. OstalbMobil-Chipkarten werden kostenfrei abgegeben und müssen bei der Aushändigung sofort mit dem Mindestaufladebetrag aufgeladen werden. Die Karte ist übertragbar, eine Mehrfachnutzung ist möglich. Bei der Ausgabe einer Chipkarte und bei jeder weiteren Aufladung muss mindestens ein Betrag von 15,00 Euro aufgeladen werden. Bei Verlust einer anonymen OstalbMobil-Chipkarte kann kein Ersatz geleistet werden. Die Chipkarten enthalten eine empfindliche Technik und müssen entsprechend sorg- sam behandelt werden, um Druck- und Bruchstellen zu vermeiden. Beim Kauf eines rabattierten Einzelfahrscheines für Erwachsene wird der in der Fahr- preisübersicht als ermäßigt ausgewiesene Preis von der Karte abgebucht. Defekte Chipkarten werden durch eine neue Karte ersetzt. Das Restguthaben wird auf eine neue Karte gebucht, oder sofern dies nicht möglich ist auf eine vom Kunden anzu- gebende Bankverbindung überwiesen.. Sofern die Karte sichtbar beschädigt ist, wird hierfür ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben. Die Rückgabe einer Chipkarte ist in begründeten Einzelfällen (z.B.Wegzug aus dem Os- talbkreis, Sterbefall des Karteninhabers) gegen Nachweis möglich. Die Auszahlung ei- nes eventuellen Restguthabens erfolgt unbar auf ein Konto des Fahrgastes. Die Bear- beitungsgebühr beträgt 5,00 Euro. OstalbMobil-Chipkarten haben aus Sicherheitsgründen eine Gültigkeit von maximal fünf Jahren. Auf den Chipkarten ist das Ablaufdatum angegeben. Die Chipkarten sind vor Ablauf des aufgedruckten Ablaufdatums gegen eine neue Karte zu tauschen. Das Restguthaben wird dabei auf die neue Karte übertragen. Wird die Karte erst nach Ab- lauf der Gültigkeit umgetauscht und eine Umbuchung ist nicht mehr möglich, wird das Restguthaben auf eine vom Kunden anzugebende Bankverbindung überwiesen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,00 Euro. Der Kunde kann sich eine neue Chipkarte aus- händigen lassen und auf diese neue Karte sofort einen Betrag von mind. 15,00 Euro aufladen. Beim Kauf eines rabattierten Einzelfahrausweises besteht bei den Unternehmen des SPNV derzeit keine Möglichkeit der Abbuchung von den Chipkarten. Auf Grund dessen werden im SPNV Einzelfahrscheine im Barverkauf zum ermäßigten Preis ausgegeben. Diese Fahrausweise sind nur in Verbindung mit einer aufgeladenen gültigen Chipkarte gültig. Wird ein rabattierter Einzelfahrschein ohne gültige Chipkarte genutzt, gilt dies al...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.