Rücktritt und Umbuchung Musterklauseln

Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein.
Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein ver- tragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: 10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 50 € / Reservierung 15 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 40 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 60 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 70 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. ZurAbsicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Rücktritt und Umbuchung. (1) Sollte ein angemeldeter Teilnehmer an dem gebuchten Seminar nicht persönlich teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Um uns die Planung zu erleichtern, bitten wir, dies bis spätestens drei Tage vor Seminartermin schrihlich zu erledigen.
Rücktritt und Umbuchung. 6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.
Rücktritt und Umbuchung. Der Abschluss des Mietvertrages ist für beide Seiten verbindlich. Soweit der Xxxxxx vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten will, hat er dies durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Vermieterin zu erklären. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so hat er folgende Anteile des im Mietvertrag vereinbarten Gesamtmietpreises als Stornokosten und pauschalen Xxxxxxxxxxx des Mietpreises zu zahlen: - bei Rücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn 30% - bei Rücktritt 49 bis 20 Tage vor Mietbeginn 60% - bei Rücktritt 19 und weniger Tage vor Mietbeginn 90% Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktritts- erklärung bei der Vermieterin. Eine Nichtabnahme-/Abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reise-rücktrittskosten-Ver- sicherung empfohlen. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, der Vermieterin, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich verein- barten Mietbeginn (sofern freie Kapazitäten vorhanden sind) einmalig ein anderes Fahrzeug wählen, wenn sich dadurch die Gesamtmiete nicht reduziert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € berechnet. Spätere Umbuchungen sind nicht möglich. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit zur Stornierung und anschließender Neubuchung. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.
Rücktritt und Umbuchung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt den Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenem Umfang ein. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: - 30% des Mietpreises bis 43 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn - 75% des Mietpreises 42 Tage bis 15 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn - 90% des Mietpreises ab dem 14 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn - am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100% des Mietpreises Siehe Ziffer 5.5 a) „Urlaub-Schutz-Paket“ zur Reduzierung der Rücktrittskosten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/- Abholung des Mietfahrzeuges gilt als Rücktritt. Die Stellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls nicht. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein, wenn der Rücktritt auf schwerwiegenden Gründen beruht, die der Mieter nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dies wäre bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung oder dem Tod des Mieters oder eines nahen Angehörigen der Fall. Bei einem solchen Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag oder von einer verbindlichen Reservierung zahlt der Mieter an den Vermieter die folgenden Stornierungsgebühren: 30% des Mietpreises bis zum 91. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn (mindestens jedoch 100,00 €); 40% des Mietpreises vom 90. bis zum 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 60% des Mietpreises vom 60. bis zum 31. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 70% des Mietpreises vom 30. Bis zum 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 80 % des Mietpreises ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; 100 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme oder Nichtabholung des Fahrzeuges gelten als Rücktritt am Tag des vereinbarten Mietbeginns.
Rücktritt und Umbuchung a. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter ein Recht zur Stornierung seiner Buchung zu den nachfolgenden Bedingungen ein. Möchte ein Mieter seine Buchung stornieren, so beträgt die mindestens vom Mieter an den Vermieter zu bezahlende Stornogebühr 200,00 Euro.
Rücktritt und Umbuchung. Verlangt der Xxxxxx die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig: • Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt – 10% des Gesamtmietpreises • Vom 49. – 15. Tag vor Reiseantritt – 50% des Gesamtmietpreises • Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt – 80% des Gesamtmietpreises • Am Tag der Anmietung oder bei Nicht Abnahme – 95% des Gesamtmietpreises
Rücktritt und Umbuchung a) Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Xxxxxx allerdings ein ver- tragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein: - Bei Stornierung bis 8 Tage vor Mietbeginn entstehen keine Stornokosten. - Bei Stornierung zwischen dem 7. und 2. Tag vor Mietbeginn werden 70% des Mietpreises einbehalten. - Bei Stornierung am Tag des vereinbarten Mietbeginns fallen 80% des Mietpreises an. Xxxxxxxxx für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. des vermieterabhängigen „Stornokostenschutz Prepaid“ empfohlen.